“Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 07.03.2023 gestellt werden, können...”
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 07.03.2023 gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden
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Quelle: OJS 2023/S 036-104905 (2023-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 44960.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge