Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 am System FKL/FKM in den Instandhaltungsstufen 2-3 mit folgenden Versorgungsnummern: 3810-12-344-6740 3810-12-305-6228 3810-12-305-6229 3940-12-335-9514 5180-12-186-1081 6220-12-174-4444 Die Leistungserbringung soll im Rahmen der bundesweiten Leistungsabrufe (Befundung und Instandsetzung) in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 10.2023 ist dem Anhang A zur Anlage 1 des jeweiligen Mengenloses zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RegLa_211/23 - bundesweiter Leistungsabruf Fahrzeugkran leicht (FKL) und Fahrzeugkran mittel (FKM)
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 am System FKL/FKM in den Instandhaltungsstufen 2-3 mit folgenden Versorgungsnummern:
3810-12-344-6740
3810-12-305-6228
3810-12-305-6229
3940-12-335-9514
5180-12-186-1081
6220-12-174-4444
Die Leistungserbringung soll im Rahmen der bundesweiten Leistungsabrufe (Befundung und Instandsetzung) in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 10.2023 ist dem Anhang A zur Anlage 1 des jeweiligen Mengenloses zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 am System FKL/FKM in den Instandhaltungsstufen 2-3 mit folgenden Versorgungsnummern:
Die Leistungserbringung soll im Rahmen der bundesweiten Leistungsabrufe (Befundung und Instandsetzung) in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 10.2023 ist dem Anhang A zur Anlage 1 des jeweiligen Mengenloses zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: bundesweiter Leistungsabruf FKL/FKM - Los 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 232 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 am System FKL/FKM in den Instandhaltungsstufen 2-3 mit folgenden Versorgungsnummern:
3810-12-344-6740
3810-12-305-6228
3810-12-305-6229
3940-12-335-9514
5180-12-186-1081
6220-12-174-4444
Die Leistungserbringung soll im Rahmen der bundesweiten Leistungsabrufe (Befundung und Instandsetzung) in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 10.2023 ist dem Anhang A zur Anlage 1 des jeweiligen Mengenloses zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Für die Leistungserbringung des bundesweiten Leistungsabrufes beträgt das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 ca. 176 Instandhaltungsaufträge (96 in 2024 und 80 in 2025) mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 12.000 (7.200 h in 2024 und 4.800 h in 2025) Instandhaltungsstunden.
Optional können zusätzlich insgesamt 36 Instandsetzungsaufträge (20 in 2024 und 16 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 2.400 (1.440 h in 2024 und 960 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 am System FKL/FKM in den Instandhaltungsstufen 2-3 mit folgenden Versorgungsnummern:
Die Leistungserbringung soll im Rahmen der bundesweiten Leistungsabrufe (Befundung und Instandsetzung) in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 10.2023 ist dem Anhang A zur Anlage 1 des jeweiligen Mengenloses zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Für die Leistungserbringung des bundesweiten Leistungsabrufes beträgt das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 ca. 176 Instandhaltungsaufträge (96 in 2024 und 80 in 2025) mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 12.000 (7.200 h in 2024 und 4.800 h in 2025) Instandhaltungsstunden.
Optional können zusätzlich insgesamt 36 Instandsetzungsaufträge (20 in 2024 und 16 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 2.400 (1.440 h in 2024 und 960 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Postleitzahl: 00000
Stadt: Werk des AN
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optional können zusätzlich insgesamt 36 Instandsetzungsaufträge (20 in 2024 und 16 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 2.400 (1.440 h in 2024 und 960 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Optional können zusätzlich insgesamt 36 Instandsetzungsaufträge (20 in 2024 und 16 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 2.400 (1.440 h in 2024 und 960 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: bundesweiter Leistungsabruf FKL/FKM - Los 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 488 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 am System FKL/FKM in den Instandhaltungsstufen 2-3 mit folgenden Versorgungsnummern:
3810-12-344-6740
3810-12-305-6228
3810-12-305-6229
3940-12-335-9514
5180-12-186-1081
6220-12-174-4444
Die Leistungserbringung soll im Rahmen der bundesweiten Leistungsabrufe (Befundung und Instandsetzung) in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 10.2023 ist dem Anhang A zur Anlage 1 des jeweiligen Mengenloses zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Für die Leistungserbringung des bundesweiten Leistungsabrufes beträgt das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 ca. 118 Instandhaltungsaufträge (64 in 2024 und 54 in 2025) mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 8.000 (4.800 h in 2024 und 3.200 h in 2025) Instandhaltungsstunden.
