Los 1 Schulbus Linie 1 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim. Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Los 1 Schulbus Linie 1 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim.
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Los 1 Schulbus Linie 1 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim.
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-28 📅
Datum des Beginns: 2023-09-12 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 062-184250
ABl. S-Ausgabe: 62
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Schulbus Linie 1 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim.
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung für den Landkreis Weilheim-Schongau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Oberhausen, Huglfing, Eglfing, Obersöchering, Eberfing, Polling, Raisting, Pähl, Fischen, Wielenbach, Magnetsried, Weilheim (östlich der Ammer mit Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht der Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) in 82362 Weilheim.
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Oberhausen, Huglfing, Eglfing, Obersöchering, Eberfing, Polling, Raisting, Pähl, Fischen, Wielenbach, Magnetsried, Weilheim (östlich der Ammer mit Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht der Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) in 82362 Weilheim.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Beförderungsvertrag wird für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht schriftlich 120 Tage vor dem Stichtag (31.07.) gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2027.
Der Beförderungsvertrag wird für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht schriftlich 120 Tage vor dem Stichtag (31.07.) gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2027.
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung für den Landkreis Weilheim-Schongau und die Stadt Weilheim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing, Peißenberg, Hohenpeißenberg, Wessobrunn, Weilheim (westlich der Ammer, ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim, zur Mittelschule Weilheim und zur Grundschule (Ammerschule) Weilheim.
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing, Peißenberg, Hohenpeißenberg, Wessobrunn, Weilheim (westlich der Ammer, ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim, zur Mittelschule Weilheim und zur Grundschule (Ammerschule) Weilheim.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilheim i. OB
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung:
- Angabe der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Angabe über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder anderweitiger sonstiger Nachweis
Eigenerklärung mit Bezug zu Russland
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis des Mindestjahresumsatzes der letzten drei Jahre (2020, 2021 u. 2022).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl und Führungskräfte der letzten drei Jahre (2020, 2021 u. 2022).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitstellungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Antriebsform
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 062-184250 (2023-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Schulbus Linie 1 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl
(Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim.
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und
Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Los 1 Schulbus Linie 1 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl
(Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim.
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und
Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Gesamtwert des Auftrags: 756 169 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Los 1 Schulbus Linie 1 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl
(Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim.
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und
Los 2 Schulbuslinie 2 - Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Schule am Gögerl (Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)) Johann-Baur-Str.10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und
Schülerinnen des Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing.
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die
ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem
Raum Böbing, Peißenberg, Hohenpeißenberg, Wessobrunn, Weilheim (westlich der Ammer, ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht
des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim, zur Mittelschule Weilheim und zur Grundschule (Ammerschule) Weilheim.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-14 📅
Name: Gansneder Busreisen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Holzhofstraße
Postort: Weilheim i. OB
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 88162411📞
Land: Weilheim-Schongau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 756 169 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landratsamt Weilheim-Schongau
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Postort: Weilheim i. OB
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8816811495📞
E-Mail: zentralevergabestellel@lra-wm.bayern.de📧
Fax: +49 8816812467 📠
Internetadresse: www.weilheim-schongau.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 119-372755 (2023-06-20)