Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda - Los 3.2 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium, Pestalozzistraße 1, 02977 Hoyerswerda

Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen

Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium einschließlich Sporthalle. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung sowie dem Flächen- und Leistungsverzeichnis.
Ort der Leistungserbringung:
Lessing-Gymnasium einschl. Sporthalle
Pestalozzistraße 1
02977 Hoyerswerda

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-18 Auftragsbekanntmachung
2023-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Schulen
Referenznummer: I/60.13/23/07-VOL
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium einschließlich Sporthalle. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung sowie dem Flächen- und Leistungsverzeichnis. Ort der Leistungserbringung: Lessing-Gymnasium einschl. Sporthalle Pestalozzistraße 1 02977 Hoyerswerda
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Schulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Postleitzahl: 02977
Postort: Hoyerswerda
Kontakt
Internetadresse: http://www.hoyerswerda.de 🌏
E-Mail: carmen.skora@hoyerswerda-stadt.de 📧
Telefon: +49 3571456151 📞
Fax: +49 357145786151 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2690160/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-23 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 016-043059
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Dabei können die Bieter keinen, einen, mehrere oder alle Aufträge erhalten.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium einschließlich Sporthalle. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung sowie dem Flächen- und Leistungsverzeichnis.
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Ort der Leistungserbringung:
Lessing-Gymnasium einschl. Sporthalle
Pestalozzistraße 1
02977 Hoyerswerda
Tägliche Unterhaltsreinigung im Schulgebäude einschl. Sporthalle (ausgenommen Ferienzeit);
Grund- und Glasreinigung im Schulgebäude einschl. Sporthalle einmal jährlich
Unterhaltsreinigung: täglich ca. 6.850 m² (ausgenommen Ferienzeit);
Grundreinigung: einmal jährlich ca. 7.700 m²;
Glasreinigung: einmal jährlich ca. 1.700 m²
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: BA05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
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— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit Desinfektionsmitteln und –reinigern.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
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— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit Desinfektionsmitteln und –reinigern.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
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— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern, keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Erfüllung der Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sachkunde im Umgang mit Desinfektionsmitteln und –reinigern.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Carmen Skora
Internetadresse: www.hoyerswerda.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2690160/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 016-043059 (2023-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien. Der Auftraggeber beabsichtigte, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Léon-Foucault-Gymnasium einschließlich Sporthalle. Ort der Leistungserbringung: Lessing-Gymnasium einschl. Sporthalle Pestalozzistraße 1 02977 Hoyerswerda
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-288858
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 016-043059
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigte, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2023 bis 31.07.2027, einzeln zu vergeben.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Léon-Foucault-Gymnasium einschließlich Sporthalle.
Grundreinigung: einmal jährlich ca. 7.700 m²;

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatzzeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Prozent
Preis (Gewichtung): 70 Prozent

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-03 📅
Name: Lieblang Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Schortauer Nebenweg 2
Postort: Braunsbedra, OT Krumpa
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: torsten.spies@lieblang.de 📧
Land: Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2023/S 094-288858 (2023-05-11)