Bei einem Phased-Array Radar handelt es sich um ein phasengesteuertes Radar mit starker Richtwirkung. Dieser Radartyp zeichnet sich dadruch aus, dass in einer Antenne eine vielzahl von Einzelantennen verbaut sind, die jeweils einzelt angesteuert (phasengesteuert) werden können. Dadurch, dass diese Einzelantennen unterschiedlich angesteuert werden können, ist das Antennendiagramm des Radars elektronisch schwenkbar. - Dies hat den Vorteil, dass im Gegensatz zu einer klassichen Radaranlage, keine drehende Teile benötigt werden, um diese Schwenkung umzusetzen. Des Weiteren erzielt man mit diesem Radartyp eine sehr hohe flexibilität und redzuiert den Wartungsaufwand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Radar
Referenznummer: 6002429643-BAAINBw S2.1
Kurze Beschreibung:
Bei einem Phased-Array Radar handelt es sich um ein phasengesteuertes Radar mit starker Richtwirkung. Dieser Radartyp zeichnet sich dadruch aus, dass in einer Antenne eine vielzahl von Einzelantennen verbaut sind, die jeweils einzelt angesteuert (phasengesteuert) werden können. Dadurch, dass diese Einzelantennen unterschiedlich angesteuert werden können, ist das Antennendiagramm des Radars elektronisch schwenkbar. - Dies hat den Vorteil, dass im Gegensatz zu einer klassichen Radaranlage, keine drehende Teile benötigt werden, um diese Schwenkung umzusetzen. Des Weiteren erzielt man mit diesem Radartyp eine sehr hohe flexibilität und redzuiert den Wartungsaufwand.
Bei einem Phased-Array Radar handelt es sich um ein phasengesteuertes Radar mit starker Richtwirkung. Dieser Radartyp zeichnet sich dadruch aus, dass in einer Antenne eine vielzahl von Einzelantennen verbaut sind, die jeweils einzelt angesteuert (phasengesteuert) werden können. Dadurch, dass diese Einzelantennen unterschiedlich angesteuert werden können, ist das Antennendiagramm des Radars elektronisch schwenkbar. - Dies hat den Vorteil, dass im Gegensatz zu einer klassichen Radaranlage, keine drehende Teile benötigt werden, um diese Schwenkung umzusetzen. Des Weiteren erzielt man mit diesem Radartyp eine sehr hohe flexibilität und redzuiert den Wartungsaufwand.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Radar📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: baainbws2.1@bundeswehr.org📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=503672🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1 Hafenschutz-Demonstrator
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eckernförde
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org📧
Fax: +49 26140013960 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-18 📅
Name: Hensoldt
Postanschrift: Wörthstr. 85
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.