Beschreibung der Beschaffung
Willstätt ist eine Gemeinde im Ortenaukreis mit ca. 10.000 Einwohnern. Sie besteht aus den 5 Teilorten Eckartsweier, Hesselhurst, Legelshurst, Sand und Willstätt. Die Hanauerlandhalle ist als einzige Dreifeldhalle die größte Sport- und Veranstaltungshalle im Gemeindegebiet. In den anderen Ortsteilen gibt es jeweils eine Einfeldhalle.
Die Hanauerlandhalle wurde im Jahr 1975 als Dreifeldhalle erbaut, die neben dem Vereins- und Schulsport auch regelmäßig für soziale und kulturelle Veranstaltungen genutzt wird. Durch ihre Größe ist sie auch für große Veranstaltungen der Gesamtgemeinde geeignet. In den Wintermonaten wird sie darüber hinaus auch für Trainingseinheiten, Turniere oder Veranstaltungen von Vereinen aus den anderen Ortsteilen genutzt (z.B. Hallenfußball). Das abtrennbare Foyer wird von der Gemeinde und von Vereinen regelmäßig für Veranstaltungen genutzt.
Im Laufe der Jahre wurden mehrere Anbauten ausgeführt (Anbau einer Küche und weiteren Vereinsräumen im Jahr 1987, Anbau einer Tribünenhalle in 2002, Anbau einer Trainingshalle ebenso in 2002,), um den steigenden Bedarf zu befriedigen.
Abgesehen von punktuellen Modernisierungen und Instandhaltungen (Sportboden, Umstellung der Spielfeldbeleuchtung auf LED) wurde an der Bausubstanz wenig geändert. In erster Linie handelte es sich um Einzelmaßnahmen, um den gestiegenen Anforderungen in Bereichen wie der Hygiene, der Barrierefreiheit, dem Brandschutz, die Sicherheit und den Energieverbrauch gerecht zu werden. Inzwischen ist der Punkt erreicht, an dem die Anforderungen nicht mehr punktuell erfüllt werden können, insbesondere was die Energieeffizienz sowohl der Gebäudehülle als auch der technischen Gebäudeausstattung angeht. Auch die gesamte Ausstattung im sportlichen und sanitären Bereich hat einen Zustand der Abnutzung erreicht, der eine umfassende, bauliche Komplettsanierung und Modernisierung unumgänglich macht. Für einen „klima-freundlichen Gebäudebetrieb“ – insbesondere ein geringerer CO2-Ausstoß, niedrigere Energiegrundverbräuche, höhere Energieeffizienz der installierten Gebäudetechnik, die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Gebäudeklimatisierung sowie ein ressourcenschonender Betrieb – sind in besonderer Weise zahlreiche Modernisierungen im Bestandsgebäude erforderlich.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine umfassende Komplettsanierung. Bei der vorhandenen Substanz ist ein Neubau aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht notwendig. An der Kubatur des Gebäudes und am Raumprogramm sollen keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen werden. Die bauliche Grundstruktur (Gründung, Tragwerk) weist keine erkennbaren Schäden auf, die auf konstruktive Mängel hinweisen. Punktuell ist eine Betonsanierung notwendig, insgesamt ist die Substanz gut und für eine Sanierung geeignet. Demzufolge ist weder eine Erweiterungsmaßnahme noch ein Ersatzneubau vorgesehen.
Zur Erreichung der Ziele des KSG im Sektor Gebäude und somit zur Erreichung des angestrebten Energieeffizienzniveaus werden an allen Bauteilen der Gebäudehülle und der TGA folgende investive Maßnahmen notwendig:
Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle, Austausch von Fenstern/Türen, Beseitigung von Wärmebrücken in Anschlussbereichen, Optimierung der Dachkonstruktion bzgl. natürlicher Belichtung und Belüftung, Gebäudetechnik: Optimierung der gesamten TGA, Austausch der Kabel und Leitungen, Erneuerung der Lüftungsanlage, Austausch der Steuerungs-, Mess- und Regelungstechnik, Einbau von energieeffizienter Beleuchtungssysteme (im Hallenbereich bereits 2017 durchgeführt), Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energieträger (derzeit Pellets/Gas).
Neben der energetischen Sanierung sind nachfolgende Umfeldmaßnahmen erforderlich:
Sanierung Umkleiden/Duschen/sanitären Einrichtungen (unveränderte Bauweise seit 1975; dringende Anpassung wg. Hygienestandards und Barrierefreiheit), Modernisierung Tribüne und Foyer (v.a. Erneuerung Oberflächen), Einbau eines neuen Hallenbodens und neuer Oberflächen an den Wänden, Überarbeitung Deckengestaltung und zeitgemäße Erneuerung der Anzeige- und Lautsprecheranlage. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit wurden im Zuge des Anbaus bauliche Einzelmaßnahmen (Aufzug, barrierefreie Toiletten) durchgeführt, um die Anforderungen, die an Bestandsgebäude gestellt werden, zu erfüllen. Im Zuge der Sanierung wird ein Konzept zur Barrierefreiheit des gesamten Hallenkomplexes erstellt. Dies betrifft alle Bereiche (Sportbetrieb, Veranstaltungen, Flucht- und Rettungswege). Letztendlich soll die Sanierung der Hanauerlandhalle vorbildhaft hinsichtlich Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.
Eine mögliche Teilbarkeit liegt in den verschiedenen Bauabschnitten: Umkleiden/Duschen, Foyer, Küche/Vereinsräume, Dreifeldhalle, Nebenräume und der Tribünenhalle. Die energetische Sanierung der Gebäudehülle steht bei allen Teilabschnitten im Vordergrund.
Der Bauzeitenplan sieht vor, dass die umfassende, bauliche Komplettsanierung und Modernisierung der Hanauerlandhalle vom zweiten Quartal 2024 bis Mitte des zweiten Quartals 2026 erfolgt. Ein früherer Baubeginn wird, wenn möglich, begrüßt. Im Zuge der Planung sind sinnvolle Bauabschnitte sowie ein sinnvoller Bauablauf zu definieren.
Der Kostenrahmen (Stand II/2022) beläuft sich auf:
KG 300 4.600.000 € brutto
KG 400 1.650.000 € brutto