Optional können zusätzlich insgesamt 24 Instandsetzungsaufträge (13 in 2024 und 11 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.600 (960 h in 2024 und 640 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 am System FKL/FKM in den Instandhaltungsstufen 2-3 mit folgenden Versorgungsnummern:
Die Leistungserbringung soll im Rahmen der bundesweiten Leistungsabrufe (Befundung und Instandsetzung) in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 10.2023 ist dem Anhang A zur Anlage 1 des jeweiligen Mengenloses zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Für die Leistungserbringung des bundesweiten Leistungsabrufes beträgt das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 ca. 118 Instandhaltungsaufträge (64 in 2024 und 54 in 2025) mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 8.000 (4.800 h in 2024 und 3.200 h in 2025) Instandhaltungsstunden.
Optional können zusätzlich insgesamt 24 Instandsetzungsaufträge (13 in 2024 und 11 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.600 (960 h in 2024 und 640 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Optional können zusätzlich insgesamt 24 Instandsetzungsaufträge (13 in 2024 und 11 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.600 (960 h in 2024 und 640 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Optional können zusätzlich insgesamt 24 Instandsetzungsaufträge (13 in 2024 und 11 in 2025) als Mengenoption mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.600 (960 h in 2024 und 640 h in 2025) Instandhaltungsstunden beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Mengenoptionen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2009/81/EG
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: keine zusätzlichen Informationen
Eine Verpflichtung des Bieters bezüglich der Vergabe von Unteraufträgen.: Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine
Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro
Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation
der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine
Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro
Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation
der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes
Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:
Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach
Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen):
- Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten
geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
- Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.
- Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende
Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden
können).
- Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung
notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein.
- Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden.
- Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen.
- Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt
=> Prüfung bei Einbau).
- Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden.
- Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt
sind.
- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des
Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.
- Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt
werden.
- Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen
im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT).
- Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die
Einhaltung der Rechnungsvorgaben.
- Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese
auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte
durchgeführt haben, muss möglich sein.
- Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme).
- Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des
Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Wenn kein Zertifikat über ein bestehendes
Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, dann gilt nachfolgende Verpflichtung:
Eigenerklärung des Bieters, zur Verpflichtung der uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden geforderten Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes als auch ggf. nach
Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen):
- Die Infrastruktur des mit der Instandsetzung beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten
geeignet sein. Alle arbeitsschutzrechtlichen Aspekte sind einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette).
- Das benötigte Sonderwerkzeug muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.
- Alle im Instandsetzungsprozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine entsprechende
Berufserfahrung hergeleitet werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung kompensiert werden
können).
- Die für eine ordnungsgemäße Instandsetzung
notwendigen Vorgaben (z.B. Anzugsmomente etc.) müssen uneingeschränkt eingehalten werden und den am Instandsetzungsprozess beteiligten Personen in jeweils aktueller Version zugänglich sein.
- Alle gesetzlichen Vorgaben (z.B. Bremsenprüfung etc.) müssen eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert werden.
- Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB zu erfolgen.
- Die verwendeten Ersatzteile / zu erneuernden Baugruppen müssen einer qualifizierten Eingangsprüfung unterzogen werden (ist das das richtige Teil? Ist die Funktion sichergestellt
=> Prüfung bei Einbau).
- Eine Zuordnung der demontierten Baugruppen/ Teile zum jeweiligen Fahrzeug muss innerhalb des Instandsetzungsprozesses sichergestellt werden.
- Die Lagerung von Ersatzteilen (inkl. Baugruppen) und anderweitiges Material, welches für eine ordnungsgemäße Instandsetzung benötigt wird, hat sicherzustellen, dass die Ersatzteile und das Material vor Umwelteinflüssen geschützt
sind.
- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb des
Instandsetzungsprozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile) zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.
- Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt
werden.
- Der Abarbeitungsstand des instand zu setzenden Fahrzeugs in der Fertigung muss ersichtlich sein. Dies gilt im Besonderen
im Bezug zum Abgleich mit den Vorgabezeiten (TAT).
- Das Verfahren der Befundung und Kostenschätzung muss die Regelungen der HIL GmbH einhalten. Gleiches gilt für die
Einhaltung der Rechnungsvorgaben.
- Die Auftragsdokumentation zu dem instandgesetzten Fahrzeug muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein. Nachvollziehbar bedeutet, dass diese
auch dann nachvollzogen werden kann (durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen), ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der durchgeführten Instandsetzung zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen (und damit Qualifikation), die die entsprechenden Prozessschritte
durchgeführt haben, muss möglich sein.
- Die vorgenannte Dokumentation ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme).
