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Die Anforderungen an die Auftragnehmerin (AN) resultieren im Wesentlichen aus der DIN 77200.
Die Art der zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen gliedert sich in den Separatwachdienst und den
Schließ- und Kontrolldienst.
Aufgaben des Separatwachdienstes:
Zu den Aufgaben des Separatwachdienstes gehören im Allgemeinen:
- Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauchverbot, Alkoholverbot,
Mitbringen von Hunden etc.)
- Durchführung von Einlasskontrollen
- Abweisen von Kunden bzw. Kundinnen, denen ein Hausverbot erteilt wurde
- Initiativ oder auf Anforderung Schutz der Mitarbeitenden vor verbalen und tätlichen Bedrohungen und Angriffen
(Rufbereitschaft per Mobiltelefon)
- Aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen
- Durchführung permanenter Kontrollgänge im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone,
den Fluren und Wartebereichen
- Auf Anforderung: Teilnahme an Gesprächen mit ausgewählten Kunden und Kundinnen
- Detaillierte Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw.
einer vom Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Regelmäßige Unterrichtung des Jobcenter Köln zu besonderen Vorkommnissen
- Ggf. Bereitstellung der Schlüssel für den Reinigungsdienst
- Verschließen der Kundenzugänge jeweils vor und nach den Kundenöffnungszeiten
- Sicherung von Veranstaltungen des AG (z.B. Bewerbertage, Informationsveranstaltungen, "Job Speed Dating",
etc.),
Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes:
Zu den Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes gehören im Allgemeinen:
- Aufschließen bzw. Abschließen der Haupteingangstüren zu den unter Nr. 2.3 der Leistungsbeschreibung
genannten Schließzeiten
- Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw. einer vom
Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Im Zuge des Aufschließens: Unscharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
- Im Zuge des Abschließens:
- Kontrolle der Fenster und Oberlichter in den Fluren inklusive ggf. erforderlichem Verschließen bzw.
Ausschalten
- Verweis von bei Verschlussgang evtl. noch anwesenden Fremdpersonen
- Scharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
Einsatzorte und -zeiten:
Die nachfolgend angegebenen Einsatzzeiten beruhen auf Erfahrungswerten und stellen jeweils einen
Durchschnittswert für die Auftragserbringung in den Liegenschaften - ohne Veranstaltungen - dar; im Einzelfall
kann es zu Abweichungen kommen. An Rosenmontag, Heiligabend und Silvester bleiben die Liegenschaften
des Jobcenters grundsätzlich geschlossen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Daher können sich Änderungen (Verringerungen oder
Erhöhungen) ergeben, die mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden (s.a. Ziffer 1.2 des Vertrags).
Die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE beläuft sich auf ca.
- im Separatwachdienst an Werktagen - 51.522 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen - 2.142 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen mit Nachtzuschlag - 254 Std./jährlich.
Diese Stundenangaben sind SCHÄTZMENGEN, daher besteht keine Abnahmeverpflichtung des AG.
Die HÖCHSTABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung ist auf die jeweilige vorgenannte geschätzte
Abnahmemenge in Stunden zzgl. 20% begrenzt.
Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen.
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Durch die Zutrittskontrolle und die eventuelle Teilnahme an Gesprächen des AG mit Kund*innen handelt es
sich vorliegend um eine Auftragsverarbeitung iSd. Art. 28 DS-GVO. Dementsprechend ist Bestandteil der
Vertragsunterlagen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.