Spezialbeförderung von Schulkindern zu Schulen im Landkreis Bautzen, Raum Bautzen und Bischofswerda

Landratsamt Bautzen

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-21.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 23 018 4
Kurze Beschreibung:
“Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Bautzen
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-bautzen.de 🌏
E-Mail: vergabe4@lra-bautzen.de 📧
Telefon: +49 3591-5251-23314 📞
Fax: +49 3591-5250-23314 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2707046/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-24 📅
Datum des Beginns: 2023-08-21 📅
Datum des Endes: 2027-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 040-117856
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen

“Keine.”
Quelle: OJS 2023/S 040-117856 (2023-02-21)