Die Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH übernimmt das professionelle Immobilienmanagement für die Liegenschaften des Rems-Murr-Kreises. Die Gesellschaft ist auch zuständig für die Energieversorgung dieser Liegenschaften. Die Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH vergibt nun die Summenbelieferung der in Anlage 3 näher bezeichneten Verbrauchsstellen mit Strom. Zusätzlich zu den Kosten für Normalstrom hat der Bieter die Zusatzkosten für zertifizierten Ökostrom sowie dessen Herkunft (Herkunftsnachweise, Zertifizierungen, Labels etc.) verpflichtend (Mindestanforderung) anzubieten. Der angebotene und vereinbarte Arbeitspreis gilt jeweils für das Jahr 2024 und 2025 als Festpreis. Grundlage der Berechnung ist die Preisfixierung des Energielieferpreises (Anlage 5), die auch Gegenstand des Vertrags über die Lieferung von Strom (Anlage 3) wird. Der Bieter hat das von ihm angebotenen Beschaffungsentgelt in die Preistabelle als Bestandteil des Angebotsformulars (Anlage 1) einzutragen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang und zur Vergütung sind dem Vertragsentwurf (Anlage 2) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH - Europaweite Vergabe der Belieferung mit Strom im Offenen Verfahren
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH übernimmt das professionelle Immobilienmanagement für die Liegenschaften des Rems-Murr-Kreises. Die Gesellschaft ist auch zuständig für die Energieversorgung dieser Liegenschaften. Die Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH vergibt nun die Summenbelieferung der in Anlage 3 näher bezeichneten Verbrauchsstellen mit Strom. Zusätzlich zu den Kosten für Normalstrom hat der Bieter die Zusatzkosten für zertifizierten Ökostrom sowie dessen Herkunft (Herkunftsnachweise, Zertifizierungen, Labels etc.) verpflichtend (Mindestanforderung) anzubieten. Der angebotene und vereinbarte Arbeitspreis gilt jeweils für das Jahr 2024 und 2025 als Festpreis. Grundlage der Berechnung ist die Preisfixierung des Energielieferpreises (Anlage 5), die auch Gegenstand des Vertrags über die Lieferung von Strom (Anlage 3) wird. Der Bieter hat das von ihm angebotenen Beschaffungsentgelt in die Preistabelle als Bestandteil des Angebotsformulars (Anlage 1) einzutragen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang und zur Vergütung sind dem Vertragsentwurf (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH übernimmt das professionelle Immobilienmanagement für die Liegenschaften des Rems-Murr-Kreises. Die Gesellschaft ist auch zuständig für die Energieversorgung dieser Liegenschaften. Die Rems-Murr-Kreis-Immobilien-Management GmbH vergibt nun die Summenbelieferung der in Anlage 3 näher bezeichneten Verbrauchsstellen mit Strom. Zusätzlich zu den Kosten für Normalstrom hat der Bieter die Zusatzkosten für zertifizierten Ökostrom sowie dessen Herkunft (Herkunftsnachweise, Zertifizierungen, Labels etc.) verpflichtend (Mindestanforderung) anzubieten. Der angebotene und vereinbarte Arbeitspreis gilt jeweils für das Jahr 2024 und 2025 als Festpreis. Grundlage der Berechnung ist die Preisfixierung des Energielieferpreises (Anlage 5), die auch Gegenstand des Vertrags über die Lieferung von Strom (Anlage 3) wird. Der Bieter hat das von ihm angebotenen Beschaffungsentgelt in die Preistabelle als Bestandteil des Angebotsformulars (Anlage 1) einzutragen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang und zur Vergütung sind dem Vertragsentwurf (Anlage 2) zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV aufgrund von Dringlichkeit mit verkürzter Angebotsfrist durchgeführt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-15 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-11-15 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Bieterunterlagen erfolgt nach den vergaberechtlichen Vorgaben nach § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: 1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. 2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: 1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. 2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz auf dem Gebiet der Strombelieferung in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungs-summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungs-summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärungen zu Referenzen: Eigenerklärungen zu Referenzen über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden drei Jahren Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Zeitraum der Leistungserbringung - Auftragsvolumen Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen von Strom mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Eigenerklärungen zu Referenzen: Eigenerklärungen zu Referenzen über realisierte vergleichbare Leistungen auf dem Gebiet der Strombelieferung mit vergleichbaren Kunden in den zurückliegenden drei Jahren Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Zeitraum der Leistungserbringung - Auftragsvolumen Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen von Strom mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB