Auftragsbekanntmachung (2023-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Repräsentative Umfrage zur Bekanntheit des EFRE in Sachsen
Reference number: 13-0452/225
Kurze Beschreibung:
“Repräsentative Umfrage zur Bekanntheit des EFRE in Sachsen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 2,18 Milliarden Euro. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 2,18 Milliarden Euro. Der Förderzeitraum endet abrechnungstechnisch Ende 2023, so dass die Umsetzung sich bis ins Jahr 2023 erstreckt. Mit dem EFRE wird in Forschung, Entwicklung und Innovation, in die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, in Klimaschutz, Risikoprävention und in eine nachhaltige Stadtentwicklung investiert. Die Europäische Kommission legt Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind. Außerdem soll der Einsatz der Mittel transparent sein und es soll den Bürgern gezeigt werden, was Europa für Sachsen leistet. Um die Erfolge der Kommunikationsarbeit messen zu können, sind laut Operationellem Programm für den EFRE im Freistaat Sachsen zwei Umfragen zur Bekanntheit des EFRE in den Jahren 2017 sowie 2023/ 2024 durchzuführen. Für die Umfrage 2017 wurde der Basiswert von 43 Prozent Bekanntheit des EFRE aus einer entsprechenden Umfrage im Jahr 2013 zugrunde gelegt. Das Ergebnis aus 2017 zeigt eine Bekanntheit von 45 Prozent. Der Zielwert für die Umfrage aus 2023/2024 beträgt ebenfalls 45 Prozent.\nGegenstand der Vergabe ist eine repräsentative telefonische Bevölkerungsumfrage zur Bekanntheit des EFRE im Freistaat Sachsen. Zielgruppe der Befragungen ist die wahlberechtigte Bevölkerung des Freistaates Sachsens. Zum Auftrag gehören:\n• Vorbereitung der Befragungen, \n• Durchführung der Befragungen,\n• Auswertung der Befragungen in einem Bericht; dieser enthält auch den Vergleich der Ergebnisse der Befragungen mit den Ergebnissen der Bevölkerungsumfrage EFRE aus dem Jahr 2017,\n• Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber.\nDie Leistung umfasst die komplette Durchführung der repräsentativen Erhebung über die Umsetzung der telefonischen Befragungen bis zur Aufbereitung und Präsentation der Umfrageergebnisse.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 3 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-05 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftragnehmer des zu vergebenden Auftrages hat bei der Auftragsausführung die Standards zur Qualitätssicherung in der Markt-, Meinungs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftragnehmer des zu vergebenden Auftrages hat bei der Auftragsausführung die Standards zur Qualitätssicherung in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, wie sie von den deutschen Verbänden der Markt- und Sozialforschung ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.), ASI (Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V.), BVM (Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.), und der DGOF (Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung e.V.) vereinbart wurden, anzuwenden.\nDiese Standards werden erfüllt durch die Mitgliedschaft des Unternehmens in mindestens einem der genannten Verbände oder ein Zertifikat nach DIN ISO 20252 in der Markt- und Sozialforschung oder eine vergleichbare Zertifizierung.\nFür den geforderten Nachweis der Einhaltung der Qualitätsstandards ist eine Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; - Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; - Erklärung zum Datenschutz.\nTeilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen: - Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen vergleichbaren Aufträgen vorzulegen. \nDie Aufträge, die als mit dem Auftrag vergleichbare Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Leistungen beinhaltet haben bzw. beinhalten:\n- Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage (mit einer Mindestanzahl von 1.000 Befragten) sowie\n- Durchführung einer computerunterstützten telefonischen Befragungen (CATI) von Personen aus einer Zufallsstichprobe, generiert über das ADM-Telefonstichproben-System (Festnetz und Mobilfunk). \nInsgesamt sind mit den Referenzen beide Leistungsbereiche abzudecken.\nFolgende Angaben sind zu benennen: Auftraggeber, kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Anzahl der Befragten, Umsetzungszeitraum des Auftrages.