Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes
Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:
Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach
Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen):
- Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten
geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
- Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.
- Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende
Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden
können).
- Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung
notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein.
- Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden.
- Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen.
- Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt
=> Prüfung bei Einbau).
- Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden.
- Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt
sind.
- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des
Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.
- Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt
werden.
- Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen
im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT).
- Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die
Einhaltung der Rechnungsvorgaben.
- Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese
auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte
durchgeführt haben, muss möglich sein.
- Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme).
- Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des
Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).