Zur Bewachung stehen das Grundstück der Stadtverwaltung Potsdam (nachfolgend Campus genannt), gelegen im Norden der Landeshauptstadt, die Außenstelle am Palais Lichtenau 1-5 , das Objekt Behlertstraße 3a, Jägerallee 23 (DKB), sowie die Gebäude in der Helene Lange Straße 6-7, der Yorckstraße 22-24, der Edisonalle 5-9 und Räume in der Wilhelmgalerie am Platz der Einheit, weiterhin Bereiche auf der Freundschaftsinsel und im Foerster-Garten. Ebenfalls Bestandteil der geforderten Bewachungsleistungen ist die Geflüchtetenunterkunft in der Pieschkerstraße 14-17. Bei Bedarf kann sich der Umfang der zu bewachenden Gebäude und Liegenschaften während der Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Die angegebenen Mengen Positionen 1.2 - 1.5, sowie 1.11 stellen keine Mindestabnahmemengen dar und dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen 2 Jahre mit Option auf Verlängerung
Kurze Beschreibung:
“Zur Bewachung stehen das Grundstück der Stadtverwaltung Potsdam (nachfolgend Campus genannt), gelegen im Norden der Landeshauptstadt, die Außenstelle am...”
Kurze Beschreibung
Zur Bewachung stehen das Grundstück der Stadtverwaltung Potsdam (nachfolgend Campus genannt), gelegen im Norden der Landeshauptstadt, die Außenstelle am Palais Lichtenau 1-5 , das Objekt Behlertstraße 3a, Jägerallee 23 (DKB), sowie die Gebäude in der Helene Lange Straße 6-7, der Yorckstraße 22-24, der Edisonalle 5-9 und Räume in der Wilhelmgalerie am Platz der Einheit, weiterhin Bereiche auf der Freundschaftsinsel und im Foerster-Garten. Ebenfalls Bestandteil der geforderten Bewachungsleistungen ist die Geflüchtetenunterkunft in der Pieschkerstraße 14-17. Bei Bedarf kann sich der Umfang der zu bewachenden Gebäude und Liegenschaften während der Vertragslaufzeit erhöhen oder verringern. Die angegebenen Mengen Positionen 1.2 - 1.5, sowie 1.11 stellen keine Mindestabnahmemengen dar und dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Campus ist umgeben von der Hegelallee, der Friedrich-Ebert-Straße, der Jägerallee und der Helene-Lange-Straße. Direkt an den Campus angrenzende...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Campus ist umgeben von der Hegelallee, der Friedrich-Ebert-Straße, der Jägerallee und der Helene-Lange-Straße. Direkt an den Campus angrenzende Nachbargrundstücke sind: - Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, 14467 Potsdam - Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam - Haus mit Mehrfachnutzung (Gaststätte und Rechtsanwaltskanzleien), - Hegelallee 5, 14467 Potsdam - Parkhaus für das Kaufhaus Karstadt, unmittelbar am Gelände zwischen Haus 1, 6 und 7 in 14467 Potsdam Der Campus hat eine Fläche von ca. 47.500 m². Auf dem Campus befinden sich Bürohäuser in denen ein großer Teil der Struktureinheiten der Stadtverwaltung untergebracht ist. Anteilig geringe Büroflächen sind an gemeinnützige Vereine und Gewerbetreibende vermietet.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Die anzubietende Leistung ist dem Geltungsbereich des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg zuzuordnen. Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsleistungen in Berlin und Brandenburg ist als gesetzliche Bestimmung über Mindestentgelte gem. § 2 Abs. 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes einzustufen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-31 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensbezogene Referenzen: Eigenerklärung über mindestens zwei (2) unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensbezogene Referenzen: Eigenerklärung über mindestens zwei (2) unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass jede der zwei (2) Referenzen Objektbewachung und Separatbewachung nachweisen muss. Darüber hinaus muss jede der zwei (2) Referenzen einen Auftragswert von mindestens 1.000.000 Euro netto innerhalb eines Abrechnungszeitraums von maximal einem (1) Jahr belegen. Auch laufende Aufträge werden berücksichtigt, sofern ein Auftragswert von mindestens 1.000.000 Euro netto innerhalb eines Abrechnungszeitraums von maximal einem (1) Jahr zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erreicht wurde. Die Einreichung von mehr als zwei (2) Referenzen führt zu keiner besseren Bewertung. Anzugeben sind für jede der mindestens zwei (2) Referenzen: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von-bis), Auftragswert netto pro Abrechnungszeitraum (maximal einem Jahr) EUR/ Abrechnungszeitraum (von-bis), Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt). (Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bietergemeinschaft: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bietergemeinschaft: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachunternehmerschaft: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachunternehmerschaft: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formular 4.1 EU)-für Bieter, ggf. Bietergemeinschaften, ggf....