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n§ 135 Abs. 2 GWB\nDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 212-671603 (2023-11-01)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 2,18 Milliarden Euro. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen erhält aus dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 2,18 Milliarden Euro. Der Förderzeitraum endet abrechnungstechnisch Ende 2023, so dass die Umsetzung sich bis ins Jahr 2023 erstreckt. Mit dem EFRE wird in Forschung, Entwicklung und Innovation, in die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, in Klimaschutz, Risikoprävention und in eine nachhaltige Stadtentwicklung investiert. Die Europäische Kommission legt Wert darauf, dass möglichst viele potenzielle Nutzer über die Fördermöglichkeiten informiert sind. Außerdem soll der Einsatz der Mittel transparent sein und es soll den Bürgern gezeigt werden, was Europa für Sachsen leistet. Um die Erfolge der Kommunikationsarbeit messen zu können, sind laut Operationellem Programm für den EFRE im Freistaat Sachsen zwei Umfragen zur Bekanntheit des EFRE in den Jahren 2017 sowie 2023/ 2024 durchzuführen. Für die Umfrage 2017 wurde der Basiswert von 43 Prozent Bekanntheit des EFRE aus einer entsprechenden Umfrage im Jahr 2013 zugrunde gelegt. Das Ergebnis aus 2017 zeigt eine Bekanntheit von 45 Prozent. Der Zielwert für die Umfrage aus 2023/2024 beträgt ebenfalls 45 Prozent.
Gegenstand der Vergabe ist eine repräsentative telefonische Bevölkerungsumfrage zur Bekanntheit des EFRE im Freistaat Sachsen. Zielgruppe der Befragungen ist die wahlberechtigte Bevölkerung des Freistaates Sachsens. Zum Auftrag gehören:
• Vorbereitung der Befragungen,
• Durchführung der Befragungen,
• Auswertung der Befragungen in einem Bericht; dieser enthält auch den Vergleich der Ergebnisse der Befragungen mit den Ergebnissen der Bevölkerungsumfrage EFRE aus dem Jahr 2017,
• Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber.
Die Leistung umfasst die komplette Durchführung der repräsentativen Erhebung über die Umsetzung der telefonischen Befragungen bis zur Aufbereitung und Präsentation der Umfrageergebnisse.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-12 10:10:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftragnehmer des zu vergebenden Auftrages hat bei der Auftragsausführung die Standards zur Qualitätssicherung in der Markt-, Meinungs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftragnehmer des zu vergebenden Auftrages hat bei der Auftragsausführung die Standards zur Qualitätssicherung in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, wie sie von den deutschen Verbänden der Markt- und Sozialforschung ADM (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.), ASI (Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V.), BVM (Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V.), und der DGOF (Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung e.V.) vereinbart wurden, anzuwenden. Diese Standards werden erfüllt durch die Mitgliedschaft des Unternehmens in mindestens einem der genannten Verbände oder ein Zertifikat nach DIN ISO 20252 in der Markt- und Sozialforschung oder eine vergleichbare Zertifizierung. Für den geforderten Nachweis der Einhaltung der Qualitätsstandards ist eine Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; - Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; - Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen: - Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen vergleichbaren Aufträgen vorzulegen.
Die Aufträge, die als mit dem Auftrag vergleichbare Referenz herangezogen werden können, müssen folgende Leistungen beinhaltet haben bzw. beinhalten:
- Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage (mit einer Mindestanzahl von 1.000 Befragten) sowie
- Durchführung einer computerunterstützten telefonischen Befragungen (CATI) von Personen aus einer Zufallsstichprobe, generiert über das ADM-Telefonstichproben-System (Festnetz und Mobilfunk).
Insgesamt sind mit den Referenzen beide Leistungsbereiche abzudecken.
Folgende Angaben sind zu benennen: Auftraggeber, kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Anzahl der Befragten, Umsetzungszeitraum des Auftrages.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“"Korrektur der Bekanntmachung mit fehlerhaften Link zur nationalen VP - Beseitigung HTTP-Fehler: 500"
Anpassung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2023/S 218-687818 (2023-11-10)