Beschreibung der Beschaffung
Der grundsätzlich zu erbringende Leistungsumfang ist wie folgt darstellbar.
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1 Vorbereitung der Brunnen und Voruntersuchungen
Vom AN ist eine Beweissicherung vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten im Beisein des AG auszuführen. Vom AN ist anschließend zur Schaffung der Baufreiheit eine Demontage der Brunnenausrüstung soweit wie erforderlich vorzunehmen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Brunnenpumpen im Rahmen der Regenerierarbeiten gewechselt werden müssen.
Es sollen möglichst große Teile der Pumpengarnitur in einem Zug mittels eines Krans gezogen werden (mindestens doppelter Rohrschuss; Hubhöhe Kran mindestens 12 m).
Als Voruntersuchungen zu den Regenerierarbeiten sind eine TV-Untersuchung sowie eine Lotung der Brunnen durchzuführen. Ein Kurzzeit-Leistungstest zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit ist in diesem Rahmen nur auf ausdrückliche Anforderung des AG vorzunehmen.
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2 Brunnenregenerierung
Anzuwenden sind aus derzeitiger Sicht für die Brunnen der Freiheit III modifizierte Reinigungsverfahren, bei denen unterstützend vorgenommene Energieeinträge geringer Intensität mit regelbaren bzw. abschaltbaren Impulsgebern lediglich zu einer Umlagerung des Korngerüstes der Filterkiesschüttung führen und so die Lösung der Ausfällungen und Ablagerungen gefördert wird.
Als Ziel der Regeneriermaßnahmen sind die im Brunnenfilter vorhandenen, leistungsmindernden weichen bis mittelharten Ausfällungen und Ablagerungen zu lösen und gleichzeitig zu fördern, ohne die Filterkiesschüttung zu schädigen.
Die Brunnenregenerierung ist mehrstufig mit folgenden Verfahrensschritten durchzuführen:
- mechanische Vorreinigung mit Bürsten und optional Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf
- Druckwellen-/ Impulsverfahren mit starr im Pumpensumpf eingebauter Pumpe
- optionaler Arbeitsgang: Intensiventnahme mit bewegter abgepackerter Pumpe im Filterbereich
- Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf
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3 Nachuntersuchungen und Wiederherstellung der Brunnen
Als Nachuntersuchung zu den Regenerierarbeiten ist wie bei den Voruntersuchungen eine TV-Untersuchung zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit durchzuführen.
Bei der Wiederherstellung der Brunnen nach der Regenerierung mit Montage sämtlicher demontierter Brunnenausrüstung und E-MSR Technik sind ausschließlich ordnungsgemäß gereinigte, geprüfte und ggf. instand gehaltene Teile und Aggregate wieder einzubauen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Durchführung der Beweissicherung analog zur Vorbereitung der Brunnen.
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4 Behandlung/ Bereitstellung/ Abführung von Spülgut zur Wiedereinbringung/ Entsorgung
Bei den Regenerierleistungen fällt Spülgut als Wasser-Schlamm-Feststoff-Gemische und Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische (nach Sedimentation/ Abtrennung) an. Diese Gemische sind vorzugsweise einer Wiedereinbringung in den Anlagenbetrieb bzw. einer Verwertung zuzuführen.
Dazu ist das im Rahmen der Arbeiten gehobene Spülgut aus den Brunnen in Absetzbehälter/ -container einzuleiten und abzusetzen.
Alternativ dazu kann der AG die Entsorgung der abgetrennten Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische verlangen, weshalb optional Entsorgungsleistungen im Leistungsverzeichnis angefragt werden.
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5 Dokumentation der Leistungen
Sämtliche im Rahmen der Regenerierung durchgeführten Maßnahmen sind vollumfänglich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation der Arbeiten ist so vorzunehmen, dass diese eine nachvollziehbare und plausible Grundlage für die Abnahme der Leistungen vom AG darstellt.
Die Dokumentation ist für jeden Brunnen separat anzufertigen und digital sowie in 1facher Ausfertigung bis spätestens 1 Monat nach Abschluss aller Vor-Ort-Arbeiten einer Kampagne an den AG zu übergeben.