Strecke: 3600 Frankfurt/M - Göttingen Kilometer: km 42,400 bis km 45,750 / km 39,00 Abschnitt :Hanau – Gelnhausen Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig. Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert: Los 1: Oberbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Durchlässe, Schallschutzwände, Torsionsbalken, Verkehrsstation Gelnhausen einschl. Personenunterführung, P&R Platz, SÜ L3202 einschl. Behelfsumfahrung, EÜ Schandelbach, Stützwand Hasselbach einschl. Erneuerung Burgstrassse, 50Hz, Tk Los 2: Gesonderte Ingenieurbauwerke, EÜ Hasselbach, EÜ Kinzig-Flutbrücke, Anpassung EÜ L2306, Anpassung EÜ Rad- und Fußweg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Referenznummer: 22FEI63972
Kurze Beschreibung:
Strecke: 3600 Frankfurt/M - Göttingen
Kilometer: km 42,400 bis km 45,750 / km 39,00
Abschnitt :Hanau – Gelnhausen
Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau.
Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig.
Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert:
Los 1:
Oberbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Durchlässe, Schallschutzwände, Torsionsbalken, Verkehrsstation Gelnhausen einschl. Personenunterführung, P&R Platz, SÜ L3202 einschl. Behelfsumfahrung, EÜ Schandelbach, Stützwand Hasselbach einschl. Erneuerung Burgstrassse, 50Hz, Tk
Los 2:
Gesonderte Ingenieurbauwerke, EÜ Hasselbach, EÜ Kinzig-Flutbrücke, Anpassung EÜ L2306, Anpassung EÜ Rad- und Fußweg
Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau.
Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig.
Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-158789
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
2. Bung Ingenieure AG
3. Tarcos GmbH
4. BPS Rail GmbH
5. BESAG AG
6. Fröhlich + Sporbeck GmbH
7. SWECO GmbH
8. DB E&C GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
2. Bung Ingenieure AG
3. Tarcos GmbH
4. BPS Rail GmbH
5. BESAG AG
6. Fröhlich + Sporbeck GmbH
7. SWECO GmbH
8. DB E&C GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Strecke: 3600 Frankfurt/M - Göttingen
Kilometer: km 42,400 bis km 45,750 / km 39,00
Abschnitt :Hanau – Gelnhausen
Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau.
Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau.
Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig.
Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig.
Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 63571 Gelnhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
- Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
- Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Bauleistung für Kabel:
- Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
- Kabelverlegung;
- Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Spezialtiefbau:
- Gründungen Pfähle;
Elektrische Weichenheizanlagen:
- Mittel- und Niederspannung;
Planung bauliche Anlagen:
- Fahrbahn;
- Bahnsteige;
- Eisenbahnbrücken;
Zum Nachweis der technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle schriftlich und in einer Form, dass die Erfüllung der nachfolgend genannten Referenzanforderungen ohne weiteres nachvollzogen werden kann, folgende Referenzenprojekte und Präqualifikationsnachweise aus den vergangenen 3 Jahren (ab den Zeitpunkt der Veöffentlichung) darzulegen:
Zum Nachweis der technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle schriftlich und in einer Form, dass die Erfüllung der nachfolgend genannten Referenzanforderungen ohne weiteres nachvollzogen werden kann, folgende Referenzenprojekte und Präqualifikationsnachweise aus den vergangenen 3 Jahren (ab den Zeitpunkt der Veöffentlichung) darzulegen:
1. mind. 1 Referenzenprojekt für ohne Leistungsverzüge erzielte Errichtung einer Lärmschutzwand nach RIL 804.5501 oder einer vergleichbaren Vorschrift von mind. 3m Höhe und mind. 150m Länge als abgeschlossene und abgenommene Maßnahme.
2. Vorlage mind. einer bestehenden, zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Präqualifikation „Baumaßnahmen, bei denen Kenntnisse im Eisenbahnbetrieb erforderlich sind“, der Bieter muss erklären, welche Präqualifikation(en) er hat.
Die Angaben und Referenzen sind auf gesonderter Anlage (Anlage 2.26) der Vergabeunterlagen zu erklären und dem Angebot als Bestätigung, dass der Bieter über die geforderten Referenzen und Eignungsnachweise verfügt, unterzeichnet beizufügen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Erklärungen ist nicht ausreichend.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Für das Los 2:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-11 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sperrpausenverkürzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Preis (Gewichtung): 85%
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
2. Bung Ingenieure AG
3. Tarcos GmbH
4. BPS Rail GmbH
5. BESAG AG
6. Fröhlich + Sporbeck GmbH
7. SWECO GmbH
8. DB E&C GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 055-158789 (2023-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK_ABS Hanau-Gelnhausen, PfA 5.17; Strecke 3600 u. 3677, km 42,4 - 45,9
Referenznummer: 22FEI63972
Kurze Beschreibung:
Strecke: 3600 Frankfurt/M - Göttingen
Kilometer: km 42,400 bis km 45,750 / km 39,00
Abschnitt :Hanau – Gelnhausen
Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau.
Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig.
Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert:
Los 1:
Oberbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Durchlässe, Schallschutzwände, Torsionsbalken, Verkehrsstation Gelnhausen einschl. Personenunterführung, P&R Platz, SÜ L3202 einschl. Behelfsumfahrung, EÜ Schandelbach, Stützwand Hasselbach einschl. Erneuerung Burgstrassse, 50Hz, Tk
Los 2:
Gesonderte Ingenieurbauwerke, EÜ Hasselbach, EÜ Kinzig-Flutbrücke, Anpassung EÜ L2306, Anpassung EÜ Rad- und Fußweg
Strecke: 3600 Frankfurt/M - Göttingen
Kilometer: km 42,400 bis km 45,750 / km 39,00
Abschnitt :Hanau – Gelnhausen
Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau.
Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig.
Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert:
Los 2:
Gesonderte Ingenieurbauwerke, EÜ Hasselbach, EÜ Kinzig-Flutbrücke, Anpassung EÜ L2306, Anpassung EÜ Rad- und Fußweg
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: Gelnhausen
Stadt: 63571
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 0 💰
Niedrigstes Angebot: 0 💰
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante ✅
Kennung des Angebots: 2023888336-0 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K
Nationale Registrierungsnummer: b7cc169a-480d-4d93-b98d-a7f8d09464d3
Postanschrift: Kastellauner Straße 51
Postleitzahl: 56253
Postort: Treis-Karden
Region: Mayen-Koblenz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kalkulation
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 61052766117📞
Fax: +49 61052766210 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Kennung des Angebots: 2023888154-0 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIEGE ABS Hanau - Gelnhausen c/o Bickhardt Bau AG
Nationale Registrierungsnummer: 6e5b42d6-f7e1-42e9-9f31-e25277fbcd92
Postanschrift: Industriestraße 9
Postleitzahl: 36275
Postort: Kirchheim
Region: Hersfeld-Rotenburg
🏙️
Telefon: +49 6625880📞
Fax: +49 662588245 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: patrick.diel@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 6926543343📞
Fax: +49 6926520071 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
The procurement is terminated ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 057-166447 (2024-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - BIEGE ABS Hanau - Gelnhausen c/o Bickhardt Bau AG Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-31+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 115 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Im Zuge der laufenden Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Main-Kinzig-Kreis wurden für die Flächen der Natur auf Zeit spezifische Saatgutmischungen und Ansaatstärken definiert, die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung in dieser Form nicht bekannt waren. Die Anordnung der Leistungsänderung erfolgte am 1 1.06.2024 per E-Mail durch die Projektingenieurin Umwelt der DB InfraGO AG auf Basis der behördlichen Planungsunterlagen des Projekts Main.Kinzig.Blüht.Netz. Ein Festhalten am ursprünglichen Bauentwurf würde gegen naturschutzrechtliche Auflagen verstoßen.
MKA 129 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Trotz der zuvor durchgeführten Standardmaßnahme des Abgrabens trat der japanische Staudenknöterich erneut massiv auf, was erst während der Nutzung der Flächen ersichtlich wurde. Um eine weitere Ausbreitung gemäß naturschutzfachlicher Standards zu verhindern, wurde eine technische Optimierung des Herstellkonzepts notwendig. Die Anordnung der geänderten Leistung erfolgte am 31.07.2024 im Rahmen einer gemeinsamen Begehung und wurde im Protokoll Nr. 19 der Bauüberwachung Sweco dokumentiert.
MKA 178 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Trotz vorlaufender Baugrunderkundungen trat die spezifische PAK-Kontamination im Grundwasser und im Sohlbereich der PU Süd in einem Ausmaß auf, das erst durch die baubegleitenden chemischen Analysen im März 2025 vollumfänglich identifiziert wurde. Die Anordnung zur Umsetzung des angepassten Schadstoffmanagements erfolgte am 27.03.2025 durch die Projektleitung der DB InfraGO AG, um einen Baustopp zu verhindern und die umweltrechtlichen Entsorgungsauflagen zu erfüllen.
MKA 182 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Während der Rodungsperiode waren Teile der Arbeitsflächen BE 101, BE 102 und BS 213 entgegen der Planung überflutet, was erst unmittelbar bei Ausführung der Leistung ersichtlich wurde. Die Anordnung zur Durchführung der Arbeiten unter diesen erschwerten Bedingungen gilt durch die vertragliche Verpflichtung zur Baufeldfreimachung als erteilt und wurde durch die DB InfraGO AG am 15.04.2025 förmlich bestätigt.
MKA 115 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Im Zuge der laufenden Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Main-Kinzig-Kreis wurden für die Flächen der Natur auf Zeit spezifische Saatgutmischungen und Ansaatstärken definiert, die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung in dieser Form nicht bekannt waren. Die Anordnung der Leistungsänderung erfolgte am 1 1.06.2024 per E-Mail durch die Projektingenieurin Umwelt der DB InfraGO AG auf Basis der behördlichen Planungsunterlagen des Projekts Main.Kinzig.Blüht.Netz. Ein Festhalten am ursprünglichen Bauentwurf würde gegen naturschutzrechtliche Auflagen verstoßen.
MKA 129 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Trotz der zuvor durchgeführten Standardmaßnahme des Abgrabens trat der japanische Staudenknöterich erneut massiv auf, was erst während der Nutzung der Flächen ersichtlich wurde. Um eine weitere Ausbreitung gemäß naturschutzfachlicher Standards zu verhindern, wurde eine technische Optimierung des Herstellkonzepts notwendig. Die Anordnung der geänderten Leistung erfolgte am 31.07.2024 im Rahmen einer gemeinsamen Begehung und wurde im Protokoll Nr. 19 der Bauüberwachung Sweco dokumentiert.
MKA 178 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Trotz vorlaufender Baugrunderkundungen trat die spezifische PAK-Kontamination im Grundwasser und im Sohlbereich der PU Süd in einem Ausmaß auf, das erst durch die baubegleitenden chemischen Analysen im März 2025 vollumfänglich identifiziert wurde. Die Anordnung zur Umsetzung des angepassten Schadstoffmanagements erfolgte am 27.03.2025 durch die Projektleitung der DB InfraGO AG, um einen Baustopp zu verhindern und die umweltrechtlichen Entsorgungsauflagen zu erfüllen.
