Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben: • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 13.02.2023 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 13.02.2023 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Der Grundstein für das Kloster Karthaus wurde 1680 gelegt.
Es wurde 1962 von der Stadt Konz erworben.
Seit 1977 wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die eine Nutzung als Kulturzentrum und Bürgerhaus möglich machten.
Das Objekt steht unter Denkmalschutz.
Nun ist wieder eine umfassende Sanierung des Klostergebäudes zeitnah erforderlich, da dessen Erscheinungsbild insgesamt stark beeinträchtigt ist, aber natürlich auch die erhaltenswerte Bausubstanz geschützt werden muss.
Das Projekt erhält einen Zuschuss aus zwei Förderprogrammen.
Dies sind Fördermittel zur Erhaltung nichtstaatlicher Kulturdenkmäler des Landes RLP und aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII des Bundes; ergänzend Städtebaufördermittel aus dem Bund- und Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“).
Dies sind Fördermittel zur Erhaltung nichtstaatlicher Kulturdenkmäler des Landes RLP und aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII des Bundes; ergänzend Städtebaufördermittel aus dem Bund- und Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“).
Eine Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) zum Klostergebäude mit Stand 12.12.2019 für den 1. und 2. Bauabschnitt liegt vor.
Eine digitale Bestandserfassung und ein 3D-Modell liegen vor.
Vorliegend sind vom Auftragnehmer Fachplanungsleistungen bezüglich des 2. und 3. Bauabschnitts zu erbringen.
Die Grundlage für den 2. und 3. Bauabschnitt sind das vom Bauherrn erarbeitete Nutzungskonzept und die HU-Bau zur Aufwertung des Klosters (1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt). Im Hinblick auf das Nutzungskonzept soll die Konfiguration der vorhandenen Räume möglichst erhalten bleiben.
Die Grundlage für den 2. und 3. Bauabschnitt sind das vom Bauherrn erarbeitete Nutzungskonzept und die HU-Bau zur Aufwertung des Klosters (1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt). Im Hinblick auf das Nutzungskonzept soll die Konfiguration der vorhandenen Räume möglichst erhalten bleiben.
Die Planungsphase dafür hat mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung gerade begonnen.
Folgende Maßnahmen sind hier bisher vorgesehen:
- die Anpassung der Barrierefreiheit für alle Ebenen,
- die Prüfung von Decken,
- die Prüfung der Kellerräume für den Ausbau zu verschiedenen Nutzungsbereichen,
- die Untersuchung der Schaffung eines 2. Fluchtweges aus verschiedenen Bereichen und die Sicherstellung des Brandschutzes des Objektes,
- die Zusammenlegung von Räumen für multifunktionale Nutzungen,
- die Verbesserung der digitalen Infrastruktur des Objektes,
- der Anbau einer Fluchttreppe (optional).
Zu beachten ist, dass die Stadt Konz aktuell ein „Fassaden- Beleuchtungskonzept“ und ein Konzept für die Umgestaltung des Kloster-Umfeldes beauftragt hat. Die Umsetzung erfolgt dann parallel zur „Aufwertung“ des Klosters. Wenn es erforderlich ist, diesbezüglich Abstimmungen herbeizuführen, werden diese auf Stundenbasis vergütet, was aber für den Bereich der Tragwerksplanung eher unwahrscheinlich ist.
Zu beachten ist, dass die Stadt Konz aktuell ein „Fassaden- Beleuchtungskonzept“ und ein Konzept für die Umgestaltung des Kloster-Umfeldes beauftragt hat. Die Umsetzung erfolgt dann parallel zur „Aufwertung“ des Klosters. Wenn es erforderlich ist, diesbezüglich Abstimmungen herbeizuführen, werden diese auf Stundenbasis vergütet, was aber für den Bereich der Tragwerksplanung eher unwahrscheinlich ist.
Nach der derzeit vorliegenden, groben Kostenschätzung belaufen sich die anrechenbaren Kosten auf 1.377.605,52 € netto, was nach unten abweichen kann, da prinzipielle Entscheidungen zur Planung noch ausstehen.
