BerlinOnline ist als kommunales Unternehmen die Betreiberin von Berlin.de, dem offiziellen Internetportal der deutschen Hauptstadt. Das Land Berlin ist Inhaber des Domainraums Berlin.de. Im Auftrag des Landes Berlin bietet die BerlinOnline einen E-Mail-Dienst im Adressbereich @berlin.de an. Der gesamte E-Mail-Dienst soll von einem externen Dienstleister betrieben und supportet werden. Für die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG (BO) betreibt derzeit ein externer Dienstleister einen vollständigen E-Mail-Dienst für den Adressbereich @berlin.de. Der E-Mail-Dienst ist stark mit berlin.de als offiziellen Internetportal der deutschen Hauptstadt assoziiert und wird über dessen Seiten vermarktet und für die Nutzenden zugänglich gemacht. Innerhalb des E-Mail-Dienstes werden derzeit etwa 17.000 einzelne E-Mailpostfächer verwaltet. Aus Kundensicht soll der Dienst mit allen seinen bestehenden Verträgen und aktuell verfügbaren Fea-tures und dem entsprechenden Support in gleichbleibender Qualität möglichst nahtlos fortgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV E-Mail-Services
Kurze Beschreibung:
“BerlinOnline ist als kommunales Unternehmen die Betreiberin von Berlin.de, dem offiziellen Internetportal der deutschen Hauptstadt. Das Land Berlin ist...”
Kurze Beschreibung
BerlinOnline ist als kommunales Unternehmen die Betreiberin von Berlin.de, dem offiziellen Internetportal der deutschen Hauptstadt. Das Land Berlin ist Inhaber des Domainraums Berlin.de. Im Auftrag des Landes Berlin bietet die BerlinOnline einen E-Mail-Dienst im Adressbereich @berlin.de an. Der gesamte E-Mail-Dienst soll von einem externen Dienstleister betrieben und supportet werden.
Für die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG (BO) betreibt derzeit ein externer Dienstleister einen vollständigen E-Mail-Dienst für den Adressbereich @berlin.de.
Der E-Mail-Dienst ist stark mit berlin.de als offiziellen Internetportal der deutschen Hauptstadt assoziiert und wird über dessen Seiten vermarktet und für die Nutzenden zugänglich gemacht. Innerhalb des E-Mail-Dienstes werden derzeit etwa 17.000 einzelne E-Mailpostfächer verwaltet.
Aus Kundensicht soll der Dienst mit allen seinen bestehenden Verträgen und aktuell verfügbaren Fea-tures und dem entsprechenden Support in gleichbleibender Qualität möglichst nahtlos fortgesetzt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-26 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Datenschutz und IT-Sicherheit
Der Bieter muss nachweisen, dass die für die Leistungserbringung notwendigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Datenschutz und IT-Sicherheit
Der Bieter muss nachweisen, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Infrastrukturen und Server in Rechenzentren in Deutschland betrieben werden.
Referenzen zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit
Der Bieter reicht von der Art und Umfang des jetzigen Leistungsgegenstands entsprechende Referenzen (mindestens drei) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (2019 bis 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Auftraggebers, ein.
Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
1. Erfahrungen/Kenntnisse in der Bereitstellung von vergleichbaren E-Mail-Services für öffentliche oder private Auftraggeber
2. Erfahrung im Betrieb von E-Mail-Services mit vergleichbaren Nutzerzahlen bzw. Accounts
3. Erfahrung/Kenntnisse im Branding der Frontend von E-Mail-Services (gemäß Designvorgaben des Auftraggebers)
4. Erfahrungen/Kenntnisse in der Abrechnung der E-Mail-Konten gegenüber den Nutzenden
5. Erfahrungen/Kenntnisse in der Bereitstellung eines Helpdesk per Telefon und Mail für die Nutzenden
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gibt keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYRNY1F015U8W
./.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: "Stadtstaat, nicht relevant"
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 249-791998 (2023-12-22)