Das bisherige „Haus des Gastes“ (ehem. Johann-Georgen-Bad) soll künftig als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal genutzt werden. Für die künftige Nutzung des Gebäudes als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal müssen die derzeit auf Beherbergungsbetrieb ausgelegten Zimmer zu Büroräumen umgestaltet werden. Die Flächen von Vorräumen und Sanitärzellen werden den Büroräumen zugeschlagen. Dazu wird das gesamte Raumkonzept umgestaltet und die technische Ausstattung modernisiert. Im gemeinsamen Verwaltungssitz können 36-40 Arbeitsplätze ausgewiesen werden. Das Gebäude befindet sich in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen Mitte der 1990er Jahre beinhalteten die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, wie Heizung und Elektrik für eine Übernachtungsstätte, sowie die Erneuerung des Daches, der Fenster und Sanierung der Putzfassade. Grundlegende Schäden an der Gebäudesubstanz wurden nicht festgestellt. Weiterhin wurde ein Personenaufzug eingebaut und eine zentrale Heizung, welche zuletzt 2017 erneuert wurde. Das Vorhaben wird durch die Landesdirektion Sachsen im Zuge des Förderprogramms „Vitale Regionen“ zur Förderung der Regionalentwicklung unterstützt. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Für die Baumaßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms vom 20. Juni 2022 vor. Grundlage der Planung ist die am 04.03.2020 erteilte Baugenehmigung. Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen soziokulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2023-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 10-2023-1110001-002-02
Kurze Beschreibung:
Das bisherige „Haus des Gastes“ (ehem. Johann-Georgen-Bad) soll künftig als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal genutzt werden.
Für die künftige Nutzung des Gebäudes als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal müssen die derzeit auf Beherbergungsbetrieb ausgelegten Zimmer zu Büroräumen umgestaltet werden. Die Flächen von Vorräumen und Sanitärzellen werden den Büroräumen zugeschlagen.
Dazu wird das gesamte Raumkonzept umgestaltet und die technische Ausstattung modernisiert. Im gemeinsamen Verwaltungssitz können 36-40 Arbeitsplätze ausgewiesen werden.
Das Gebäude befindet sich in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen Mitte der 1990er Jahre beinhalteten die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, wie Heizung und Elektrik für eine Übernachtungsstätte, sowie die Erneuerung des Daches, der Fenster und Sanierung der Putzfassade. Grundlegende Schäden an der Gebäudesubstanz wurden nicht festgestellt. Weiterhin wurde ein Personenaufzug eingebaut und eine zentrale Heizung, welche zuletzt 2017 erneuert wurde.
Das Vorhaben wird durch die Landesdirektion Sachsen im Zuge des Förderprogramms „Vitale Regionen“ zur Förderung der Regionalentwicklung unterstützt.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein.
Für die Baumaßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms vom 20. Juni 2022 vor.
Grundlage der Planung ist die am 04.03.2020 erteilte Baugenehmigung.
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen soziokulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.
Das bisherige „Haus des Gastes“ (ehem. Johann-Georgen-Bad) soll künftig als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal genutzt werden.
Für die künftige Nutzung des Gebäudes als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal müssen die derzeit auf Beherbergungsbetrieb ausgelegten Zimmer zu Büroräumen umgestaltet werden. Die Flächen von Vorräumen und Sanitärzellen werden den Büroräumen zugeschlagen.
Dazu wird das gesamte Raumkonzept umgestaltet und die technische Ausstattung modernisiert. Im gemeinsamen Verwaltungssitz können 36-40 Arbeitsplätze ausgewiesen werden.
Das Gebäude befindet sich in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen Mitte der 1990er Jahre beinhalteten die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, wie Heizung und Elektrik für eine Übernachtungsstätte, sowie die Erneuerung des Daches, der Fenster und Sanierung der Putzfassade. Grundlegende Schäden an der Gebäudesubstanz wurden nicht festgestellt. Weiterhin wurde ein Personenaufzug eingebaut und eine zentrale Heizung, welche zuletzt 2017 erneuert wurde.
Das Vorhaben wird durch die Landesdirektion Sachsen im Zuge des Förderprogramms „Vitale Regionen“ zur Förderung der Regionalentwicklung unterstützt.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein.