Der Planungsbeginn ist unmittelbar nach Auftragserteilung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
II.2.11) 1. Die Leistung bezüglich des Anbaus einer Fluchttreppe wird im Bedarfsfalle beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistung besteht nicht.
II.2.11) 2. Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 1.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54329 Konz-Karthaus
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG).
1.6. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem
1. Januar 2013) im Bereich der Tragwerksplanung für den Umbau oder die Sanierung oder die Modernisierung eines Gebäudes gem. §§ 49, 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1. zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• ein denkmalgeschütztes Gebäude;
• Bruttogrundfläche von mindestens: 800 m²;
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
• vollständig erbrachte besondere Leistung der Leistungsphase 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung von Eingriffen in das Tragwerk bei Umbauten und Modernisierungen;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Nachweis des Denkmalschutzes;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und 1 beratender Ingenieur oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und 1 beratender Ingenieur oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 13.02.2023 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 018-051122 (2023-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigte Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigte Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Gesamtwert des Auftrags: 90650.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigte Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigte Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus, Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
Beschreibung der Optionen: Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-08 📅
Name: Brämer & Reihsner PartG mbB Beratende Ingenieure
Postort: Wittlich
Land: Deutschland 🇩🇪 Rheinland-Pfalz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 90650.06 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Quelle: OJS 2023/S 053-155980 (2023-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen der Tragwerksplanung für das Bauvorhaben: Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus (Los 3)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus,
Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI
nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften
statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen,
Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Die Stadt Konz (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Sanierung des Klosters in Konz-Karthaus,
Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI iVm Anlage 14.1 zur HOAI
nebst folgenden besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) zu vergeben:
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften
statischen Unterlagen
• Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen,
Baugrubensicherungen
• Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 12605.04 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 13126H22
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag Brämer & Reihsner PartG mbB
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-15 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12605.04 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: Angebot Brämer & Reihsner PartG mbB
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Brämer & Reihsner PartG mbB
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brämer & Reihsner PartG mbB
Nationale Registrierungsnummer: DE343241644
Postleitzahl: 54516
Postort: Wittlich
Region: Bernkastel-Wittlich
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@braemer-reihsner.de📧
Telefon: +49657197240📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Konz für die Stadt Konz - lokale
Gebietskörperschaft
Nationale Registrierungsnummer: 072355003000-001-81
Postanschrift: Am Markt 11
Postleitzahl: 54329
Postort: Konz
Region: Trier-Saarburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Konz
E-Mail: vergabestelle@konz.de📧
Telefon: +49650183240📞
URL: https://www.konz.de/🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Auftragsausführung für den 2./3. Bauabschnitt war zunächst eine Bestandsaufnahme für die Grundlagenermittlung und
Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens unerlässlich. Sie ist durch das bereits beauftragte Ingenieurbüro zu erbringen. Diese Leistung war nicht Gegenstand der
ursprünglichen Ausschreibung. Diese Leistungen sind für die Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens und der Grundlagenermittlung für den 2./3. BA
erforderlich. Der Auftraggeber entscheidet daher, diese Leistungen an den bereits beauftragten Auftragnehmer Ingenieurbüro Brämer & Reihsner PartG mbB zu vergeben.
Im Rahmen der Auftragsausführung für den 2./3. Bauabschnitt war zunächst eine Bestandsaufnahme für die Grundlagenermittlung und
Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens unerlässlich. Sie ist durch das bereits beauftragte Ingenieurbüro zu erbringen. Diese Leistung war nicht Gegenstand der
ursprünglichen Ausschreibung. Diese Leistungen sind für die Fortsetzung der Sanierungsarbeiten des Bauvorhabens und der Grundlagenermittlung für den 2./3. BA
erforderlich. Der Auftraggeber entscheidet daher, diese Leistungen an den bereits beauftragten Auftragnehmer Ingenieurbüro Brämer & Reihsner PartG mbB zu vergeben.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Auftragserweiterung um eine Bestandsaufnahme sowie die Grundlagenermittlung zur Fortsetzung der Sanierungsarbeiten.