Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2018 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil:
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI, Lph. 5 bis 6 i. V. m. Anlage 13 HOAI für grundhaften Um- oder Ausbau von Verkehrsanlagen und einem Bauvolumen ≥ 1,5 Mio. € netto
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen oder auch denselben Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderungen:
Die geforderten Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Leistungszeitraum
2. Technische Ausstattung und Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV
Mindestanforderungen an die Geräte und technische Ausstattung:
- iTWO oder gleichwertige AVA-Software
- Berechnungsprogramme zur Finite-Element-Methode
- Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung:
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares QM-System verfügt. Sofern ein Zertifikat vorgelegt wird, muss bei einer Verbundzertifizierung aus dem beigefügten Nachweis ersichtlich sein, dass die Zertifizierung die sich bewerbende Niederlassung/den sich bewerbenden Standort einschließt.
Mindestanforderungen:
- Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sowie Dokumentation in digitaler Form).
- Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
3. Personal
Beschäftigungszahlen,( § 46 (3) Nr. 8 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.
Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren:
2 (im Fachbereich Planung, Lph. 5 bis 6)
Hinweise:
- Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
- Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr 2 und 6 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Es ist das vorgesehene Personal zu benennen und die geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschluss, Berufserfahrung, fachspezifischer Qualifikation und fachspezifischer Referenzprojekte zu erfüllen.
Zum Nachweis der Mindestanforderungen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
-Berufsabschluss: Urkunden, Zeugnisse o. entsprechende Bescheinigungen
-Berufserfahrung: Eigenerklärung mit Angaben zum beruflichem Werdegang (z. B. formloser Lebenslauf)
-Fachspezifische Qualifikation: Bescheinigungen (z. B. Fortbildungsnachweise)
-Fachspezifisches Referenzprojekt: Unterlagen zu einem Referenzprojekt des Bearbeiters aus den letzten fünf Jahren (2018 ff.) mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung der Maßnahme mit charakteristischen Eckdaten,
Leistungszeitraum, erbrachter Leistungsumfang, Auftraggeber.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderungen Fachbereich: Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 5-6):
Berufsabschluss und Berufserfahrung:
- Abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Verkehrswegebau erwarten lässt
Alternativ:
- andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Verkehrswegebau erwarten lassen
Fachspezifische Qualifikation:
- Erfahrungen der vorgesehenen Bearbeiter mit Verkehrsführung und -sicherung bei Baustellen auf Straßen (z. B. Kenntnisse/Erfahrungen in der Anwendung RSA, ASR A5.2)
- für mindestens einen vorgesehenen Bearbeiter Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer, an allen Straßen)
- Erfahrungen des vorgesehenen Bearbeiters für das Aufstellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) einschließlich Schulungsnachweis gemäß RAB 30, Anlage C
Fachspezifisches Referenzprojekt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5-6 für grundhaften Um- oder Ausbau von komplexen Verkehrsanlagen und einem Bauvolumen ≥ 1,5 Mio. € netto
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.