Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der Stadt Bredstedt in Kooperation mit den Gemeinden Breklum, Struckum und Vollstedt (SMARNA). Im Rahmen des Demonstrationsvorhabens soll ein regionales bzw. institutionenübergreifendes Flottenmanagement mit 6 E-PKW, 6 Pedelecs in einer Mobilitätsstation, einem gemeinsamen Buchungssystem/ Buchungsapp, einer "Full-Service"-Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Projektträger umgesetzt werden. Die Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu verwalten. Sie können von den Institutionen (Ankernutzern) und im Übrigen der Bevölkerung gebucht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks
Referenznummer: SMARNA-2023-001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der Stadt Bredstedt in Kooperation mit den Gemeinden Breklum, Struckum und Vollstedt (SMARNA). Im Rahmen des Demonstrationsvorhabens soll ein regionales bzw. institutionenübergreifendes Flottenmanagement mit 6 E-PKW, 6 Pedelecs in einer Mobilitätsstation, einem gemeinsamen Buchungssystem/ Buchungsapp, einer "Full-Service"-Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Projektträger umgesetzt werden. Die Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu verwalten. Sie können von den Institutionen (Ankernutzern) und im Übrigen der Bevölkerung gebucht werden.
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der Stadt Bredstedt in Kooperation mit den Gemeinden Breklum, Struckum und Vollstedt (SMARNA). Im Rahmen des Demonstrationsvorhabens soll ein regionales bzw. institutionenübergreifendes Flottenmanagement mit 6 E-PKW, 6 Pedelecs in einer Mobilitätsstation, einem gemeinsamen Buchungssystem/ Buchungsapp, einer "Full-Service"-Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Projektträger umgesetzt werden. Die Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu verwalten. Sie können von den Institutionen (Ankernutzern) und im Übrigen der Bevölkerung gebucht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu II.2.7: Das Projekt beginnt mit dem Zuschlag und endet am 31.12.2024. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf den angenommenen bis zum Projektende verbleibenden Zeitraum der tatsächlichen Bereitstellung. Sie wird daher nicht verbindlich zugesichert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 220 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: S. II.1.4.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Dauer: 20 Monate
Beschreibung der Optionen:
Leistungsänderungsvorbehalte gem. VOL/B, z.B. bei Bedarfsspitzen etwa während der Tourismussaison.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7: Das Projekt beginnt mit dem Zuschlag und endet am 31.12.2024. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf den angenommenen bis zum Projektende verbleibenden Zeitraum der tatsächlichen Bereitstellung. Sie wird daher nicht verbindlich zugesichert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bredstedt Bredstedt, Breklum, Struckum und Vollstedt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kriterien:
EK-I. Wirksame Gründung.
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung.
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EK-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.
WL2: Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindeststandards:
Zu EK-V/WL1: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Zu EK-V/WL1: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien:
EK-VII: Berufliche Erfahrung / Referenzen für vergleichbare Leistungen beim Betrieb von öffentlichen stationären Sharingsystemen mit batterieelektrischen PKW und Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Trittunterstützung) - beide Fahrzeugarten in einem System.
EK-VII: Berufliche Erfahrung / Referenzen für vergleichbare Leistungen beim Betrieb von öffentlichen stationären Sharingsystemen mit batterieelektrischen PKW und Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Trittunterstützung) - beide Fahrzeugarten in einem System.
EK-VIII: Hinreichende technische Ausrüstung des Unternehmens mit dem Auftrag entsprechenden Fahrzeugen und Software für Sharingsystem
TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten max. 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen, Vergleichbarkeit gem. Kriterium EK-VII
TL2: Erklärung, aus der die Ausrüstung des Unternehmens mit dem Auftrag entsprechenden Fahrzeugen und einer Software für das Sharingsystem hervorgeht
Mindeststandards:
Zu EK-VII/TL1: Mindestens eine Referenz, die innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens ein Jahr betrieben wurde oder noch wird.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist. Weitergehende bundesrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist. Weitergehende bundesrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VII auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),
AK 2: Qualität und Umfang der technischen Ausrüstung des Unternehmens (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (30 %).
AK 3: Größe der jährlichen Umsätze (EK-VI) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
Einzelheiten der Bewertung für die Auswahl der Teilnehmer sind in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt A.V.5, beschrieben).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-15 📅
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3) veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH697B
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens im Amtsblatt der EU).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 025-073853 (2023-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 198 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicequalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin
Zeitdauer bis Vollbetrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Buchungssoftware
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-27 📅
Name: GP JOULE Connect GmbH
Postort: Reußenköge
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland 🇩🇪 Nordfriesland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 198 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.