MKA 182 - Die Änderung ist erforderlich aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte. Während der Rodungsperiode waren Teile der Arbeitsflächen BE 101, BE 102 und BS 213 entgegen der Planung überflutet, was erst unmittelbar bei Ausführung der Leistung ersichtlich wurde. Die Anordnung zur Durchführung der Arbeiten unter diesen erschwerten Bedingungen gilt durch die vertragliche Verpflichtung zur Baufeldfreimachung als erteilt und wurde durch die DB InfraGO AG am 15.04.2025 förmlich bestätigt.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
MKA 115 - MKA 1 15 SRM_Saatgut Oberbodenlager Sondermischungen. Im Rahmen der Baumaßnahme ABS Hanau-Gelnhausen Los 1 ist eine Abweichung vom ursprünglich vertraglich vereinbarten Regelsaatgut nach DIN 18917 für die Oberbodenmieten erforderlich. Aufgrund behördlicher Vorgaben müssen spezifische, regionalheimische Sondermischungen und angepasste Ansaatstärken auf den betroffenen Flächen verwendet werden.
MKA 129 - MKA 129 SRM Abdeckung japanischer Knöterich im Bereich der BE 122. Im Zuge der Arbeiten auf der Baueinrichtungsfläche BE 122 wurde festgestellt, dass das bereits erfolgte Abgraben des japanischen Staudenknöterichs nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Zur dauerhaften Eindämmung der invasiven Art und zur Sicherung der Flächennutzung muss eine zusätzliche Abdichtung mittels einer schwarzen Polyethylen-Dichtungsbahn sowie einer fachgerechten Feinplanung aus Schotter unter und über der Bahn ausgeführt werden. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen.
MKA 178 - MKA 178 SRM_Umgang mit PAK-Belastung und Nassaushub aus PU Süd. Im Rahmen der Arbeiten an der Personenunterführung (PO) Süd wurde im Zuge von Wasseranalysen und Bodenproben eine bisher nicht bekannte Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Dies macht eine Änderung des ursprünglichen Entsorgungskonzepts sowie zusätzliche Maßnahmen beim Nassaushub erforderlich. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung spezieller Lagerkapazitäten, die fachgerechte Trennung belasteter Stoffströme sowie zusätzliche logistische Aufwendungen für den Abtransport und die thermische Verwertung bzw. Deponierung.
MKA 182 - MKA 182 SRM_Erschwernis bei den Rodungsarbeiten BE 101, 102 und BS 213. Im Zuge der Baufeldfreimachung im Bereich des PFA 5.17 mussten Rodungsarbeiten auf Flächen durchgeführt werden, die aufgrund unvorhersehbarer Überflutungen nicht frei zugänglich waren. Da anstehendes Wasser den Einsatz von Maschinentechnik verhinderte, mussten die Rodungen sowie das Abräumen des Geländes händisch und motormanuell unter Einsatz spezieller persönlicher Schutzausrüstung wie Wathosen
MKA 115 - MKA 1 15 SRM_Saatgut Oberbodenlager Sondermischungen. Im Rahmen der Baumaßnahme ABS Hanau-Gelnhausen Los 1 ist eine Abweichung vom ursprünglich vertraglich vereinbarten Regelsaatgut nach DIN 18917 für die Oberbodenmieten erforderlich. Aufgrund behördlicher Vorgaben müssen spezifische, regionalheimische Sondermischungen und angepasste Ansaatstärken auf den betroffenen Flächen verwendet werden.
MKA 129 - MKA 129 SRM Abdeckung japanischer Knöterich im Bereich der BE 122. Im Zuge der Arbeiten auf der Baueinrichtungsfläche BE 122 wurde festgestellt, dass das bereits erfolgte Abgraben des japanischen Staudenknöterichs nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Zur dauerhaften Eindämmung der invasiven Art und zur Sicherung der Flächennutzung muss eine zusätzliche Abdichtung mittels einer schwarzen Polyethylen-Dichtungsbahn sowie einer fachgerechten Feinplanung aus Schotter unter und über der Bahn ausgeführt werden. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen.
MKA 178 - MKA 178 SRM_Umgang mit PAK-Belastung und Nassaushub aus PU Süd. Im Rahmen der Arbeiten an der Personenunterführung (PO) Süd wurde im Zuge von Wasseranalysen und Bodenproben eine bisher nicht bekannte Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Dies macht eine Änderung des ursprünglichen Entsorgungskonzepts sowie zusätzliche Maßnahmen beim Nassaushub erforderlich. Die Leistungen umfassen die Bereitstellung spezieller Lagerkapazitäten, die fachgerechte Trennung belasteter Stoffströme sowie zusätzliche logistische Aufwendungen für den Abtransport und die thermische Verwertung bzw. Deponierung.
