Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Estricharbeiten
HG-2023-0005
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Estricharbeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung von Zementestrich mit Wärme- oder Wärme- und Trittschalldämmung, PE- Folien und Ausgleichschüttungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung von Zementestrich mit Wärme- oder Wärme- und Trittschalldämmung, PE- Folien und Ausgleichschüttungen aus Granulat für den Neubau einer Doppel-Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück Massenheimer Weg 2 in 61352 Bad Homburg.
Dabei sind folgende (wesentlichen) Leistungen zu erbringen:
- Zementestrich, Stärken von 45 cm bis 65 cm ca. 2.635 m²
- Gefälleestrich für Duschbereiche ca. 120 m²
- Dämmungen unter Estrich, Wärme- und/oder Trittschalldämmung ca. 2.454 m²
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-22 📅
Datum des Endes: 2023-07-06 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu II.2.7) Ausführungstermine:
Beginn der Leistung (Disposition) 05.2023
Ende der Disposition 06.2023
Beginn der Ausführung 06.2023
Fertigstellung 07.2023”
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu II.2.7) Ausführungstermine:
Beginn der Leistung (Disposition) 05.2023
Ende der Disposition 06.2023
Beginn der Ausführung 06.2023
Fertigstellung 07.2023
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern.
Es ist/sind vorzulegen:
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern.
Es ist/sind vorzulegen:
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Vorbehaltlich einer vorgesehenen Zuschlagserteilung: Kreditreformauskunft oder vergleichbare Bonitätsauskunft.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern.
Es ist/sind vorzulegen:
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
- Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. Formblatt VHB 235.
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft: Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Formblatt VHB 234; die Eignungsnachweise/-erklärungen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Eigenerklärungen zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 hinsichtlich Bezug zu Russland.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-12
14:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-12
14:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -Bahnhofstraße 16-1861352 Bad Homburg v. d. HöheDeutschland”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine. Auf die Regelungen des § 14 EU VOB/A wird hingewiesen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen.
Ergänzung zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über...”
1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen.
Ergänzung zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein.
Ergänzend zu den Regelungen der VOB: Die Kalkulation eventueller Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation des Hauptvertrages.
2. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
3. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen.
4. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbarsind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzlässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 051-150946 (2023-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung von Zementestrich mit Wärme- oder Wärme- und Trittschalldämmung, PE- Folien und Ausgleichschüttungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung von Zementestrich mit Wärme- oder Wärme- und Trittschalldämmung, PE- Folien und Ausgleichschüttungen aus Granulat für den Neubau einer Doppel-Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück Massenheimer Weg 2 in 61352 Bad Homburg. Dabei sind folgende (wesentlichen) Leistungen zu erbringen: - Zementestrich, Stärken von 45 cm bis 65 cm ca. 2.635 m² - Gefälleestrich für Duschbereiche ca. 120 m² - Dämmungen unter Estrich, Wärme- und/oder Trittschalldämmung ca. 2.454 m²
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 051-150946
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Sportzentrum Süd - Neubau Doppel-Dreifeldhalle - Estricharbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 18
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 17
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bodenbau Dursun GmbH
Postanschrift: Otto- Hahn-Str. 24
Postort: Mühlheim am Main
Postleitzahl: 63165
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbarsind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 101-316865 (2023-05-23)