Beschaffung von Cisco-Produkten sowie entsprechenden Dienstleistungen (siehe Leistungbeschreibung). Die zukünftigen Beschaffungen sollen über ein 2-stufiges Verfahren (Rahmenvereinbarung und Einzelaufträge) für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SH01/23
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Cisco-Produkten sowie entsprechenden Dienstleistungen (siehe Leistungbeschreibung). Die zukünftigen Beschaffungen sollen über ein...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Cisco-Produkten sowie entsprechenden Dienstleistungen (siehe Leistungbeschreibung). Die zukünftigen Beschaffungen sollen über ein 2-stufiges Verfahren (Rahmenvereinbarung und Einzelaufträge) für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten erfolgen.
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Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Cisco-Produkten sowie entsprechenden Dienstleistungen (siehe Leistungbeschreibung). Die zukünftigen Beschaffungen sollen über ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Cisco-Produkten sowie entsprechenden Dienstleistungen (siehe Leistungbeschreibung). Die zukünftigen Beschaffungen sollen über ein 2-stufiges Verfahren (Rahmenvereinbarung und Einzelaufträge) für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten erfolgen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die möglichen Erfüllungsorte ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.”
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-24 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignung: Die Eignung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (siehe C1 Eignung sowie B1 Bewerbungsbedingungen).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YGP6TV5” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: Nicht bekannt
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: 0431 988 4640📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 206-650047 (2023-10-23)