Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einreichen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Anforderungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2 erfüllt. (Formblatt 2)
Der Nachweis, dass die Anforderungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2 erfüllt werden, kann mit einer aktuellen Zertifizierung nach EN-, DIN- und ISO-Normen oder gleichwertig, die den Mindestanforderungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2 entsprechen bzw. andere geeignete Beweismittel, wie Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. Der Nachweis ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ist. (Formblatt 2)
Der Nachweis, dass die Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) besteht, ist mit einem aktuellen Nachweis zu belegen. Der Nachweis ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem, z.B. EN ISO 9001 oder eine andere gleichwertige Bescheinigung verfügt. (Formblatt 2)
Die aktuellen Zertifikate / Nachweise sind mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) die drei angegebenen Referenzen mit den/der "Sicherheitsdienstleistungen / Bewachung eines Integrationszentrums" (Auftraggeber) vergleichbar sind, u. a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart. (Formblatt 3)
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!)
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die angegebenen Referenzobjekte folgende Mindestanforderung erfüllen:
• Flüchtlingsunterkünfte
• mind. 100 Flüchtlinge untergebracht sein
• das Objekt muss über mind. 1.000m² Wohnfläche verfügen
Hinweis:
Ohne Nennung von Referenzen, kann Ihre Eignung nicht überprüft werden.
Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referenzen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, Referenzprojekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.
Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes meines Unternehmens ausmacht. (Formblatt 4)
Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist. (Formblatt 5)
Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärung, dass die Leitung des Betriebes oder der zuständigen Zweigniederlassung über den Sachkundenachweis nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 bzw. Abs. 1a Satz 2 GewO in Verbindung mit §§ 9 bis 12 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe verfügt. (Formblatt 5)
Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen einen klar umrissenen Aufbau der Unternehmensführung hat, der erkennen lässt, dass es auf die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gerichtet ist. Für die operative Führung von Sicherungsdienstleistungen ist eine eigene Einsatzleitung, bestehend aus mindestens einer Führungskraft, erforderlich. (Formblatt 5)
Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen und muss folgende Punkte enthalten:
•ein Organigramm, aus dem der strukturelle Aufbau seiner Organisation ersichtlich ist
•Stellenbeschreibungen für seine Führungskräfte
Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung nur geschultes und zuverlässiges Personal einsetzen wird, dass dieses Personal sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt wird sowie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift und gute Ortskenntnisse verfügt. (Formblatt 6)
Eigenerklärung, dass das vom Unternehmen zur Durchführung der Bewachungsaufgaben beschäftigten Sicherheitskräfte über einfache Fremdsprachenkenntnisse (neben Englisch, aktuell besonders erwünscht: Ukrainisch, Arabisch, Kurdisch, Farsi, Dari, Paschtu) verfügt, um z. B. bei Notfällen die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können (im Sinne der Stufe A1 - Anfänger des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen): "Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.") (Formblatt 6)
Eigenerklärung, dass die als Schichtführer eingesetzte Person (sofern nicht identisch mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung), über die folgenden Qualifikationen verfügt:
•Sachkundenachweis nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 bzw. Abs. 1a Satz 2 GewO in
Verbindung mit §§ 9 bis12 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe oder andere Nachweise nach § 8 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe
•Nachweis über mind. dreijährige Erfahrungen als Schicht-/Einsatzleitung (Formblatt 6)
Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärung, dass die zur Durchführung der Bewachungsaufgaben beschäftigten Sicherheitskräfte über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind (§ 34a Abs. 1a GewO in Verbindung mit §§ 4 und 7 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe) (Formblatt 6)
Der Nachweis einer Unterrichtung ist nicht erforderlich, da andere Nachweise* (bitte benennen) nach § 8 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe vorliegen. (Formblatt 6)
Eigenerklärung, dass das als Sicherheitsmitarbeiter eingesetzte Personal die gesetzlichen Bestimmungen nach § 34a GewO und der Verordnung über das Bewachungsgewerbe erfüllt. (Formblatt 6)
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über die Qualifikation als Brandschutzhelfer verfügt. (Formblatt 6)
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über die Qualifikation als Ersthelfer verfügt. (Formblatt 6)
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal ein Mindestalter von 23 Jahre vorweist und spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung ein aktuelles (nicht älter als drei Monate), erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ohne Einträge) vorlegen kann. (Formblatt 6)
Eigenerklärung, dass das eigesetzte Personal über interkulturelle Kompetenz mit ausgeprägter Sensibilität im Umgang mit Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen und Herkunftsländern (z. B: durch Berufserfahrung von mind. ein Jahr in Flüchtlingsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen) verfügt. (Formblatt 6)
Der AG behält sich vor, Nachweise zur beruflichen Qualifikation anzufordern wie z.B. die Bescheinigung der Sachkundeprüfung, Qualifikation als Brandschutz- und Ersthelfer.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen gem. DIN 77200-1 Pkt. 4.19.2 für die Sicherheitsmitarbeiter ein verwendungsbezogenes schriftlich dokumentiertes Weiterbildungskonzept nachweisen kann, auf dessen Grundlage die Inhalte der verlangten Qualifikation jährlich aufzufrischen und ggf. neue Weiterbildungsinhalte zu vermitteln sind.
Der konkrete Weiterbildungsbedarf ist aus den Anforderungen der jeweiligen Verwendung, einer Analyse der persönlichen Voraussetzungen sowie den Entwicklungsmöglichkeiten des Mitarbeiters zu ermitteln. Für im Unternehmen vollzeitbeschäftigte Sicherheitsmitarbeiter sind für die Weiterbildung mindestens 40 Unterrichtseinheiten je 45 min. je Jahr nachzuweisen.
Für nicht in Vollzeit beschäftigte Sicherheitsmitarbeiter kann der Mindestzeitaufwand zur Weiterbildung auf 24 Unterrichtseinheiten je 45 min. je Jahr reduziert werden. Es wird empfohlen, die Weiterbildung grundsätzlich in Form von Präsenzunterricht durchzuführen. Hiervon kann durch Einsatz von qualitätsgesicherten "Distance Learning" Verfahren in einem Umfang von maximal 50% der geforderten Unterrichtseinheiten abgewichen werden. (Formblatt 7)