Für die Baumaßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms vom 20. Juni 2022 vor.
Grundlage der Planung ist die am 04.03.2020 erteilte Baugenehmigung.
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen soziokulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-01 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 023-066852
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Das Ende der Vertragslaufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 6.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das bisherige „Haus des Gastes“ (ehem. Johann-Georgen-Bad) soll künftig als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal genutzt werden.
Für die künftige Nutzung des Gebäudes als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal müssen die derzeit auf Beherbergungsbetrieb ausgelegten Zimmer zu Büroräumen umgestaltet werden. Die Flächen von Vorräumen und Sanitärzellen werden den Büroräumen zugeschlagen.
Für die künftige Nutzung des Gebäudes als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal müssen die derzeit auf Beherbergungsbetrieb ausgelegten Zimmer zu Büroräumen umgestaltet werden. Die Flächen von Vorräumen und Sanitärzellen werden den Büroräumen zugeschlagen.
Dazu wird das gesamte Raumkonzept umgestaltet und die technische Ausstattung modernisiert. Im gemeinsamen Verwaltungssitz können 36-40 Arbeitsplätze ausgewiesen werden.
Das Gebäude befindet sich in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen Mitte der 1990er Jahre beinhalteten die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, wie Heizung und Elektrik für eine Übernachtungsstätte, sowie die Erneuerung des Daches, der Fenster und Sanierung der Putzfassade. Grundlegende Schäden an der Gebäudesubstanz wurden nicht festgestellt. Weiterhin wurde ein Personenaufzug eingebaut und eine zentrale Heizung, welche zuletzt 2017 erneuert wurde.
Das Gebäude befindet sich in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen Mitte der 1990er Jahre beinhalteten die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, wie Heizung und Elektrik für eine Übernachtungsstätte, sowie die Erneuerung des Daches, der Fenster und Sanierung der Putzfassade. Grundlegende Schäden an der Gebäudesubstanz wurden nicht festgestellt. Weiterhin wurde ein Personenaufzug eingebaut und eine zentrale Heizung, welche zuletzt 2017 erneuert wurde.
Das Vorhaben wird durch die Landesdirektion Sachsen im Zuge des Förderprogramms „Vitale Regionen“ zur Förderung der Regionalentwicklung unterstützt.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein.
Für die Baumaßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms vom 20. Juni 2022 vor.
Grundlage der Planung ist die am 04.03.2020 erteilte Baugenehmigung.
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen soziokulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.
Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 48 ff. HOAI zur Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungssitzes im „Johann-Georgen-Bad“ in Berggießhübel.
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß Anlage 13 (zu § 49 Absatz 1) HOAI sein.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von § 50 Absatz 2 wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Ende der Vertragslaufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 6.
Zusätzliche Informationen:
Das Ende der Vertragslaufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 6.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Gottleuba - Berggießhübel, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
- Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 1.000.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt
- Erklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre
- Erklärung, dass die Baustelle innerhalb 1 Stunde ausgehend vom Firmensitz erreicht werden kann
- Namentliche Benennung der am Projekt beteiligten Planer und Ingenieure, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen und Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation
- Eigenerklärung über die Referenz der Tragwerksplanung für die Sanierung bzw. den Umbau eines Verwaltungsgebäudes in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
- Eigenerklärung über die Referenz Tragwerksplanung für die Sanierung bzw. den Umbau eines vergleichbaren Gebäudes in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
- Eigenerklärung über die Referenz einer Tragwerksplanung an einem vergleichbaren Gebäude in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und § 22 LkSG vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Für die Abgabe des Angebotes ist das vollständig ausgefüllte Angebot inklusive Anlagen und einschließlich der geforderten Nachweise, fristgerecht elektronisch über das Vergabeportal oder schriftlich bei der Bauverwaltung einzureichen. Es gilt hierbei die Textform nach § 126b BGB. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
Für die Abgabe des Angebotes ist das vollständig ausgefüllte Angebot inklusive Anlagen und einschließlich der geforderten Nachweise, fristgerecht elektronisch über das Vergabeportal oder schriftlich bei der Bauverwaltung einzureichen. Es gilt hierbei die Textform nach § 126b BGB. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
Zu Formblatt 1.2:
Die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB und § 22 LkSG ist vom Bieter und sämtlichen Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.