Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda, C.-v.-Stauffenberg-Straße 40, 02977 Hoyerswerda
Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung sowie dem Flächen- und Leistungsverzeichnis.
Ort der Leistungserbringung:
Oberschule Hoyerswerda
C.-v.-Stauffenberg-Straße 40
02977 Hoyerswerda
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda,...”
Titel
Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda, C.-v.-Stauffenberg-Straße 40, 02977 Hoyerswerda
I/60.13/23/05-VOL
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen📦
Produkte/Dienstleistungen: BA05
📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-,...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung sowie dem Flächen- und Leistungsverzeichnis.
Ort der Leistungserbringung:
Oberschule Hoyerswerda
C.-v.-Stauffenberg-Straße 40
02977 Hoyerswerda
1️⃣
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Tägliche Unterhaltsreinigung im Schulgebäude (ausgenommen Ferienzeit);
Grund- und Glasreinigung im Schulgebäude einmal jährlich
Unterhaltsreinigung:...”
Beschreibung der Beschaffung
Tägliche Unterhaltsreinigung im Schulgebäude (ausgenommen Ferienzeit);
Grund- und Glasreinigung im Schulgebäude einmal jährlich
Unterhaltsreinigung: täglich ca. 4.900 m² (ausgenommen Ferienzeit);
Grundreinigung: einmal jährlich ca. 5.650 m²;
Glasreinigung: einmal jährlich ca. 3.800 m²
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit Desinfektionsmitteln und –reinigern.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit Desinfektionsmitteln und –reinigern.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftrags-spezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit Desinfektionsmitteln und –reinigern.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-23
07:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-23
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2023/S 016-042389 (2023-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-,...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten.
Inhalt dieser Ausschreibung war die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda.
Ort der Leistungserbringung:
Oberschule Hoyerswerda
C.-v.-Stauffenberg-Straße 40
02977 Hoyerswerda
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatzzeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Prozent
Preis (Gewichtung): 70 Prozent
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 016-042389
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda,...”
Titel
Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Oberschule Hoyerswerda, C.-v.-Stauffenberg-Straße 40, 02977 Hoyerswerda
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lieblang Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Schortauer Nebenweg 2
Postort: Braunsbedra, OT Krumpa
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: torsten.spies@lieblang.de📧
Region: Saalekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 094-290923 (2023-05-11)