Der Anfang der 30er Jahren errichtete orthopädische Gebäudekomplex in der Semmelweis-/Philipp-Rosenthal-Straße, welcher bereits mehrfach saniert und ungenutzt wurde, letztmalig als Psychiatrie, ist erneut sanierungsbedürftig. Eine Kernaufgabe ist der vollständige Austausch des maroden Trinkwassersystems inkl. Anschluss an die öffentlichen Versorgungsträger, sowie die Ertüchtigung des Schwachstromnetzes insbesondere im Bereich Telekommunikation. Zusätzlich hierzu ergeben sich zwingende Eingriffe in die Gebäudehauptverteilung zur Sicherstellung des Betriebes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Krankenhauseinrichtungen
Referenznummer: 5P.286.03.500
Kurze Beschreibung:
Der Anfang der 30er Jahren errichtete orthopädische Gebäudekomplex in der Semmelweis-/Philipp-Rosenthal-Straße, welcher bereits mehrfach saniert und ungenutzt wurde, letztmalig als Psychiatrie, ist erneut sanierungsbedürftig. Eine Kernaufgabe ist der vollständige Austausch des maroden Trinkwassersystems inkl. Anschluss an die öffentlichen Versorgungsträger, sowie die Ertüchtigung des Schwachstromnetzes insbesondere im Bereich Telekommunikation. Zusätzlich hierzu ergeben sich zwingende Eingriffe in die Gebäudehauptverteilung zur Sicherstellung des Betriebes.
Der Anfang der 30er Jahren errichtete orthopädische Gebäudekomplex in der Semmelweis-/Philipp-Rosenthal-Straße, welcher bereits mehrfach saniert und ungenutzt wurde, letztmalig als Psychiatrie, ist erneut sanierungsbedürftig. Eine Kernaufgabe ist der vollständige Austausch des maroden Trinkwassersystems inkl. Anschluss an die öffentlichen Versorgungsträger, sowie die Ertüchtigung des Schwachstromnetzes insbesondere im Bereich Telekommunikation. Zusätzlich hierzu ergeben sich zwingende Eingriffe in die Gebäudehauptverteilung zur Sicherstellung des Betriebes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Krankenhauseinrichtungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-11 📅
Datum des Beginns: 2023-07-27 📅
Datum des Endes: 2025-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 008-017918
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind in Textform über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind in Textform über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den klinischen Flächen findet eine Trinkwassersanierung statt. Dabei werden Personal-Umkleiden, Stationsbäder und Bäder in den Patientenräumen umgebaut. Die betreffenden Wand- und Bodenflächen werden gefliest.
Die Leistungen finden in einer vordefinierten Reihenfolge der Etagen statt.
750 m2 Bodenfliesen 20 x 20 cm
60 m2 Bodenfliesen 5 x 5 cm
2.500 m2 Wandfliesen 40 x 25 cm
350 m2 Wandfliesen 5 x 5 cm
80 St. Kristallspiegel 50 x 60 cm
15 St Kristallspiegel 50 x 1.200 cm
Zusätzliche Informationen:
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind in Textform über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Es gelten ausschließlich die Ausführungsfristen gem. Formblatt 214 inkl. Einzelfristen. Bieterfragen sind in Textform über die Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Angebote sind nur elektronisch in Textform zugelassen und über die Vergabeplattform einzureichen. Mit dem Angebot ist zwingend das verpeiste LV als PDF-Datei einzureichen. Die alleinige Übermittlung einer verpreisten GAEB-Datei zum LV stellt kein annahmefähiges Angebot dar, dient diese doch lediglich als Hilfsmittel in der Angebotsauswertung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mindeststandards:
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Aufraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung, Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Bereits mit Angebotsabgabe ist eine Referenzliste mit Angabe des jeweiligen Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragsvolumen und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer beizufügen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind mind. 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen. Bereits mit Angebotsabgabe ist eine Referenzliste mit Angabe des jeweiligen Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragsvolumen und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer beizufügen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsklinikum Leipzig AöR
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an (vorzugsweise im Formblatt 213 Angebotsschreiben).
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an (vorzugsweise im Formblatt 213 Angebotsschreiben).
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 5 - Vergabestelle
Postanschrift: Liebigstraße 18, Haus B
Postleitzahl: 04103
Telefon: +49 3419719205📞
E-Mail: vergabestelle-b5@uniklinik-leipzig.de📧
Fax: +49 3419728096 📠
Internetadresse: http://www.uniklinik-leipzig.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 008-017918 (2023-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-11 📅
Name: Fliesenbau 24 GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@fliesenbau24.de📧
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Leipzig AöR
Quelle: OJS 2023/S 074-221395 (2023-04-11)