Auftragsbekanntmachung (2023-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienst LWL-Musuem für Archäologie und Kultur
Reference number: RVM-030-32-23
Kurze Beschreibung:
“Aufsichts- und Bewachungsdienst für das LWL-Museum für Archäologie und Kultur in Herne.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme des Aufsichts- und Bewachungsdienst für das LWL-Museum für Archäologie und Kultur in Herne.”
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-01 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben\n(Vordruck in den Vergabeunterlagen):\nMit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben\n(Vordruck in den Vergabeunterlagen):\nMit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die\nBietergemeinschaft ausdrücklich, dass:\n— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,\n— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von\nSteuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet\nund die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der\nKrankenkasse angemeldet hat,\n— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und\nillegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden\nFassung) beachtet,\n— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus\nGründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit\nin Frage stellen,\n— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller\nKalkulation und Preisbildung beruht und in keinem\nZusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden\noder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,\n— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss\nvon der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.\n\nDer Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser\nEigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB\naufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.\nSofern abweichend hiervon ein oder mehrere\nAusschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer\nseparaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen\nMaßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.\nZudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der\nBieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem\nInsolvenzverfahren oder Liquidation befindet.\n\nIm Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den\nVergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für\neinen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.\n\nBei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen\nund Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.\n\nDer Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren\nabgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf\nseine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am\nWettbewerb führen kann.\n\nDer Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten\nAngaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte\neinzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber\nbehält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und\nErklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben\nzu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise\nvom Bieter zu verlangen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der jeweils zu vergebenen Leistungen (regelmäßige Aufsichts- und Bewachungsdienste) in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der jeweils zu vergebenen Leistungen (regelmäßige Aufsichts- und Bewachungsdienste) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter:innen im Bereich der zu vergebenen Leistung (regelmäßige Aufsichts- und Bewachungsdienste) an.”
“Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder...”
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.\nZusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.11.2023.\nEs wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: 0251 411 0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 208-657769 (2023-10-26)