MKA 182 - MKA 182 SRM_Erschwernis bei den Rodungsarbeiten BE 101, 102 und BS 213. Im Zuge der Baufeldfreimachung im Bereich des PFA 5.17 mussten Rodungsarbeiten auf Flächen durchgeführt werden, die aufgrund unvorhersehbarer Überflutungen nicht frei zugänglich waren. Da anstehendes Wasser den Einsatz von Maschinentechnik verhinderte, mussten die Rodungen sowie das Abräumen des Geländes händisch und motormanuell unter Einsatz spezieller persönlicher Schutzausrüstung wie Wathosen
Quelle: OJS 2026/S 064-223135 (2026-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
317 - Die Behelfsbrücken befinden sich im aktiven Baufeld des Loses 1. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Inspektionsleistung würde erhebliche technische Schnittstellenprobleme und Sicherheitsrisiken verursachen, da der Haupt-AN für die Verkehrssicherung und die Standfestigkeit der temporären Bauwerke verantwortlich ist. Zudem wäre die Koordination eines Drittunternehmers während der kritischen Sperrpausen (z.B. Novembersperrpause) technisch kaum realisierbar.
319 - Die Anderung resultiert aus einer Forderung von Hessen Mobil zur Bauwerksübergabe, die bei Vertragsschluss nicht absehbar war. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch ausgeschlossen, da die Mikroverfilmung auf den vom aktuellen AN zu erstellenden Original-Bestandsplänen basiert. Eine Trennung dieser Leistungen würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen in der Bauwerksdokumentation (ASB-ING) führen und die rechtzeitige Entlastung des Auftraggebers gegenüber dem Baulastträger durch unklare Zuständigkeiten gefährden.
336 - Während der Herstellung der Außenanlagen stellte sich heraus, dass zur gewährleistungssicheren Entwässerung des Bahnsteigs VST la die Entwässerungsrinne angepasst und neu eingebaut werden muss. Diese Leistung ist untrennbar mit den zeitgleich stattfindenden Pflasterarbeiten verbunden, die der Auftragnehmer bereits ausführt. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dies zu kritischen Schnittstellen im Bahnsteigaufbau führen würde und die Gewährleistung für das Gesamtgewerk (Belag und Entwässerung) nicht mehr eindeutig zuordenbar wäre. Zudem würde die Einbringung eines Drittunternehmens den engen Terminplan zur Inbetriebnahme unverhältnismäßig stören.
348 - Die Nachrechnung basiert zwingend auf den statischen Berechnungen und Bodengutachten, die vom aktuellen AN für das Provisorium erstellt wurden. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der aktuelle AN die Gesamtverantwortung für die Standsicherheit der temporären Brücke während der gesamten (verlängerten) Nutzungsdauer übernehmen kann. Ein Drittunternehmer müsste die gesamte Statik neu aufbauen, was zu erheblichen Zeitverzögerungen und unklaren Haftungsschnittstellen führen würde.
351 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für Herstellung der Verkehrsstation (VST) beauftragt. Im Zuge der AP wurde festgestellt, dass am Bahnsteig 2, Gleis 4 zusätzlich zum Leitstreifen eine Schraffur erforderlich ist, da dies gemäß Risiko Berechung die erforderliche Sicherungsmaßnahme wäre. Der AN ist bereits für die Herstellung des Bahnsteigs 2 beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
317 - Die Behelfsbrücken befinden sich im aktiven Baufeld des Loses 1. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Inspektionsleistung würde erhebliche technische Schnittstellenprobleme und Sicherheitsrisiken verursachen, da der Haupt-AN für die Verkehrssicherung und die Standfestigkeit der temporären Bauwerke verantwortlich ist. Zudem wäre die Koordination eines Drittunternehmers während der kritischen Sperrpausen (z.B. Novembersperrpause) technisch kaum realisierbar.
319 - Die Anderung resultiert aus einer Forderung von Hessen Mobil zur Bauwerksübergabe, die bei Vertragsschluss nicht absehbar war. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch ausgeschlossen, da die Mikroverfilmung auf den vom aktuellen AN zu erstellenden Original-Bestandsplänen basiert. Eine Trennung dieser Leistungen würde zu erheblichen Schnittstellenproblemen in der Bauwerksdokumentation (ASB-ING) führen und die rechtzeitige Entlastung des Auftraggebers gegenüber dem Baulastträger durch unklare Zuständigkeiten gefährden.
336 - Während der Herstellung der Außenanlagen stellte sich heraus, dass zur gewährleistungssicheren Entwässerung des Bahnsteigs VST la die Entwässerungsrinne angepasst und neu eingebaut werden muss. Diese Leistung ist untrennbar mit den zeitgleich stattfindenden Pflasterarbeiten verbunden, die der Auftragnehmer bereits ausführt. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dies zu kritischen Schnittstellen im Bahnsteigaufbau führen würde und die Gewährleistung für das Gesamtgewerk (Belag und Entwässerung) nicht mehr eindeutig zuordenbar wäre. Zudem würde die Einbringung eines Drittunternehmens den engen Terminplan zur Inbetriebnahme unverhältnismäßig stören.
348 - Die Nachrechnung basiert zwingend auf den statischen Berechnungen und Bodengutachten, die vom aktuellen AN für das Provisorium erstellt wurden. Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der aktuelle AN die Gesamtverantwortung für die Standsicherheit der temporären Brücke während der gesamten (verlängerten) Nutzungsdauer übernehmen kann. Ein Drittunternehmer müsste die gesamte Statik neu aufbauen, was zu erheblichen Zeitverzögerungen und unklaren Haftungsschnittstellen führen würde.
