Schadholzernte

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Taura

Schadholzernte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schadholzernte
Referenznummer: 2023FB01-094
Kurze Beschreibung: Schadholzernte
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fällen von Bäumen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: R01,02,03,04
Beschreibung der Beschaffung:
Schadholzernte in den Revieren Reudnitz (01); Falkenstruth (02); Schmannewitz (03) und Gräfendorf (04)
Produkte/Dienstleistungen: Holzfällung 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordsachsen 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: R06
Beschreibung der Beschaffung: Schadholzernte im Revier Schöneiche
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: R07
Beschreibung der Beschaffung: Schadholzernte im Revier Jagdhaus
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: R08
Beschreibung der Beschaffung: Schadholzernte im Revier Wartha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-14 16:11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-14 16:11:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: entfällt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Entrichtung von Steuern
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vergleichsverfahren
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe "Formular Angebot" Punkt 4

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Taura
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Neußener Straße 28
Postleitzahl: 04889
Postort: Belgern-Schildau
Region: Nordsachsen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: taura.poststelle@smul.sachsen.de 📧
Telefon: 034221541923 📞
URL: http://www.smul.sachsen.de/sbs/646.htm 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bcdf91c93-7eb5ef776c7b7da7 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Nordsachsen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.smul.sachsen.de/sbs/646.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 221-695681 (2023-11-14)