RV für KFZ-Dienstleistungen PD Hannover

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Hannover für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover und Region.
Der Fuhrpark umfasst Kraftfahrzeuge des Herstellers Volkswagen AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen
Referenznummer: 13.2 - 046/2023
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Hannover für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover und Region. Der Fuhrpark umfasst Kraftfahrzeuge des Herstellers Volkswagen AG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Postanschrift: Tannenbergallee 11
Postleitzahl: 30163
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@zpd.polizei.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5119695-7438 📞
Fax: +49 5119695-648980 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCDSC4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCDSC4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 047-137757
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Die vereinbarten Dienstleistungen beinhalten unter anderem: 1. Einbau von Ersatzteilen 2. Durchführung von Haupt- und/ oder Abgasuntersuchungen 3. Öl- und/ oder Flüssigkeitswechsel (bspw. Motoröl/Getriebeöl, Bremsflüssigkeit) 4. Ermöglichung eines Hol- und Bringdienstes für zu reparierende Fahrzeuge 5. Zertifizierung für Arbeiten an Hochvoltanlagen (Kfz mit elektrischem Antrieb) 6. Hochvolt-Ladestützpunkt für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Die Regelungen dieses Vertrages gelten für die im Bereich der Polizeidirektion Hannover eingesetzten Dienstkraftfahrzeuge. Die Fahrzeuge anderer am Standort Hannover stationierten polizeieigenen Fahrzeuge können auf diese Rahmenvereinbarung zugreifen. (u. a. Landeskriminalamt Niedersachsen, Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Polizeiakademie Niedersachsen)
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Hannover für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover und Region.
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Der Fuhrpark umfasst Kraftfahrzeuge des Herstellers Volkswagen AG.
Geschätzter Gesamtwert: 320 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Volkswagen
Losnummer: LOS_1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Instandsetzungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Hannover für Kraftfahrzeuge folgender Hersteller: Volkswagen AG.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag kann zweimalig um jeweils 12 Monate Laufzeit verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Die vereinbarten Dienstleistungen beinhalten unter anderem:
1. Einbau von Ersatzteilen
2. Durchführung von Haupt- und/ oder Abgasuntersuchungen
3. Öl- und/ oder Flüssigkeitswechsel (bspw. Motoröl/Getriebeöl, Bremsflüssigkeit)
4. Ermöglichung eines Hol- und Bringdienstes für zu reparierende Fahrzeuge
5. Zertifizierung für Arbeiten an Hochvoltanlagen (Kfz mit elektrischem Antrieb)
6. Hochvolt-Ladestützpunkt für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb.
Die Regelungen dieses Vertrages gelten für die im Bereich der Polizeidirektion Hannover eingesetzten Dienstkraftfahrzeuge.
Die Fahrzeuge anderer am Standort Hannover stationierten polizeieigenen Fahrzeuge können auf diese Rahmenvereinbarung zugreifen. (u. a. Landeskriminalamt Niedersachsen, Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Polizeiakademie Niedersachsen)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Polizeidirektion Hannover Waterloostraße 9 30169 Hannover

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Handwerksrolle ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Nachweis kann als Fotokopie hinterlegt werden. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Mindeststandards:
Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind mindestens zwei Referenzen mit Angebotsabgabe im Dokument "Vergabeunterlage" nachzuweisen. Es sind mindestens Leistungszeitraum (laufende und ausgelaufene Verträge), Vertragspartner mit Kontaktdaten auf zuführen.
Sämtliche aufgeführten Referenzen werden durch den Auftraggeber geprüft. Zur näheren Erläuterung können auch Beiblätter dem Angebot beigelegt werden.
Als Referenz zählen Aufträge, mit einem Vertragspartner über mehrere Jahre (mindestens 2 Jahre) und einem Fuhrpark mit mindestens 15 Fahrzeugen, über vergleichbare Art wie die zu vergebene Leistung (insbesondere Fahrzeuginspektionen und Kfz-Reparaturen), innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung), durchgeführt wurden/werden.
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Das Betriebsgelände bzw. das Abstellgelände, auf dem zukünftig die Arbeiten an den polizeieigenen Fahrzeuge durchgeführt und abgestellt werden:
1. mindestens mit einer abschließbaren Umzäunung (o.ä.) gesichert ist.
2. Lückenlos überwacht wird. (z.B. mittels Videoüberwachungssystem).
3. Sonstige Vorkehrungen unternommen werden und wurden, um einen unbefugten Zugriff zu schützen.
Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei Referenzen mit Angebotsabgabe im Dokument "Vergabeunterlage" nachzuweisen. Es sind mindestens Leistungszeitraum (laufende und ausgelaufene Verträge), Vertragspartner mit Kontaktdaten auf zuführen.
Sämtliche aufgeführten Referenzen werden durch den Auftraggeber geprüft. Zur näheren Erläuterung können auch Beiblätter dem Angebot beigelegt werden.
Als Referenz zählen Aufträge, mit einem Vertragspartner über mehrere Jahre (mindestens 2 Jahre) und einem Fuhrpark mit mindestens 15 Fahrzeugen, über vergleichbare Art wie die zu vergebene Leistung (insbesondere Fahrzeuginspektionen und Kfz-Reparaturen), innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung), durchgeführt wurden/werden.
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Das Betriebsgelände bzw. das Abstellgelände, auf dem zukünftig die Arbeiten an den polizeieigenen Fahrzeuge durchgeführt und abgestellt werden:
1. mindestens mit einer abschließbaren Umzäunung (o.ä.) gesichert ist.
2. Lückenlos überwacht wird. (z.B. mittels Videoüberwachungssystem).
3. Sonstige Vorkehrungen unternommen werden und wurden, um einen unbefugten Zugriff zu schützen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vor Zuschlagserteilung wird eine Auditierung durch den Auftraggeber durchgeführt. Die Auditierung wird losbezogen durchgeführt und nur bei dem Bieter durchgeführt, dessen Angebot für eine Zuschlagserteilung in Frage kommt.
Die losbezogenen Auditierungen sind für die Kalenderwoche 10 2023 geplant.
Die Einverständniserklärung gem. § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz ist dem Angebot beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen:
Das Öffnungsverfahren findet ausschließlich digital statt und wird durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen durchgeführt.
Eine Beteiligung von Bietern wird nicht ermöglicht.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat 13.2
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCDSC4/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
vgl. Punkt 13 der Leistungsbeschreibung Teil B - technischer Teil.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDSC4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153-308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152-943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 047-137757 (2023-03-02)