351 - Die ARGE Schnorpfeil&Schweerbau ist gemäß dem Bauvertrag 23FE168560 für Herstellung der Verkehrsstation (VST) beauftragt. Im Zuge der AP wurde festgestellt, dass am Bahnsteig 2, Gleis 4 zusätzlich zum Leitstreifen eine Schraffur erforderlich ist, da dies gemäß Risiko Berechung die erforderliche Sicherungsmaßnahme wäre. Der AN ist bereits für die Herstellung des Bahnsteigs 2 beauftragt. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung im Zuge des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
317 - MKA 317 - Inspektion Behelfsbrücken SÜ L3202: Durchführung einer technischen Inspektion der Behelfsbrückenkonstruktionen für den Straßen- und Fußgängerverkehr (Behelfsumfahrung SÜ L3202). Die Leistung umfasst den Antransport und Einsatz von Hubsteigern sowie die Erstellung einer Dokumentation (Bericht) über den Zustand der Konstruktion aufgrund der verlängerten Vorhaltezeit.
319 - MKA-319 HS_Mikroverfilmung Bestandsunterlagen SÜ L3202: Aufgrund von Anforderungen des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil sind die Bestandsunterlagen der Straßenbrücke zusätzlich auf Mikroverfilmung zu sichern. Die Leistung umfasst die Erstellung eines abgestimmten Inhaltsverzeichnisses sowie die Anfertigung von zwei Duplikaten des Mikrofilms zur Ubergabe an den Baulastträger. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Hauptvertrages.
336 - MKA 336 — Zusätzliche Leistungen am Bahnsteig la: Rückbau und fachgerechter erneuter Einbau der Entwässerungsrinne sowie lagenweise Verfüllung und Verdichtung des Arbeitsraums.
348 - MKA-348 SRM Überprüfung längere Liegezeit Janson Bridge: Durchführung einer statischen Nachrechnung für die Standzeitverlängerung der Janson Bridge bis November 2027. Aufgrund zahlreicher Zusatzleistungen im Umfeld der SÜ (KBE, Stauraumkanal) überschreitet die erforderliche Liegezeit den ursprünglichen Nachweiszeitraum von zwei Jahren. Die Leistung beinhaltet Planerleistungen zur Überprüfung von Setzungen und Standsicherheit aufgrund von Kriechverhalten.
351 - zusätzliche Schraffur Gleis 4 Bstg. 2
317 - MKA 317 - Inspektion Behelfsbrücken SÜ L3202: Durchführung einer technischen Inspektion der Behelfsbrückenkonstruktionen für den Straßen- und Fußgängerverkehr (Behelfsumfahrung SÜ L3202). Die Leistung umfasst den Antransport und Einsatz von Hubsteigern sowie die Erstellung einer Dokumentation (Bericht) über den Zustand der Konstruktion aufgrund der verlängerten Vorhaltezeit.
319 - MKA-319 HS_Mikroverfilmung Bestandsunterlagen SÜ L3202: Aufgrund von Anforderungen des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil sind die Bestandsunterlagen der Straßenbrücke zusätzlich auf Mikroverfilmung zu sichern. Die Leistung umfasst die Erstellung eines abgestimmten Inhaltsverzeichnisses sowie die Anfertigung von zwei Duplikaten des Mikrofilms zur Ubergabe an den Baulastträger. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Hauptvertrages.
336 - MKA 336 — Zusätzliche Leistungen am Bahnsteig la: Rückbau und fachgerechter erneuter Einbau der Entwässerungsrinne sowie lagenweise Verfüllung und Verdichtung des Arbeitsraums.
348 - MKA-348 SRM Überprüfung längere Liegezeit Janson Bridge: Durchführung einer statischen Nachrechnung für die Standzeitverlängerung der Janson Bridge bis November 2027. Aufgrund zahlreicher Zusatzleistungen im Umfeld der SÜ (KBE, Stauraumkanal) überschreitet die erforderliche Liegezeit den ursprünglichen Nachweiszeitraum von zwei Jahren. Die Leistung beinhaltet Planerleistungen zur Überprüfung von Setzungen und Standsicherheit aufgrund von Kriechverhalten.
351 - zusätzliche Schraffur Gleis 4 Bstg. 2
Quelle: OJS 2026/S 064-223273 (2026-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
345 - Zur Realisierung der Straßenüberführung (SÜ L3202) sind aufgrund von Auflagen der Straßenbaubehörde (Hessen Mobil) erweiterte Verkehrssicherungsmaßnahmen (Lichtsignalanlage) erforderlich geworden. Der Auftragnehmer führt bereits die Brückenbauarbeiten aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Verkehrssicherung ist technisch nicht zweckmäßig, da diese unmittelbar mit den baulichen Abläufen und der Baustelleneinrichtung verzahnt ist. Eine Trennung würde unverhältnismäßige Koordinationsrisiken und Zusatzkosten verursachen.
345 - Zur Realisierung der Straßenüberführung (SÜ L3202) sind aufgrund von Auflagen der Straßenbaubehörde (Hessen Mobil) erweiterte Verkehrssicherungsmaßnahmen (Lichtsignalanlage) erforderlich geworden. Der Auftragnehmer führt bereits die Brückenbauarbeiten aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Verkehrssicherung ist technisch nicht zweckmäßig, da diese unmittelbar mit den baulichen Abläufen und der Baustelleneinrichtung verzahnt ist. Eine Trennung würde unverhältnismäßige Koordinationsrisiken und Zusatzkosten verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
345 - MKA 345 — Anpassung der Verkehrssicherung an der SÜ L3202: Einrichtung und Vorhaltung einer Lichtsignalanlage sowie Erstellung und Umsetzung eines spezifischen Verkehrszeichenplans gemäß den verkehrsrechtlichen Anordnungen von Hessen Mobil, abweichend von der ursprünglich geplanten Standardsicherung.
