RV Winterdienst Landseite (2 Lose)

RMH Real Estate Maintenance Hamburg GmbH

Winterdienstleistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Hamburger Flughafens. Die Winterdienstleistungen werden in zwei Bereiche losweise aufgeteilt:
Los 1 betrifft den Bereich A bei den "Terminals" und das Los 2 betrifft den Bereich B "Betriebsbereich Süd/Hamburg Airport Cargo Center (HACC)". Zur Erbringung der Leistung sind Personal und notwendige Geräte seitens des Auftragnehmers (AN) zu stellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-10 Auftragsbekanntmachung
2023-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: 23031103395
Kurze Beschreibung:
Winterdienstleistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Hamburger Flughafens. Die Winterdienstleistungen werden in zwei Bereiche losweise aufgeteilt: Los 1 betrifft den Bereich A bei den "Terminals" und das Los 2 betrifft den Bereich B "Betriebsbereich Süd/Hamburg Airport Cargo Center (HACC)". Zur Erbringung der Leistung sind Personal und notwendige Geräte seitens des Auftragnehmers (AN) zu stellen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: RMH Real Estate Maintenance Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-airport.de 🌏
E-Mail: zentraleinkauf@ham.airport.de 📧
URL der Dokumente: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186a279dd41-f430631520a1ad1 🌏
URL der Teilnahme: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-157881
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen. e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. g) nicht belegt h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Winterdienstleistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Hamburger Flughafens. Die Winterdienstleistungen werden in zwei Bereiche losweise aufgeteilt:
Los 1 betrifft den Bereich A bei den "Terminals" und das Los 2 betrifft den Bereich B "Betriebsbereich Süd/Hamburg Airport Cargo Center (HACC)". Zur Erbringung der Leistung sind Personal und notwendige Geräte seitens des Auftragnehmers (AN) zu stellen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Gesamtwert: 3 200 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Bereich A - Terminals
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45 LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf.
Mehr anzeigen
Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden
Mehr anzeigen
Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 1 - Bereich A "Terminals", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.
Mehr anzeigen
Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten, was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
2. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
3. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
= mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren [bis max 31.03.2031]
Bezeichnung des Loses: Bereich B - Betriebsbereich Süd / HACC
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 2 - Bereich B "Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center (HACC)", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bereich A, bei den Terminals
Bereich B, bei dem Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center (HACC)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1 a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen
ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Mehr anzeigen
ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:
Mehr anzeigen
- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen);
- § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
- § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
- § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen);
Mehr anzeigen
(123 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
- § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
(§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
(§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB);
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB);
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB);
- Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB);
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder
- die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB;
- (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Mehr anzeigen
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Mehr anzeigen
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
Mehr anzeigen
- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen
- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen).
Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
Mehr anzeigen
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.
Mehr anzeigen
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Mehr anzeigen
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
Internetadresse: www.hamburg-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186a279dd41-f430631520a1ad1 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
Mehr anzeigen
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Mehr anzeigen
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) nicht belegt
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Mehr anzeigen
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde - Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 053-157881 (2023-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 175-548185
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 053-157881
ABl. S-Ausgabe: 175

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45 LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf. Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los
1 - Bereich A "Terminals", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität. Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten, was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
2 - Bereich B "Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center (HACC)", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des Flughafenverkehrs haben oberste Priorität. Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten, was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-30 📅
Name: Rainer Thestorf Garten- und Landschaftsbau GmbH
Postanschrift: Am Stammgleis 7
Postort: Norderstedt
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 405355151 📞
E-Mail: info@thestorf.de 📧
Land: Schleswig-Holstein 🏙️
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
Postanschrift: Hannoversche Straße 91-95
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084
Telefon: +49 541/5841-0 📞
E-Mail: bkr_osnabrueck_pdl@piepenbrock.de 📧
Land: Niedersachsen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 175-548185 (2023-09-07)