Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von
mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden bei
einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung
muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle
von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz
1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass
im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen
angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz
2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2) Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der
Bietergemeinschaft über den Umsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit
der/den zu vergebenen Leistung(en) auf die der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, vergleichbar
ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in
EUR netto.
3) Gültige Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich
der Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bescheinigung
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Krankenkasse(n) hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften
ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
5) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft hinsichtlich
der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende
Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
6) Die unter III.1.2 1) bis 5) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden: a) Durch eine vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis
der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung
für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen
sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
beizufügen.