Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. d. Bewerbergemeinschaft über die Anzahl d. festangestellten techn. Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40h/Woche) u. der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschloss. Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 4 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung (GF), davon mind. 2 im Bereich Obj.planung Ing.bauwerke und mind. 1 im Bereich Tragwerksplanung Ing.bauwerk. Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des GF/der FK gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Bauingenieur" o.vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Ing.kammer Bau und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des GF/der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Objpl. Ing.bauwerk/TWP ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 GF od. mind. 1 FK im Leistungsbild Objpl. Ing.bauwerk/TWP.
d) Angabe von 2 versch. Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Die Ref.kat. 3 kann mit Ref.kat. 1 od. 2 identisch sein.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref.kategorie 1: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.1.14-31.12.2022 liegen, die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref.kategorie 2: Ref.zeitraum zw. 1.1.2012-31.12.22, LPH 3 darf nicht vorher begonnen haben, LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref.kategorie 3: Ref.zeitraum zw. 1.1.2012-31.12.22, LPH 3 darf nicht vorher begonnen haben, LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. UnterAN,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300),
— dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
— Honorarzone (Ref.kat. 1),
— Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung (Ref.kat. 1+2: kons.Ing., Ref.kat. 3: TWP Ing),
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telnr.
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer der Ref. erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
— bauabschnittsweise Durchführung
Sonstiges: vollständige Projektdarstellung der Ref.projekte auf je max. 2 DIN A4 od. 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroreferenz wird auch eine Ref. gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind.