Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein-
ZVGERM-2023-0004-GER”
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028”
Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028 mit Option der Verlängerung bis zum 31.12.2029
Die LEADER- Region "Vom Rhein zum Wein", bestehend aus der Stadt Germersheim und den Verbandsgemeinden Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Maikammer sowie Edenkoben, hat sich als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden.
Vor diesem Hintergrund schreibt hier die Vergabestelle die Dienstleistung des Regionalmanagements für die Förderperiode 2023 bis 2028 aus. Details zu den ausgeschriebenen Leistungen können Sie den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung" entnehmen. Details zum Prozedere der Ausschreibung sind insbesondere in dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen" dargelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der LEADER-Förderregion "Vom Rhein zum Wein" über die EU-Förderperiode 2023 - 2028 hinaus ab. Es ist beabsichtigt, das Regionalmanagement auch über die Zeitdauer der bis in das Jahr 2028 verlängerten EU-Förderperiode zu beschäftigen, also bis 31.12.2029.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Lokale Aktionsgruppe "Vom Rhein zum Wein"
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder Präqualifizierungs-Eintrag
- Tariftreueerklärung
- Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder Präqualifizierungs-Eintrag
- Tariftreueerklärung
- Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Angaben und Nachweise zur Fachkompetenz sowie zur personellen Leistungsfähigkeit gemäß Punkt 3 des Dokuments "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
- Referenzliste gemäß Punkt 3 des Dokuments "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
Zusätzliche Nachweise auf Verlangen gemäß:
- Eigenerklärung zur Eignung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zusätzliche Nachweise auf Verlangen gemäß:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes gemäß Punkt 3 des Dokuments...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zusätzliche Nachweise auf Verlangen gemäß:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes gemäß Punkt 3 des Dokuments "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-09
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Unterlagen zur qualitativen Bewertung der Angebote sind fakultativ einzureichen - die betreffenden Unterlagen dürfen seitens der Vergabestelle nicht...”
Unterlagen zur qualitativen Bewertung der Angebote sind fakultativ einzureichen - die betreffenden Unterlagen dürfen seitens der Vergabestelle nicht nachgefordert werden; bei Nichteinreichung führt dies insofern zu einer Bewertung von Null Punkten hinsichtlich des entsprechenden Zuschlagskriteriums!
Siehe auch die entsprechenden Ausführungen in dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen.
Schlusstermin für Bieterfragen: 01.03.2023
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobligenheiten und die Präklusionsreglegungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 030-084385 (2023-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 451764.85 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028 mit Option der Verlängerung bis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028 mit Option der Verlängerung bis zum 31.12.2029 Die LEADER- Region "Vom Rhein zum Wein", bestehend aus der Stadt Germersheim und den Verbandsgemeinden Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Maikammer sowie Edenkoben, hat sich als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Vor diesem Hintergrund schreibt hier die Vergabestelle die Dienstleistung des Regionalmanagements für die Förderperiode 2023 bis 2028 aus. Details zu den ausgeschriebenen Leistungen können Sie den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung" entnehmen. Details zum Prozedere der Ausschreibung sind insbesondere in dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen" dargelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation/Erfahrung des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständnis der ausgeschriebenen Handlungsfelder
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der örtlichen Präsenz
Preis (Gewichtung): 20,00
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Leistungserbrinung zunächst im Zeitraum 01.04.2023 - 30.06.2028. Eine Verlängerung auf den 31.12.2029 wird in Aussicht gestellt, hängt jedoch von der...”
Beschreibung der Optionen
Leistungserbrinung zunächst im Zeitraum 01.04.2023 - 30.06.2028. Eine Verlängerung auf den 31.12.2029 wird in Aussicht gestellt, hängt jedoch von der Entwicklung der LEADER-Förderregion "Vom Wein zum Rhein" über die EU-Förderperiode 2023-2028 hinaus ab.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 030-084385
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein-
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KOBRA Beratungszentrum GbR
Postanschrift: Am Gutleuthaus 19
Postort: Landau
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Germersheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 451764.85 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Kammer kann nur auf einen schriftlichen und begründeten Antrag eines Bewerbers oder Bieters tätig werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Verstöße gegen Vergabebestimmungen dem öffentlichen Auftraggeber zur Last gelegt werden sowie konkretisieren, dass er durch die Verletzung von Vergabevorschriften einen Schaden erlitten hat oder erleiden wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 085-261084 (2023-04-27)