- Über jegliche Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des
Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorlegen.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass
bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten.
3. Nachweis der Existenz eines eigenen Leitwegkodes BAAINBw (entspricht "Diensstellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem).
4. Nachweis der Anbindung an das Zentrale Bundeseigene Lager (ZEBEL).
5. Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert.
6. Eigenerklärung darüber, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann.
7. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
8. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV
vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Un-ternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
4. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
5. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.
6. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.
7. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
Eignung zur Berufsausübung: Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
1. Eigenerklärung des Bieters dass, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" die Bestimmungen des "Merkblatt für die Behandlung vom Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" einhalten. Die Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorlegen.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass
bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder höher die Bereitschaft besteht ein Sicherheitsbescheid des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vor zulegen sowie die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen. Wir werden das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 "Militärische Sicherheit in der Bundeswehr" in der jeweils neusten Fassung beachten.
3. Nachweis der Existenz eines eigenen Leitwegkodes BAAINBw (entspricht "Diensstellennummer" der Firma im Bundeswehrsystem).
4. Nachweis der Anbindung an das Zentrale Bundeseigene Lager (ZEBEL).
5. Bereitschaft zur Einleitung einer erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 (1) Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert.
6. Eigenerklärung darüber, dass sich der Auftraggeber jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen kann.
7. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
8. Eigenerklärung, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht wird.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV
vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das bewerbende Un-ternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
4. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
5. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.
6. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.
7. Nachweis über die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 und 2 durch jeden Unterauftragnehmer abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Instandsetzung der ausgeschriebenen Systeme vorliegt (Supervisor-Lehrgang).
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er Zugriff auf die zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel besitzt. Des Weiteren liegt dem Bieter eine Berechtigung vor, Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten.
3. Eigenerklärung des Bieters, dass die gerätebezogene technische Dokumentation (Herstellerdokumentation) im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Umfang rechtskonform im Besitz ist, auf Anforderung die Mitarbeiter damit ausstatten werden und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Dem Bieter ist bekannt, dass eine Verwendung durch Dritte sowie die Weitergabe der Dokumentation ohne schriftliche Zustimmung des Nutzungsrechtsinhabers nicht gestattet ist. (Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen)
4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt.
5. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA,
TÜV oder betroffene Hersteller).
6. Nachweis über den Besitz der Schweißqualifikation in Form einer DIN 2303 (Q2) Zertifizierung.
7. Eigenerklärung des Bieters, dass die Führer der Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die die Gewichtsklasse des jeweiligen Fahrzeugs einschließt.
8. Eigenerklärung des Bieters, dass ein Hol- und Bringservice für die Systeme / Geräte angeboten werden kann.
9. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird.
10. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden
11. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.
oder
siehe Sonstige Eignungsbedingungen.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 9 und 11 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme/Geräte. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
oder
Eigenerklärung des Bieters, dass eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Instandsetzung der ausgeschriebenen Systeme vorliegt (Supervisor-Lehrgang).
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er Zugriff auf die zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel besitzt. Des Weiteren liegt dem Bieter eine Berechtigung vor, Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten.
3. Eigenerklärung des Bieters, dass die gerätebezogene technische Dokumentation (Herstellerdokumentation) im für die Leistungserbringung IHS 2/3 erforderlichen Umfang rechtskonform im Besitz ist, auf Anforderung die Mitarbeiter damit ausstatten werden und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Dem Bieter ist bekannt, dass eine Verwendung durch Dritte sowie die Weitergabe der Dokumentation ohne schriftliche Zustimmung des Nutzungsrechtsinhabers nicht gestattet ist. (Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen)
4. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt.
5. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA,
TÜV oder betroffene Hersteller).
6. Nachweis über den Besitz der Schweißqualifikation in Form einer DIN 2303 (Q2) Zertifizierung.
7. Eigenerklärung des Bieters, dass die Führer der Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die die Gewichtsklasse des jeweiligen Fahrzeugs einschließt.
8. Eigenerklärung des Bieters, dass ein Hol- und Bringservice für die Systeme / Geräte angeboten werden kann.
9. Eigenerklärung des Bieters, dass er die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 uneingeschränkt einhalten und anwenden wird.
10. Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers ( zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden
11. Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbare/höherwertiger Form.
oder
siehe Sonstige Eignungsbedingungen.
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gemäß Ziff. 1 bis 9 und 11 durch jeden Unterauftragnehmer, abzugeben, bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen:
- Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.
- Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
- Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle.
Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen:
- Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.
- Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
- Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Eignung zur Berufsausübung
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDY1LUYLG30
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 240-754663 (2023-12-11)