Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 10 %).
-Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Projektsteuerungsleistungen bei der Modernisierung / Umbau / Instandsetzung von Büro- oder Schulungsgebäuden der Projektgröße von mindestens 5,0 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 20 %)
- Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Projektsteuerungsleistungen bei der Modernisierung / Umbau / Instandsetzung von Büro- oder Schulungsgebäuden der Projektgröße von mindestens 5,0 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 20 %)
- Büroreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in den letzten vier Jahren für den Tätigkeitsbereich (Projektsteuerungsleistungen bei der Modernisierung/Umbau/Instandsetzung von Büro- oder Schulungsgebäuden der Projektgröße von mindestens 5,0 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200 - 600 nach DIN 276)) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 25 %).
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.) Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen,
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.