Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von drei (DREI) geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 (DREI) Fällen geeignete Leistungen erbracht habe(n).“
Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre (Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.) sein. Laut Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 ist für JEDE Referenz anzugeben:
- Bezeichnung der Leistung ("Titel"),
- Ausführliche Beschreibung der Leistung,
- Leistungszeitraum (TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ)
- Auftragswert in netto,
- Name des Auftraggebers sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
„Geeignete Leistungen“ wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, die die von den Bewerbern/Bietern vorzulegende(n) Referenz(en) zwingend erfüllen muss/müssen; „Mindestanforderungen“ an die Referenz(en)):
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen,davon muss mindestens 1 Referenz folgende Vorgaben zwingend erfüllen:
- Referenzzeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten
- Auftragswert von mindestens 750.000 € netto
- Referenz umfasst Bewachung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen); ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden"
Es können auch mehr als 3 Referenzen angegeben werden, diese sind dann ebenfalls auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
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Eigenerklärung technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass dem Wirtschaftsteilnehmer die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen sowie Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu den technischen Fachkräften, die die Leistung tatsächlich erbringen, bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens. Folgende Qualifikationen müssen vorliegen:
1. Schichtleiter: mindestens IHK-geprüfte Werkschutzkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen) sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Schichtleiter in derselben oder einer vergleichbaren Tätigkeit
2. stellvertretender Schichtleiter: mindestens Sachkundeprüfung sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Schichtleiter/ stellvertretender Schichtleiter in derselben oder einer vergleichbaren Tätigkeit
3.1. Wachpersonal, mindestens 50 % der je Schicht eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter:
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder IHK-geprüfte Werkschutzkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen)
3.2. Wachpersonal, maximal 50 % der je Schicht eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter:
Sachkundeunterrichtung mit der Bestätigung über die bereits laufende Teilnahme am Vorbereitungskurs für die Sachkundeprüfung und die Bestätigung über die Prüfungsanmeldung
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Angaben zur technischen Ausrüstung, zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV ist ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung über das bestehende Qualitätsmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme sind zugelassen,
wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!)
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Zertifizierung Sicherheitsdienstleistungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen im Bereich Sicherheit in Ihrem Unternehmen beizulegen. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z. B. DIN 77200:2017 [Sicherheitsdienstleistungen] Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung!)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(s.o.)
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Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.