SSB Freianlagen - Naturstein

Stadt Solingen

Die Stadt Solingen plant die umfassende Sanierung des "Bergischen Nationaldenkmals" Schloss Burg a/d Wupper. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistungen der Produktion und Lieferung von Plaster- und Mauersteinen, Stufen, Spaltquadern sowie Pflanzsplitt aus Bergischer Grauwacke. Aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Denkmalwertes von Schloss Burg sind alle Grauwacke-Natursteinprodukte zwingend aus den Steinbrüchen in Lindlar (Oberbergischer Kreis, NRW, BRD) anzubieten.
Die anzubietenden Produkte beinhalten:
40 to Mosaikpflaster
880 to Kleinpflaster
300 to Großpflaster
150 m² Platten
210 m Bord- und Kantensteine
6 Stk. Blockstufen
600 m Mauersteine für regelmäßiges Schichtenmauerwerk
105 m² Mauersteine für Verblendmauerwerk
21 m² Brüstungsabdeckung
80 m Abdeckplatten
10 to Mauersteine für Trockenmauerwerk
11 Stk. Palisaden und Mauerscheiben
72 Stk. Solitäre und Spaltquader
40 to Splitt für Pflanzflächen
in gestaffelten Produktions- und Lieferzeiträumen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: In Bergwerken und Steinbrüchen gewonnene Erzeugnisse
Referenznummer: V23/60/019
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Solingen plant die umfassende Sanierung des "Bergischen Nationaldenkmals" Schloss Burg a/d Wupper. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistungen der Produktion und Lieferung von Plaster- und Mauersteinen, Stufen, Spaltquadern sowie Pflanzsplitt aus Bergischer Grauwacke. Aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Denkmalwertes von Schloss Burg sind alle Grauwacke-Natursteinprodukte zwingend aus den Steinbrüchen in Lindlar (Oberbergischer Kreis, NRW, BRD) anzubieten. Die anzubietenden Produkte beinhalten: 40 to Mosaikpflaster 880 to Kleinpflaster 300 to Großpflaster 150 m² Platten 210 m Bord- und Kantensteine 6 Stk. Blockstufen 600 m Mauersteine für regelmäßiges Schichtenmauerwerk 105 m² Mauersteine für Verblendmauerwerk 21 m² Brüstungsabdeckung 80 m Abdeckplatten 10 to Mauersteine für Trockenmauerwerk 11 Stk. Palisaden und Mauerscheiben 72 Stk. Solitäre und Spaltquader 40 to Splitt für Pflanzflächen in gestaffelten Produktions- und Lieferzeiträumen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: In Bergwerken und Steinbrüchen gewonnene Erzeugnisse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kies, Sand, Schotter und Aggregate 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Solingen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Solingen
Postanschrift: Bonner Str. 100
Postleitzahl: 42601
Postort: Solingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.solingen.de 🌏
E-Mail: vergabe@solingen.de 📧
Telefon: +49 2122906781 📞
Fax: +49 2122906695 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/91a2fd4e-9b38-4c4a-a1e6-b4fb766e0b8a 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/91a2fd4e-9b38-4c4a-a1e6-b4fb766e0b8a 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-10 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 007-016685
ABl. S-Ausgabe: 7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Solingen plant die umfassende Sanierung des "Bergischen Nationaldenkmals" Schloss Burg a/d Wupper. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Leistungen der Produktion und Lieferung von Plaster- und Mauersteinen, Stufen, Spaltquadern sowie Pflanzsplitt aus Bergischer Grauwacke. Aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Denkmalwertes von Schloss Burg sind alle Grauwacke-Natursteinprodukte zwingend aus den Steinbrüchen in Lindlar (Oberbergischer Kreis, NRW, BRD) anzubieten.
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Die anzubietenden Produkte beinhalten:
40 to Mosaikpflaster
880 to Kleinpflaster
300 to Großpflaster
150 m² Platten
210 m Bord- und Kantensteine
6 Stk. Blockstufen
600 m Mauersteine für regelmäßiges Schichtenmauerwerk
105 m² Mauersteine für Verblendmauerwerk
21 m² Brüstungsabdeckung
80 m Abdeckplatten
10 to Mauersteine für Trockenmauerwerk
11 Stk. Palisaden und Mauerscheiben
72 Stk. Solitäre und Spaltquader
40 to Splitt für Pflanzflächen
in gestaffelten Produktions- und Lieferzeiträumen.
SSB Freianlagen - Naturstein
in gestaffelten Produktions- und Lieferzeiträumen zwischen Juni 2023 und März 2025.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Projektbeispiele, bei denen die zuliefernden Materialien im öffentlichen Raum eingesetzt worden sind, nicht älter als 10 Jahre, sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Berghausen, Martina
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/91a2fd4e-9b38-4c4a-a1e6-b4fb766e0b8a 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
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sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 007-016685 (2023-01-05)