Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Un-ternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner).
b) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleich-wertige Nachweisezuführen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
c) Erlaubnis Finanzierungsleasing
Zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren sind nur in Deutschland zum Finanzierungslea-sing zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) oder CRR-Institute (§ 1 Abs. 3d KWG iVm. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR), also Banken, die mindes-tens zum Einlagen- und Kreditgeschäft zugelassen sind, berechtigt.
Alternativ sind in einem EWR-Mitgliedsstaat zum Finanzierungsleasing zugelassene Insti-tute oder CRR-Institute zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren berechtigt. Dies setzt in dem jeweiligen Herkunftsstaat eine Zulassungspflicht für das Finanzierungsleasing voraus.
Andere Bieter sind zu diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.
Es sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Hinweis: Leasinggesellschaften, die in ihrem Herkunftsstaat keiner Zulassung bedürfen, dürfen nach dem BaFin Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand des Finanzierungsleasings, Stand Mai 2021 - ohne Erlaubnis in Deutschland keine Objektgesellschaft halten und sind aus diesem Grund zu diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.
d) Eigenerklärung: Jeder Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerber-gemeinschaft) muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ge-mäß §§ 123, 124 GWB sowie eine Erklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 entsprechend Formblatt „Eigenerklärungen und Garantien" abgeben.
Die Unternehmen Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemein-schaft), die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen garantieren im Wege eines selbständi-gen Schuldversprechens gem. § 311 Abs. 1 BGB, dass der geplante Erwerb im Zuschlags-fall nicht in den Anwendungsbereich der §§ 55 ff. und §§ 60 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) fällt. Sollte sich während des Vergabeverfahrens herausstellen, dass wegen der Gesell-schafterstruktur des Bieters eine Investitionsprüfung eingeleitet werden könnte, ist der Auf-traggeber berechtigt, den Bieter jederzeit aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, weitere Informationen und Nachweise zum Beleg anzufordern, dass der geplante Erwerb im Zuschlagsfall nicht in den Anwendungsbe-reich der §§ 55 ff. und §§ 60 ff (AWV) fällt.
Der Bieter (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sichert weiter zu, über die für die Auftragsausführung erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen zu ver-fügen. Der Bieter garantiert darüber hinaus, für sämtliche Schäden des Auftraggebers aufzu-kommen und den Auftraggeber gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus dem Fehlen solcher Erlaubnisse und Genehmigungen entstehen.
Es ist das Formblatt "Eigenerklärungen und Garantien zum Projekt" zu verwenden.
Soweit zutreffend:
e) Bewerbergemeinschaftserklärung: Erklärung jedes Mitglieds der Bewerberge-meinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mit-gliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt „Bewerbergemeinschaft“.
f) Eignungsleihe:
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nach