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formular 4.1 EU)-für Bieter, ggf. Bietergemeinschaften, ggf. Nachunternehmmer, ggf. Eignungsverleiher (2) Brandenburgisches Vergabegesetz (3) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung d.Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot d. Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern. (4) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU)2022/576 des Rates (bei einer Bietergemeinschaft v. allen Mitgliedern) (FB 4.12)
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6SXA
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6SXA
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 866 1719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 001-001753 (2023-12-28)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-26)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde verlängert und vom 31.01.2024, 09:00 Uhr auf den 07.02.2024, 09:00 Uhr verschoben. Über die Verlängerung der Angebotsfrist wird in...”
Text
Die Angebotsfrist wurde verlängert und vom 31.01.2024, 09:00 Uhr auf den 07.02.2024, 09:00 Uhr verschoben. Über die Verlängerung der Angebotsfrist wird in der Bieterinformation Nr. 5 vom 26.01.2024 informiert.
“Aufgrund noch offener Bieterfragen wurde die Angebotsfrist verlängert”
Quelle: OJS 2024/S 020-056640 (2024-01-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-29) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-07 09:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Um den Bietern ihre Kalkulation zu erleichtern und Wagniszuschläge auszuschließen, hat sich die AG entschlossen, folgende Vereinbarungen als...”
Text
Um den Bietern ihre Kalkulation zu erleichtern und Wagniszuschläge auszuschließen, hat sich die AG entschlossen, folgende Vereinbarungen als Vertragsbedingungen aufzunehmen und folgendes zu regeln: § 6 Abs. 2 des Vertragsentwurfs wird gestrichen und durch folgende vertragliche Regelung (die der Formulierung nach Formblatt 5.2 entspricht) ersetzt: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht. Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern. Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes, oder der Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen. Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung nicht angemessen gefördert hat. Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel). Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag überschritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt. Zusätzlich wird das Formblatt 5.3 und 5.4 beigefügt, welches die Bieter als Bestandteil des Angebots einzureichen haben (Formblatt 5.4 nur im Falle des beabsichtigten Einsatzes von NU).
“Um den Bietern ihre Kalkulation zu erleichtern und Wagniszuschläge auszuschließen, hat sich die AG entschlossen, folgende Vereinbarungen als...”
Um den Bietern ihre Kalkulation zu erleichtern und Wagniszuschläge auszuschließen, hat sich die AG entschlossen, folgende Vereinbarungen als Vertragsbedingungen aufzunehmen und folgendes zu regeln: § 6 Abs. 2 des Vertragsentwurfs wird gestrichen und durch folgende vertragliche Regelung (die der Formulierung nach Formblatt 5.2 entspricht) ersetzt: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht. Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern. Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes, oder der Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen. Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung nicht angemessen gefördert hat. Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel). Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag überschritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt. Zusätzlich wird das Formblatt 5.3 und 5.4 beigefügt, welches die Bieter als Bestandteil des Angebots einzureichen haben (Formblatt 5.4 nur im Falle des beabsichtigten Einsatzes von NU).
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Quelle: OJS 2024/S 021-061861 (2024-01-29)