Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Konzertsaal Kiel; Bühnenmaschinerie
60.6.917.23
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bühnen📦
Kurze Beschreibung: Sanierung Konzertsaal Kiel; Bühnenmaschinerie
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konzertsaal am Kieler Schloss Schlossstraße 1 24103 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss ist eine komplett neue
bühnentechnische Anlage bestehend aus Ober- (OM) und Untermaschinerie (UM)...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss ist eine komplett neue
bühnentechnische Anlage bestehend aus Ober- (OM) und Untermaschinerie (UM) sowie der der
zugehörigen Steuerungstechnik auszuführen.
Die vorgesehene OM besteht im Wesentlichen aus 8 Seilwindenantrieben (7 Maschinenzügen mit 500kg Nutzlast und 1 Projektionszug mit 250kg Nutzlast), 2 Rohrwellenantrieben (Seitenzüge, 250kg Nutzlast) sowie insgesamt 42 Kettenzügen (Nutzlast >320kg, nach DGUV V17) zur Abhängung von Akustikdeckensegeln (24 Stk.), Lautsprechern (14 Stk.) sowie als Transporthebezeuge (4 Stk.). Zur Verlagerung der Antriebe und der Rollen sind Stahlträger im bestehenden Dachtragwerk zu vorzusehen.
Die vorgesehene UM besteht im Wesentlichen aus insgesamt 8 neuen Bühnenpodien sowie einem Transportpodium mit Kabine und Rolltoren. Die Antriebsverlagerung erfolgt vollständig über umfangreiche Stahlgrundrahmen, die von Stahlbetonunterzügen über Auflagekonsolen hängend zu verlagern sind, da der Boden der Maschinengrube nicht tragfähig ist. Die Podien sind mit Bühnenholz zu belegen und umlaufend mit Blenden und Schutzrollos zu sichern. Zudem sind ergänzende manuelle Podeste vorgesehen.
Leistungen beinhalten v.a. die kompletten maschinentechnischen Anlagen, Schaltanlagen und Computersteuerung, Trassierung, Verkabelung, diverse Bedienpulte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-02 📅
Datum des Endes: 2024-07-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- SIL3-Zertifizierung der vorgesehenen Computersteuerung
- mindestens 2 vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- SIL3-Zertifizierung der vorgesehenen Computersteuerung
- mindestens 2 vergleichbare Referenzen für die Bühnentechnik
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- eine Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gefordert wird ein Nachweis über:
Die vorgesehene Computersteuerung muss SIL3-zertifiziert sein. Die SIL3-Zertifizierung und die umgesetzten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gefordert wird ein Nachweis über:
Die vorgesehene Computersteuerung muss SIL3-zertifiziert sein. Die SIL3-Zertifizierung und die umgesetzten Sicherheitsfunktionen sind durch entsprechende Zertifikate oder einen technischen Prüfbericht (jeweils ausgestellt
durch einen unabhängigen Dritten (Third Party Certification, z.B. unabhängigen Sachverständigen oder TÜV) nachvollziehbar nachzuweisen. Kann die SIL3-Zertifizierung der vorgesehenen Steuerung nicht nachgewiesen werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
Gefordert wird ein Nachweis über:
Mindestens 2 Referenzen für die Bühnentechnik mit folgenden Anforderungen:
Fertigstellung 2017-2022, Leistungsumfang mind.: Obermaschinerie mit mind. 20 elektromechanischen Antriebsachsen, einschl. Kettenzügen. Untermaschinerie (mind. 6 elektromechanische Plubpodien) sowie zugehöriger Schalt- und Steuerungsanlage (SIL3-zertifiziert) für eine bühnentechnische Anlage. Im Nachweis müssen o.g. Anforderungen ausreichend und
nachvollziehbar dargelegt werden.
Erfüllt die nachgewiesene Referenz die Anforderungen nicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-25
08:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-25
08:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
“Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher...”
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 13.04.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYWTRAVWQN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."