345 - MKA 345 — Anpassung der Verkehrssicherung an der SÜ L3202: Einrichtung und Vorhaltung einer Lichtsignalanlage sowie Erstellung und Umsetzung eines spezifischen Verkehrszeichenplans gemäß den verkehrsrechtlichen Anordnungen von Hessen Mobil, abweichend von der ursprünglich geplanten Standardsicherung.
Quelle: OJS 2026/S 069-241267 (2026-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 367
Die Ausführung der Stahlpfahlgründung mittels Rammrohre für die OLA Maste in der SSW 230 rdb ist zur statisch einwandfreien und dauerhaft standsicheren Herstellung der Gründung zwingend erforderlich. Die in der Ausführungsplanung vorgesehene Gründungsart weicht von der ausgeschriebenen Bohrpfahlgründung ab und ist zur Gewährleistung der technischen Funktionalität und Dauerhaftigkeit notwendig. Ohne diese Leistung ist die vertragsgemäße Herstellung der OLA-Maste nicht möglich. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Ausführung der Gründungen der Maste beauftragt und vollständig in den laufenden Bauablauf eingebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde keinen sachlichen oder wirtschaftlichen Vorteil bringen, sondern zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinierungsaufwand sowie terminliche Risiken verursachen.
MKA 367
Die Ausführung der Stahlpfahlgründung mittels Rammrohre für die OLA Maste in der SSW 230 rdb ist zur statisch einwandfreien und dauerhaft standsicheren Herstellung der Gründung zwingend erforderlich. Die in der Ausführungsplanung vorgesehene Gründungsart weicht von der ausgeschriebenen Bohrpfahlgründung ab und ist zur Gewährleistung der technischen Funktionalität und Dauerhaftigkeit notwendig. Ohne diese Leistung ist die vertragsgemäße Herstellung der OLA-Maste nicht möglich. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Ausführung der Gründungen der Maste beauftragt und vollständig in den laufenden Bauablauf eingebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde keinen sachlichen oder wirtschaftlichen Vorteil bringen, sondern zusätzliche Schnittstellen, erhöhten Koordinierungsaufwand sowie terminliche Risiken verursachen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 367
Es handelt sich um die geänderte Gründungsart der OLA-Maste in der Schallschutzwand (SSW) 230.
Quelle: OJS 2026/S 083-292456 (2026-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-30+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
298:Die Änderung ist technisch zwingend, um den Bauzeitenplan einzuhalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese temporäre Konstruktion ist aufgrund der engen räumlichen Verzahnung mit den laufenden Bahnsteigarbeiten sowie der begrenzten Platzverhältnisse im Baufeld (Los 1) ausgeschlossen. Ein Drittunternehmer würde zu erheblichen Bauzeitverzögerungen, logistischen Behinderungen und unklaren Gewährleistungsschnittstellen führen, was beträchtliche Zusatzkosten verursachen würde.//
318:Im Zuge der Ausbauarbeiten der Personenunterführung stellte sich heraus, dass die planmäßige Beschilderung an das neue Design Manual der DB angepasst und deutlich erweitert werden muss (ca. 17 individuelle Schilder statt Standardware). Die Planung sowie Lieferung der Schilder stellt somit eine zusätzliche Leistung dar, die zusätzlich zu vergüten ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der AN bereits die Wand- und Ausbauarbeiten in der PU durchführt. Die Einbringung eines Drittunternehmers würde zu unverhältnismäßigen Schnittstellenproblemen bei der Montage (Befestigung an VMJ-Beton/Wandaufbau) und der Elektroinstallation führen sowie den engen Terminplan zur Inbetriebnahme gefährden.//
264:Durch die planerische Dimensionierung des Durchlasses auf den benachbarten Bauabschnitt (PFA 5.16) ragt das Bauwerk weiter in den Bestand als der aktuelle Bahndamm und zerschneidet einen Wirtschaftsweg. Zur Nutzbarkeit des Weges muss kurzfristig eine provisorische Überfahrt hergestellt werden. Der Auftragnehmer hat den Durchlass in diesem Bereich soeben eingeschoben. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese unmittelbaren Begleitarbeiten (Verfüllung, Überfahrt, Abbruch Verschubbahn) ist technisch nicht realisierbar, da die Leistungen direkt in die baulichen Abläufe vor Ort eingreifen. Eine Schnittstellentrennung würde die Gesamtgewährleistung gefährden und unverhältnismäßige zeitliche Verzögerungen verursachen.//
341:Eine hydraulische Berechnung ergab, dass die ursprünglich geplante Rohrdimension (DN 300) für den Abschnitt zwischen den Schächten S44C.11 und S44C.A08 nicht ausreicht. Die Ausführungsplanung schreibt daher zwingend DN 400 vor. Der Auftragnehmer ist im entsprechenden Bereich (Bahnsteig 2) bereits mit den umfassenden Entwässerungs- und Erdarbeiten betraut. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese in den laufenden Bauprozess eingebundene Leistung ist technisch nicht realisierbar, da eine Trennung der Arbeiten zu Risiken an den Schachtanschlüssen, Gewährleistungsverlusten und Bauverzögerungen führen würde.//
323: Die zusätzliche Planungsleistung wurde durch den AG angeordnet, um eine bauzeitliche Lösung für den Bahnsteig 2 zu entwickeln, nachdem sich der ursprüngliche Entwurf als technisch nicht realisierbar herausstellte. Ein Wechsel des Auftragnehmers während der laufenden Planungsphase war ausgeschlossen, da dies zu unlösbaren Haftungsschnittstellen in der statischen Gesamtverantwortung und zu massiven Zeitverlusten im Bauablauf geführt hätte.//
