Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den Jahren 2018 ff. nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter/der Bietergemeinschaft sind folgende Leistungsbestandteile:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) mit LSA gemäß § 47, Lph. 8 und 9 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundes- oder Staatsstraße unter fließendem Verkehr und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
- Örtliche Bauüberwachung (BÜ) der Verkehrsanlage mit LSA als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundes- oder Staatsstraße unter fließendem Verkehr inklusive Um- oder Neubau einer Lichtsignalanlage und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
- Örtliche Bauüberwachung (BÜ) der Ingenieurbauwerke als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 14 HOAI für Neubau und/oder Ersatzneubau von Brücken/ Stützwände/ Lärmschutzwände mit einem Bauvolumen ≥ 1,5 Mio. Euro netto
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) beim Um- oder Ausbau einer Bundes- oder Staatsstraße unter fließendem Verkehr
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderungen:
Die geforderten Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen
gemäß HOAI
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Leistungszeitraum.
2. Technische Ausstattung und Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Mindestanforderungen an die Geräte und technische Ausstattung:
- iTWO oder gleichwertige AVA-Software
- Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung (§ 46 (3) Nr. 3 VgV):
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein
vergleichbares QM-System verfügt. Sofern ein Zertifikat vorgelegt wird, muss bei einer Verbundzertifizierung aus dem beigefügten Nachweis ersichtlich sein, dass die Zertifizierung die sich bewerbende Niederlassung/den sich bewerbenden Standort einschließt.
Mindestanforderungen:
- Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sowie Dokumentation in digitaler Form).
- Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der
Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
3. Personal
Beschäftigungszahlen (§ 46 (3) Nr. 8 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2019-2021) anzugeben.
Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren:
- 3 (im Fachbereich BOL)
- 4 (im Fachbereich BÜ)
Hinweise:
- Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
- Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Aufgrund des Leistungsgegenstands wurden vier Fachbereiche gebildet:
- FB 1: Bauoberleitung für Verkehrsanlagen, LSA und Ingenieurbauwerke (BOL)
- FB 2: Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (BÜ VA/LSA)
- FB 3: Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke (BÜ IngBW)
- FB 4: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschluss, Berufserfahrung, fachspezifischer Qualifikation und fachspezifischer Referenzprojekte zu erfüllen.
Zum Nachweis der Mindestanforderungen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
-Berufsabschluss: Urkunden, Zeugnisse o. entsprechende Bescheinigungen
-Berufserfahrung: Eigenerklärung mit Angaben zum beruflichem Werdegang
(z. B. formloser Lebenslauf)
-Fachspezifische Qualifikation: Bescheinigungen (z. B. Fortbildungsnachweise)
-Fachspezifisches Referenzprojekt: Unterlagen zu einem Referenzprojekt des Bearbeiters aus den letzten fünf Jahren (2017 ff.) mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung der Maßnahme mit charakteristischen Eckdaten, Leistungszeitraum, erbrachter Leistungsumfang, Auftraggeber.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Bei der Benennung des vorgsehenen Personals für die einzelnen Fachbereiche und die Gesamtkoordination sind Überschneidungen zulässig, so dass Mitarbeiter gegebenenfalls mehrfach benannt werden können (Vgl. hierzu Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien). Bei unzulässiger Überschneidung in der Personalbenennung erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung.
Mindestanf. FB 1: BOL
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis
im Verkehrswegebau als Bauoberleiter, Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauoberleiter
-Fachspez. Qualifikation: Für mindestens zwei der verantwortlichen Bearbeiter (in Summe aus Fachbereich 1 und Fachbereich 2, keine Stellvertreter), welche
als Bearbeiter BOL oder Bearbeiter BÜ benannt sind: Qualifikation für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach Merkblatt MVAS 99: Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer, an allen Straßen
- Fachspez. Referenzprojekt: Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 Bauoberleitung für Um- oder Ausbau einer Bundes- oder Staatsstraße unter fließendem Verkehr und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
Mindestanf. FB 2: BÜ Verkehrsanlagen/LSA
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor), Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter, Alternativ:
abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
-Fachspez. Qualifikation: Für mindestens zwei der verantwortlichen Bearbeiter (in Summe aus Fachbereich 1 und Fachbereich 2, keine Stellvertreter), welche als Bearbeiter BOL oder Bearbeiter BÜ benannt sind: Qualifikation für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach Merkblatt MVAS 99: Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer, an allen Straßen
- Fachspez. Referenzprojekt: Für mindestens zwei der verantwortlichen Bearbeiter BÜ: Örtliche Bauüberwachung für Um- oder Ausbau einer Bundes- oder
Staatsstraße unter fließendem Verkehr inklusive Um- oder Neubau einer Lichtsignalanlage und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
Mindestanf. FB 3: BÜ Ingenieurbauwerke
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor), Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren Baustellenpraxis im Konstruktiven Ingenieurbau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
-Fachspez. Qualifikation: Erfahrungen der vorgesehenen Bearbeiter mit Konstruktiven Ingenieurbau, im speziellen mit Tiefgründungen
- Fachspez. Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Neubau oder/und Ersatzneubau von Ingenieurbauwerken mit Tiefgründungen und einem Bauvolumen
≥ 1,5 Mio. € netto
Mindestanf. FB 4: SiGeKo
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschl. Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor), Alternativ:
andere abgeschl. Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als SiGe-Koordinator, Alternativ:
abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als SiGe-Koordinator
-Fachspez. Qualifikation: SiGeKo-Lehrgang gemäß RAB 30, Anlage C
- Fachspez. Referenzprojekt: SiGeKo für Um- oder Ausbau einer Bundes- oder Staatsstraße unter fließendem Verkehr