Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Reinigung von 47 städtischen Grünanlagen, Spielplätzen und Parkplätzen (Müllsammlung, Müllbeseitigung, Leerung der Mülleimer und Entsorgung) für die Jahre 2023 und 2024 öffentlich aus.
Die Standorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets Hamm
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Reinigung öffentlicher Anlagen der Stadt Hamm (Müllbeseitigung und Entsorgung)
VgV/EU/23/012”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Reinigung von 47 städtischen Grünanlagen, Spielplätzen und Parkplätzen (Müllsammlung, Müllbeseitigung, Leerung...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Reinigung von 47 städtischen Grünanlagen, Spielplätzen und Parkplätzen (Müllsammlung, Müllbeseitigung, Leerung der Mülleimer und Entsorgung) für die Jahre 2023 und 2024 öffentlich aus.
Die Standorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets Hamm
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Parkanlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllsammlung📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkanlagen im Stadtgebiet Hamm
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Reinigung hat grundsätzlich zweimal wöchentlich zu erfolgen.
Die erste Reinigung hat montags zu erfolgen. Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigung hat grundsätzlich zweimal wöchentlich zu erfolgen.
Die erste Reinigung hat montags zu erfolgen. Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag durchzuführen. Die zweite Reinigung hat zum Wochenende (freitags oder samstags) zu erfolgen. Bei gesetzlichen Feiertagen ist die Reinigung am vorherigen Werktag durchzuführen.
Bei erheblichen Neuverschmutzungen können zusätzliche Reinigungen erforderlich werden. Diese werden im Einzelfall mit dem Auftragnehmer vereinbart.
Wird die Reinigung einer Anlage oder auch von mehreren Anlagen nicht an den vereinbarten Tagen durchgeführt, so ist der Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des Grundes zu informieren. Die nicht durchgeführte Leistungserbringung ist in Absprache mit dem Auftraggeber zeitnah nachzuholen.
Die Müllbeseitigung hat auf der gesamten Fläche der jeweiligen Anlagen zu erfolgen, inklusive der Rasen-, Pflanz- und Gehölzflächen.
Die Müllbeseitigung umfasst u.a.:
- Entleerung der vorhandenen Abfalleimer
- Aufsammeln von Unrat und Müll (z.B. Glasscherben, Getränkedosen, Verpackungsmüll, Lebensmittelreste, Sperrmüll, Zigarettenstummel).
Der anfallende Müll ist fachgerecht zu entsorgen, beispielsweise über den Recyclinghof der Stadt Hamm, Am Lausbach 4, 59075 Hamm. Die Stadt Hamm behält sich vor den Nachweis der fachgerechten Entsorgung vom Auftragnehmer stichprobenartig zu prüfen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-06 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023.
Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der...”
Zusätzliche Informationen
Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023.
Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der zweite Ausführungszeitraum am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung Szenetreff
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Szenetreff im Stadtgebiet Hamm
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Spielplätzen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Spielplätze im Stadtgebiet Hamm
Zusätzliche Informationen:
“Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 30.11.2023.
Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der...”
Zusätzliche Informationen
Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 30.11.2023.
Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der zweite Ausführungszeitraum am 01.03.2024 und endet am 30.11.2024.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Parkplätzen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Parkplatzreinigung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parkplätze im Stadtgebiet Hamm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Vordruck Haftpflichtversicherung
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Vordruck Haftpflichtversicherung
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
“Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 3.000.000 EUR
Sachschäden: 3.000.000 EUR
Vermögensschäden: 1.000.000 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen im Bereich "Reinigungsarbeiten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen im Bereich "Reinigungsarbeiten in Freianlagen" in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Beschreibung der technischen Ausstattung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-24
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-24
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm;”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Herbst 2024
Zusätzliche Informationen
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu...”
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 - 4 sowie die Zusammenfassung der Lose (Vordruck)
(1.8) Haftpflicht (Vordruck)
(1.9) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage
(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0Z6
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.