270:Zur vertragsgemäßen Herstellung der Bohrpfahlwände ist die temporäre Verrohrung eines Gewässers/Grabens zwingend erforderlich, um eine sichere Standfläche für das schwere Gerät zu gewährleisten. Der Hauptauftragnehmer befindet sich bereits vor Ort und führt die Spezialtiefbauarbeiten in diesem Abschnitt aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese in das direkte Baufeld integrierte Hilfsmaßnahme ist technisch nicht praktikabel. Eine Trennung würde die Haftung für die Tragfähigkeit der Arbeitsplattform gefährden und zu einem unverhältnismäßigen Bauzeitverzug auf dem kritischen Pfad des Bauablaufs führen.//
298:Die Änderung ist technisch zwingend, um den Bauzeitenplan einzuhalten. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese temporäre Konstruktion ist aufgrund der engen räumlichen Verzahnung mit den laufenden Bahnsteigarbeiten sowie der begrenzten Platzverhältnisse im Baufeld (Los 1) ausgeschlossen. Ein Drittunternehmer würde zu erheblichen Bauzeitverzögerungen, logistischen Behinderungen und unklaren Gewährleistungsschnittstellen führen, was beträchtliche Zusatzkosten verursachen würde.//
318:Im Zuge der Ausbauarbeiten der Personenunterführung stellte sich heraus, dass die planmäßige Beschilderung an das neue Design Manual der DB angepasst und deutlich erweitert werden muss (ca. 17 individuelle Schilder statt Standardware). Die Planung sowie Lieferung der Schilder stellt somit eine zusätzliche Leistung dar, die zusätzlich zu vergüten ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, da der AN bereits die Wand- und Ausbauarbeiten in der PU durchführt. Die Einbringung eines Drittunternehmers würde zu unverhältnismäßigen Schnittstellenproblemen bei der Montage (Befestigung an VMJ-Beton/Wandaufbau) und der Elektroinstallation führen sowie den engen Terminplan zur Inbetriebnahme gefährden.//
264:Durch die planerische Dimensionierung des Durchlasses auf den benachbarten Bauabschnitt (PFA 5.16) ragt das Bauwerk weiter in den Bestand als der aktuelle Bahndamm und zerschneidet einen Wirtschaftsweg. Zur Nutzbarkeit des Weges muss kurzfristig eine provisorische Überfahrt hergestellt werden. Der Auftragnehmer hat den Durchlass in diesem Bereich soeben eingeschoben. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese unmittelbaren Begleitarbeiten (Verfüllung, Überfahrt, Abbruch Verschubbahn) ist technisch nicht realisierbar, da die Leistungen direkt in die baulichen Abläufe vor Ort eingreifen. Eine Schnittstellentrennung würde die Gesamtgewährleistung gefährden und unverhältnismäßige zeitliche Verzögerungen verursachen.//
341:Eine hydraulische Berechnung ergab, dass die ursprünglich geplante Rohrdimension (DN 300) für den Abschnitt zwischen den Schächten S44C.11 und S44C.A08 nicht ausreicht. Die Ausführungsplanung schreibt daher zwingend DN 400 vor. Der Auftragnehmer ist im entsprechenden Bereich (Bahnsteig 2) bereits mit den umfassenden Entwässerungs- und Erdarbeiten betraut. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese in den laufenden Bauprozess eingebundene Leistung ist technisch nicht realisierbar, da eine Trennung der Arbeiten zu Risiken an den Schachtanschlüssen, Gewährleistungsverlusten und Bauverzögerungen führen würde.//
323: Die zusätzliche Planungsleistung wurde durch den AG angeordnet, um eine bauzeitliche Lösung für den Bahnsteig 2 zu entwickeln, nachdem sich der ursprüngliche Entwurf als technisch nicht realisierbar herausstellte. Ein Wechsel des Auftragnehmers während der laufenden Planungsphase war ausgeschlossen, da dies zu unlösbaren Haftungsschnittstellen in der statischen Gesamtverantwortung und zu massiven Zeitverlusten im Bauablauf geführt hätte.//
270:Zur vertragsgemäßen Herstellung der Bohrpfahlwände ist die temporäre Verrohrung eines Gewässers/Grabens zwingend erforderlich, um eine sichere Standfläche für das schwere Gerät zu gewährleisten. Der Hauptauftragnehmer befindet sich bereits vor Ort und führt die Spezialtiefbauarbeiten in diesem Abschnitt aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese in das direkte Baufeld integrierte Hilfsmaßnahme ist technisch nicht praktikabel. Eine Trennung würde die Haftung für die Tragfähigkeit der Arbeitsplattform gefährden und zu einem unverhältnismäßigen Bauzeitverzug auf dem kritischen Pfad des Bauablaufs führen.//
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
298:MKA-298 SRM_geänderte Fundamente am Bahnsteig 2 über der alten PO. Zur Beschleunigung des Bauablaufs wird auf den im Hauptvertrag vorgesehenen vorzeitigen Abbruch des alten Bahnsteigs 2 im Bereich der Personenunterführung verzichtet. Stattdessen erfolgt eine bauzeitliche Überbauung des Bestands mittels einer angepassten Fundamentkonstruktion (Sauberkeitsschicht und Fertigteilfundamente), um den neuen Bahnsteig schneller in Betrieb zu nehmen. Der endgültige Abbruch erfolgt erst nachgelagert im Gesamtverbund.//
318:MKA 318 — Übernahme der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Lieferung und Montage der erweiterten Beschilderung für die Personenunterführung (PO) Gelnhausen.//
