Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) sowie der Angabe über die Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten gemäß Ziffer III.1.3 (1) der Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
- Referenzen 75%
(je geforderter Mindestreferenz 25%)
- Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung 25%
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
a) Referenzen
Die Mindestreferenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Referenz "Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung (kein Kindergarten oder Kita)"
(a) Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten" (50%)
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 25 Mio. EUR netto 5 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 20 Mio. EUR netto bis 25 Mio. EUR netto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 15 Mio. EUR netto bis 20 Mio. EUR netto 1 Punkt
(b) Kriterium "Handlungsbereiche nach AHO" (50%)
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO 1 Punkt
(2) Referenz "Realisierung eines Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber"
(a) Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten" (50%)
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 25 Mio. EUR netto 5 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 20 Mio. EUR netto bis 25 Mio. EUR netto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 15 Mio. EUR netto bis 20 Mio. EUR netto 1 Punkt
(b) Kriterium "Handlungsbereiche nach AHO" (50%)
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO 1 Punkt
(3) Referenz "Hochbauprojekts (Neubau) im Rahmen einer komplexen innerstädtischen Maßnahme"
(a) Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten" (50%)
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 7 Mio. EUR netto 5 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 5 Mio. EUR netto bis 7 Mio. EUR netto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 3 Mio. EUR netto bis 5 Mio. EUR netto 1 Punkt
(b) Kriterium "Handlungsbereiche nach AHO" (50%)
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO 1 Punkt
b) Mitarbeiter im Bereich der Projektsteuerung
Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
über 10 Mitarbeiter (ohne Assistenz) 5 Punkte
Über 5 Mitarbeiter (ohne Assistenz) 3 Punkte
Bis zu 5 Mitarbeiter (ohne Assistenz) 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.