Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkünfte in 82362 Weilheim mit maximal 300
Bewohnern. Folgende
Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1) in beiden
gesamten Gebäudekomplexen.
Die geplante Laufzeit des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages ist voraussichtlich vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und endet ohne,
dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den bestehenden Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zwei Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Soweit der Mietvertrag das in der
Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgelöst oder gekündigt wird, endet insoweit automatisch auch der
Vertrag zu Erbringung der Sicherheitsdienstleistung zu dem Zeitpunkt der in der Kündigung / des Auflösungsvertrages genannten Frist.
Gegenstand des Auftrages sind die Objektbewachung und die Gewährleistung der Sicherheit im Gebäude. Bei der Erbringung der Leistung
berücksichtigt der Auftragnehmer die besondere Sensibilität des Auftrags, die erhöhte Öffentlichkeitswirkung und die Besonderheiten im Umgang
mit ausländischen Mitbürger/innen wie z. B. Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen und trägt diesen Rechnung.
Der Auftragnehmer hat die Sicherheit der Besucher, der eingesetzten Mitarbeiter/innen des Auftraggebers sowie weiterer Dienstleister des
Auftraggebers im Gebäude sicherzustellen. Er gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte im Gebäude, im Zuge der von ihm zu
erbringenden Leistungen erfasst, regelmäßig überprüft und so Sicherheitsrisiken vermieden werden. Hierbei darf der Auftragnehmer keine
hoheitlichen Tätigkeiten ausüben. Er ist insbesondere nicht befugt, Disziplinarmaßnahmen anzuordnen bzw. anzuwenden. Die
Rahmenbedingungen und Grenzen einer Bewachungstätigkeit i. S. der Bewachungsverordnung werden vom Auftragnehmer strikt eingehalten. Bei
den von ihm zu erbringenden Leistungen unterliegt der Auftragnehmer der ständigen Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Zuständige
Ansprechpartner/innen des Auftraggebers sind der Sachgebietsleiter des Sachgebietes 34 -Asylleistung und Integration- und der
Sachbereichsleiter 34.2 -Unterbringung und Bezirksbetreuung- sowie jeweils dessen Stellvertreter.