264:MKA 264 — Herstellung eines Bauzwischenzustandes am Durchlass km 39,007: Partielle Verfüllung des Bauwerks (Sand-Kies- Zement-Gemisch), Herstellung einer provisorischen Überfahrt aus Schotter für den bestehenden Wirtschaftsweg sowie Abbruch und Entsorgung der südlichen Verschubbahn.//
341:MKA 341 — Technische Anpassung der Tiefenentwässerung am Bahnsteig 2 (km 44,1 19 bis 44,193): Einbau von Rohren mit Durchmesser DN 400 anstelle der im LV (Pos. 32.13.220) ausgeschriebenen Rohre in DN 300. Die Änderung umfasst die Lieferung der größeren Rohre, die Herstellung eines breiteren Rohrgrabens inkl. erhöhtem Erdaushub und Entsorgung sowie den Mehreinbau von Verfüllmaterial (Sand).//
323:MKA-323 SRM Planungsleistungen Bahnsteigprovisorium (Hilfsbrücke) Bstg. 2: Vergütung von Planungsleistungen (Leistungsphasen nach HOAI) für ein Bahnsteigprovisorium mittels Hilfsbrücke über der alten Personenunterführung (PO). Die Planung wurde aufgrund technischer Nicht-Umsetzbarkeit des Amtsentwurfs notwendig und bis zum angeordneten Planungsstopp am 20.02.2026 (Umstellung auf Variante MKA-298) geführt.//
270:MKA 270 — Zusätzliche Bauhilfsmaßnahmen im Spezialtiefbau: Temporäre Verrohrung eines bestehenden Durchlasses inkl. Überschüttung zur Herstellung einer standsicheren und tragfähigen Arbeitsebene für den Einsatz von Großbohrgeräten (Herstellung Bohrpfahlwände BS 239, BS 245 sowie Erdarbeiten BE 153, 154).//
298:MKA-298 SRM_geänderte Fundamente am Bahnsteig 2 über der alten PO. Zur Beschleunigung des Bauablaufs wird auf den im Hauptvertrag vorgesehenen vorzeitigen Abbruch des alten Bahnsteigs 2 im Bereich der Personenunterführung verzichtet. Stattdessen erfolgt eine bauzeitliche Überbauung des Bestands mittels einer angepassten Fundamentkonstruktion (Sauberkeitsschicht und Fertigteilfundamente), um den neuen Bahnsteig schneller in Betrieb zu nehmen. Der endgültige Abbruch erfolgt erst nachgelagert im Gesamtverbund.//
318:MKA 318 — Übernahme der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Lieferung und Montage der erweiterten Beschilderung für die Personenunterführung (PO) Gelnhausen.//
264:MKA 264 — Herstellung eines Bauzwischenzustandes am Durchlass km 39,007: Partielle Verfüllung des Bauwerks (Sand-Kies- Zement-Gemisch), Herstellung einer provisorischen Überfahrt aus Schotter für den bestehenden Wirtschaftsweg sowie Abbruch und Entsorgung der südlichen Verschubbahn.//
341:MKA 341 — Technische Anpassung der Tiefenentwässerung am Bahnsteig 2 (km 44,1 19 bis 44,193): Einbau von Rohren mit Durchmesser DN 400 anstelle der im LV (Pos. 32.13.220) ausgeschriebenen Rohre in DN 300. Die Änderung umfasst die Lieferung der größeren Rohre, die Herstellung eines breiteren Rohrgrabens inkl. erhöhtem Erdaushub und Entsorgung sowie den Mehreinbau von Verfüllmaterial (Sand).//
323:MKA-323 SRM Planungsleistungen Bahnsteigprovisorium (Hilfsbrücke) Bstg. 2: Vergütung von Planungsleistungen (Leistungsphasen nach HOAI) für ein Bahnsteigprovisorium mittels Hilfsbrücke über der alten Personenunterführung (PO). Die Planung wurde aufgrund technischer Nicht-Umsetzbarkeit des Amtsentwurfs notwendig und bis zum angeordneten Planungsstopp am 20.02.2026 (Umstellung auf Variante MKA-298) geführt.//
270:MKA 270 — Zusätzliche Bauhilfsmaßnahmen im Spezialtiefbau: Temporäre Verrohrung eines bestehenden Durchlasses inkl. Überschüttung zur Herstellung einer standsicheren und tragfähigen Arbeitsebene für den Einsatz von Großbohrgeräten (Herstellung Bohrpfahlwände BS 239, BS 245 sowie Erdarbeiten BE 153, 154).//
Quelle: OJS 2026/S 085-300663 (2026-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
335 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen.
Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen
Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich.
Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen
Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
333 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen.
Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen
Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich.
Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen
Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
335 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen.
Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen
Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich.
Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen
Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
333 Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten führen.
Ebenso sind die logistischen Einrichtungen (Baustellenzufahrten und Transportwege innerhalb des Baufeldes zu den einzelnen
Baubereichen) begrenzt und würde zu Behinderungen und zusätzlichen Kosten führen und wäre somit nicht wirtschalftlich.
Ein Wechsel des AN oder die Beauftragung eines weiteren AN würde zu Bauverzögerungen, somit erheblichen zusätzlichen
Kosten, und erheblichen Schwierigkeiten in der Koordination der einzelnen Baufirmen führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
335 MKA-335_SRM_Pfosten HEM setzen an der SSW 229 Idb
333 MKA-333_SRM_Überfahrtschutz von Erdungskabel und diverse Leistungen SSW 230