Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung: Die Leistung umfasst Malerarbeiten im Gebäudeteil Palas und Kapelle. Auszuführen sind Leinölbeschichtungen an Holzfachwerkträgern, Silikatanstriche und Solsilikatanstriche auf Innen- und Außenwänden, Leinölbeschichtungen von Holzbauteilen in Innen- und Außenbereichen. Ca. 600 m² Leinölanstrich Aussenbereiche z.B. Holzfachwerkträger ca. 25x14 cm. Ca 1700 m² Solsilikatanstrich auf Decken und Dachschrägen. Ca. 800 m² Solsilikatanstrich auf Wänden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anstricharbeiten
Referenznummer: V23/60/070
Kurze Beschreibung:
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung:
Die Leistung umfasst Malerarbeiten im Gebäudeteil Palas und Kapelle. Auszuführen sind Leinölbeschichtungen an Holzfachwerkträgern, Silikatanstriche und Solsilikatanstriche auf Innen- und Außenwänden, Leinölbeschichtungen von Holzbauteilen in Innen- und Außenbereichen.
Ca. 600 m² Leinölanstrich Aussenbereiche z.B. Holzfachwerkträger ca. 25x14 cm.
Ca 1700 m² Solsilikatanstrich auf Decken und Dachschrägen.
Ca. 800 m² Solsilikatanstrich auf Wänden.
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung:
Die Leistung umfasst Malerarbeiten im Gebäudeteil Palas und Kapelle. Auszuführen sind Leinölbeschichtungen an Holzfachwerkträgern, Silikatanstriche und Solsilikatanstriche auf Innen- und Außenwänden, Leinölbeschichtungen von Holzbauteilen in Innen- und Außenbereichen.
Ca. 600 m² Leinölanstrich Aussenbereiche z.B. Holzfachwerkträger ca. 25x14 cm.
Ca 1700 m² Solsilikatanstrich auf Decken und Dachschrägen.
Ca. 800 m² Solsilikatanstrich auf Wänden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anstricharbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Anstricharbeiten in Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Solingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bis: Fassadenarbeiten: 31.08.2023, Innenarbeiten 01.10.2023 bis 30.09.2024 fertigzustellen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung:
Die Leistung umfasst Malerarbeiten im Gebäudeteil Palas und Kapelle. Auszuführen sind Leinölbeschichtungen an Holzfachwerkträgern, Silikatanstriche und Solsilikatanstriche auf Innen- und Außenwänden, Leinölbeschichtungen von Holzbauteilen in Innen- und Außenbereichen.
Die Leistung umfasst Malerarbeiten im Gebäudeteil Palas und Kapelle. Auszuführen sind Leinölbeschichtungen an Holzfachwerkträgern, Silikatanstriche und Solsilikatanstriche auf Innen- und Außenwänden, Leinölbeschichtungen von Holzbauteilen in Innen- und Außenbereichen.
Ca. 600 m² Leinölanstrich Aussenbereiche z.B. Holzfachwerkträger ca. 25x14 cm.
Ca 1700 m² Solsilikatanstrich auf Decken und Dachschrägen.
Ca. 800 m² Solsilikatanstrich auf Wänden.
SSB Palas und Kapelle - Malerarbeiten
Die Leistung umfasst Malerarbeiten im Gebäudeteil Palas und Kapelle. Auszuführen sind Leinölbeschichtungen an Holzfachwerkträgern, Silikatanstriche und Solsilikatanstriche auf Innen- und Außenwänden, Leinölbeschichtungen von Holzbauteilen in Innen- und Aussenbereichen.
Die Leistung umfasst Malerarbeiten im Gebäudeteil Palas und Kapelle. Auszuführen sind Leinölbeschichtungen an Holzfachwerkträgern, Silikatanstriche und Solsilikatanstriche auf Innen- und Außenwänden, Leinölbeschichtungen von Holzbauteilen in Innen- und Aussenbereichen.
Leinölbeschichtungen außen:
ca. 600 m2 Leinölanstrich Aussenbereiche z.B. Holzfachwerkträger ca. 25x14 cm
ca 1700 m2 Solsilikatanstrich auf Decken und Dachschrägen
ca. 800 m2 Solsilikatanstrich auf Wänden
Zusätzliche Informationen:
Bis: Fassadenarbeiten: 31.08.2023, Innenarbeiten 01.10.2023 bis 30.09.2024 fertigzustellen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, mindestens 200.000€/p.a.
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre; durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gem. § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 035-104099 (2023-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 109989.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge