Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der Stadt Bredstedt in Kooperation mit den Gemeinden Breklum, Struckum und Vollstedt (SMARNA). Im Rahmen des Demonstrationsvorhabens soll ein regionales bzw. institutionenübergreifendes Flottenmanagement mit 6 E-PKW, 6 Pedelecs in einer Mobilitätsstation, einem gemeinsamen Buchungssystem/ Buchungsapp, einer "Full-Service"-Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Projektträger umgesetzt werden. Die Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu verwalten. Sie können von den Institutionen (Ankernutzern) und im Übrigen der Bevölkerung gebucht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SMARNA Regionales Flottenmanagement
SMARNA-2023-001
Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der Stadt Bredstedt in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der Stadt Bredstedt in Kooperation mit den Gemeinden Breklum, Struckum und Vollstedt (SMARNA). Im Rahmen des Demonstrationsvorhabens soll ein regionales bzw. institutionenübergreifendes Flottenmanagement mit 6 E-PKW, 6 Pedelecs in einer Mobilitätsstation, einem gemeinsamen Buchungssystem/ Buchungsapp, einer "Full-Service"-Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Projektträger umgesetzt werden. Die Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu verwalten. Sie können von den Institutionen (Ankernutzern) und im Übrigen der Bevölkerung gebucht werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 220 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder mit Hilfsmotor📦
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bredstedt Bredstedt, Breklum, Struckum und Vollstedt
Beschreibung der Beschaffung: S. II.1.4.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 220 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 20
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VII auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),
AK 2: Qualität und Umfang der technischen Ausrüstung des Unternehmens...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VII auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),
AK 2: Qualität und Umfang der technischen Ausrüstung des Unternehmens (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (30 %).
AK 3: Größe der jährlichen Umsätze (EK-VI) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
Einzelheiten der Bewertung für die Auswahl der Teilnehmer sind in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt A.V.5, beschrieben).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Leistungsänderungsvorbehalte gem. VOL/B, z.B. bei Bedarfsspitzen etwa während der Tourismussaison.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7: Das Projekt beginnt mit dem Zuschlag und endet am 31.12.2024. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf den angenommenen bis zum Projektende...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7: Das Projekt beginnt mit dem Zuschlag und endet am 31.12.2024. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf den angenommenen bis zum Projektende verbleibenden Zeitraum der tatsächlichen Bereitstellung. Sie wird daher nicht verbindlich zugesichert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Kriterien:
EK-I. Wirksame Gründung.
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung.
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EK-IV: Kein nach Sanktionsrecht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Kriterien:
EK-I. Wirksame Gründung.
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung.
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EK-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.
Eigenerklärungen und Nachweise:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation
- PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge
- PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
- PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG
- PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung
- PL 5: Keine Insolvenz o.Ä.
- PL 6: Keine schweren Verfehlungen
- PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
- PL 8: Kein Bezug zu Russland
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien:
EK-V: Haftpflichtversicherung
EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze
Eigenerklärungen:
WL1: Erklärung Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien:
EK-V: Haftpflichtversicherung
EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze
Eigenerklärungen:
WL1: Erklärung Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen, 500 000 EUR Sach- u. Personenschäden)
WL2: Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren
“Zu EK-V/WL1: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000...”
Zu EK-V/WL1: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien:
EK-VII: Berufliche Erfahrung / Referenzen für vergleichbare Leistungen beim Betrieb von öffentlichen stationären Sharingsystemen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien:
EK-VII: Berufliche Erfahrung / Referenzen für vergleichbare Leistungen beim Betrieb von öffentlichen stationären Sharingsystemen mit batterieelektrischen PKW und Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Trittunterstützung) - beide Fahrzeugarten in einem System.
EK-VIII: Hinreichende technische Ausrüstung des Unternehmens mit dem Auftrag entsprechenden Fahrzeugen und Software für Sharingsystem
TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten max. 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen, Vergleichbarkeit gem. Kriterium EK-VII
TL2: Erklärung, aus der die Ausrüstung des Unternehmens mit dem Auftrag entsprechenden Fahrzeugen und einer Software für das Sharingsystem hervorgeht
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu EK-VII/TL1: Mindestens eine Referenz, die innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens ein Jahr betrieben wurde oder noch wird.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist. Weitergehende bundesrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-03-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-15 📅
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst...”
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3) veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH697B
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 025-073853 (2023-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 198 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicequalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitdauer bis Vollbetrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Buchungssoftware
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 025-073853
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GP JOULE Connect GmbH
Postort: Reußenköge
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordfriesland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 220 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 198 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH67EU
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 139-443456 (2023-07-18)