Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im
Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt,,Eigenerklärungen zur Eignung" (Formblatt VOL 4.12) oder eine ausgefüllte
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in dem AVPQ geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für
Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
deutscher Sprache beizufügen.
Nachweise über: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
Nachweis der gesetzlichen Sozialversicherung.