Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium in Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m2 drei- oder viergeschossig geplant werden. Die Fassade des Bestandbaus und der Sporthalle wird saniert und an der Südfassade ein Treppenturm als zweiter Fluchtweg angebaut. Das Johannes-Kepler-Gymnasium gehört zum Schulzentrum I - Auf der Horst. Es liegt südlich der Straße Planetenring. Östlich des Gymnasiums befindet sich das Gebäude der Aula. Die Sporthalle im Südwesten vermittelt zwischen dem Gymnasium und der westlich davon gelegenen Caroline-Herschel-Realschule. An das Schulzentrum schließt sich südlich eine große Sportanlage, die sowohl von den Schulen auch als von den Sportvereinen genutzt wird, an. Durch den Neubau wird ein großer Teil des Pausenhofes des Johannes-Kepler-Gymnasiums für die Baustelleinrichtung und Baustellzufahrt in Anspruch genommen. Für die Pausenhofnutzung während der Bauphase ist die Durchführung von Interimsmaßnahmen in den Außenanlagen der Aula und der Caroline-Herschel-Realschule geplant. Nach der Fertigstellung des Gebäudes werden die Pausenhofflächen des Gymnasiums und die Flächen der Interimsmaßnahmen wiederhergestellt. Der Schwerpunkt der Freiraumplanung liegt in der Planung des Eingangsbereichs beim Anbau. Im Zusammenhang mit dem Neubau soll die Eingangssituation des Johannes-Kepler-Gymnasiums an der Ostfassade neu gedacht werden. Die Flächen für die Umgestaltung des vorhandenen und für die Planung des neuen Eingangsbereichs inklusive des Innenhofes beim Anbau betragen insgesamt ca. 1.970 m2, die wiederherzustellenden Flächen ohne Interimsmaßnahmen ca. 3.840 m2. Interimsmaßnahmen inkl. Rückbau sollen auf ca. 1.390 m2 durchgeführt werden. Für die Leistungsphasen 1-9 wurden die anrechenbaren Kosten auf 850.000,-EUR netto geschätzt. Entsprechend des Rahmenterminplans sind für die Leistungsphasen 1-7 der Freianlagenplanung ca. 26 Monate kalkuliert. Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen für den August 2027 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Garbsen - Neubau / Anbau Johannes-Kepler-Gymnasium - Vergabe der Freianlagenplanung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium in Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m2 drei- oder viergeschossig geplant werden. Die Fassade des Bestandbaus und der Sporthalle wird saniert und an der Südfassade ein Treppenturm als zweiter Fluchtweg angebaut. Das Johannes-Kepler-Gymnasium gehört zum Schulzentrum I - Auf der Horst. Es liegt südlich der Straße Planetenring. Östlich des Gymnasiums befindet sich das Gebäude der Aula. Die Sporthalle im Südwesten vermittelt zwischen dem Gymnasium und der westlich davon gelegenen Caroline-Herschel-Realschule. An das Schulzentrum schließt sich südlich eine große Sportanlage, die sowohl von den Schulen auch als von den Sportvereinen genutzt wird, an. Durch den Neubau wird ein großer Teil des Pausenhofes des Johannes-Kepler-Gymnasiums für die Baustelleinrichtung und Baustellzufahrt in Anspruch genommen. Für die Pausenhofnutzung während der Bauphase ist die Durchführung von Interimsmaßnahmen in den Außenanlagen der Aula und der Caroline-Herschel-Realschule geplant. Nach der Fertigstellung des Gebäudes werden die Pausenhofflächen des Gymnasiums und die Flächen der Interimsmaßnahmen wiederhergestellt. Der Schwerpunkt der Freiraumplanung liegt in der Planung des Eingangsbereichs beim Anbau. Im Zusammenhang mit dem Neubau soll die Eingangssituation des Johannes-Kepler-Gymnasiums an der Ostfassade neu gedacht werden. Die Flächen für die Umgestaltung des vorhandenen und für die Planung des neuen Eingangsbereichs inklusive des Innenhofes beim Anbau betragen insgesamt ca. 1.970 m2, die wiederherzustellenden Flächen ohne Interimsmaßnahmen ca. 3.840 m2. Interimsmaßnahmen inkl. Rückbau sollen auf ca. 1.390 m2 durchgeführt werden. Für die Leistungsphasen 1-9 wurden die anrechenbaren Kosten auf 850.000,-EUR netto geschätzt. Entsprechend des Rahmenterminplans sind für die Leistungsphasen 1-7 der Freianlagenplanung ca. 26 Monate kalkuliert. Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen für den August 2027 geplant.
Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium in Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m2 drei- oder viergeschossig geplant werden. Die Fassade des Bestandbaus und der Sporthalle wird saniert und an der Südfassade ein Treppenturm als zweiter Fluchtweg angebaut. Das Johannes-Kepler-Gymnasium gehört zum Schulzentrum I - Auf der Horst. Es liegt südlich der Straße Planetenring. Östlich des Gymnasiums befindet sich das Gebäude der Aula. Die Sporthalle im Südwesten vermittelt zwischen dem Gymnasium und der westlich davon gelegenen Caroline-Herschel-Realschule. An das Schulzentrum schließt sich südlich eine große Sportanlage, die sowohl von den Schulen auch als von den Sportvereinen genutzt wird, an. Durch den Neubau wird ein großer Teil des Pausenhofes des Johannes-Kepler-Gymnasiums für die Baustelleinrichtung und Baustellzufahrt in Anspruch genommen. Für die Pausenhofnutzung während der Bauphase ist die Durchführung von Interimsmaßnahmen in den Außenanlagen der Aula und der Caroline-Herschel-Realschule geplant. Nach der Fertigstellung des Gebäudes werden die Pausenhofflächen des Gymnasiums und die Flächen der Interimsmaßnahmen wiederhergestellt. Der Schwerpunkt der Freiraumplanung liegt in der Planung des Eingangsbereichs beim Anbau. Im Zusammenhang mit dem Neubau soll die Eingangssituation des Johannes-Kepler-Gymnasiums an der Ostfassade neu gedacht werden. Die Flächen für die Umgestaltung des vorhandenen und für die Planung des neuen Eingangsbereichs inklusive des Innenhofes beim Anbau betragen insgesamt ca. 1.970 m2, die wiederherzustellenden Flächen ohne Interimsmaßnahmen ca. 3.840 m2. Interimsmaßnahmen inkl. Rückbau sollen auf ca. 1.390 m2 durchgeführt werden. Für die Leistungsphasen 1-9 wurden die anrechenbaren Kosten auf 850.000,-EUR netto geschätzt. Entsprechend des Rahmenterminplans sind für die Leistungsphasen 1-7 der Freianlagenplanung ca. 26 Monate kalkuliert. Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen für den August 2027 geplant.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI § 55 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI § 55 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Garbsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren beginnt mit Versendung der Auftragsbekanntmachung und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung sowie der sich daran anschließenden Erteilung des Zuschlags. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote ein Angebot abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote werden diese geprüft und nach Maßgabe der bekanntgemachten Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob mit den drei bestplatzierten Bietern ein Präsentationstermin stattfindet. Im Rahmen des Präsentationstermins hat die fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung (einschließlich Preisangebot), die Vorstellung und Präsentation des Bieters sowie etwaiger geforderten Konzepte zu erfolgen. Eine Verhandlung der Angebote, insbesondere über Preise findet in dem Präsentationstermin nicht statt. Ein Anspruch auf Durchführung des Präsentationstermins besteht nicht. Die Präsentation wird nicht bewertet. Im Anschluss werden die Angebote unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien abschließend geprüft und gewertet sowie abschließend eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird, unbeschadet etwaiger Aufhebungsgründe und Aufhebungsvorbehalte, dem bestplatzierten Bieter, dessen Angebot damit als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die sich an den Zuschlag anschließende Ergänzung und Unterzeichnung des Vertrages hat keine konstitutive Bedeutung und erfolgt lediglich zu Zwecken der Dokumentation.
Das Vergabeverfahren beginnt mit Versendung der Auftragsbekanntmachung und endet mit der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung sowie der sich daran anschließenden Erteilung des Zuschlags. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote ein Angebot abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote werden diese geprüft und nach Maßgabe der bekanntgemachten Eignungs- und Zuschlagskriterien bewertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob mit den drei bestplatzierten Bietern ein Präsentationstermin stattfindet. Im Rahmen des Präsentationstermins hat die fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung (einschließlich Preisangebot), die Vorstellung und Präsentation des Bieters sowie etwaiger geforderten Konzepte zu erfolgen. Eine Verhandlung der Angebote, insbesondere über Preise findet in dem Präsentationstermin nicht statt. Ein Anspruch auf Durchführung des Präsentationstermins besteht nicht. Die Präsentation wird nicht bewertet. Im Anschluss werden die Angebote unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien abschließend geprüft und gewertet sowie abschließend eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird, unbeschadet etwaiger Aufhebungsgründe und Aufhebungsvorbehalte, dem bestplatzierten Bieter, dessen Angebot damit als das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen. Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die sich an den Zuschlag anschließende Ergänzung und Unterzeichnung des Vertrages hat keine konstitutive Bedeutung und erfolgt lediglich zu Zwecken der Dokumentation.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-18 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2023-12-18 14:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Freianlagenplanung nach § 34 HOAI in Höhe von EUR 400.000,00 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung: - EUR 3 Mio. für Personenschäden - EUR 1 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung: - EUR 3 Mio. für Personenschäden - EUR 1 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Netto-Gesamtumsatz im Bereich Freianlagenplanung nach § 34 HOAI im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre > 800.000,- EUR: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzprojekt 1: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Das Referenzprojekt 2 wird nicht als Referenzprojekt 1 gewertet. Referenzprojekt 1: Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Freianlagenplanung der letzten 10 (10) Jah-re (ab 01.01.2013) (1) Schulbau (Neubau oder Komplettsanierung (2) Leistungsphasen 1 - 8 nach § 39 Abs. 3 HOAI beauftragt und abgeschlossen (3) Fertigstellung und Gesamtabnahme in der Zeit ab dem 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages (4) Auftraggeber Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) (5) Nettobaukosten ? 300.000,- EUR netto (6) Vorlage von Planzeichnungsunterlagen, die die Gestaltungsinhalte maßstäblich darstellen (maximal 2 Blätter DIN A2 - DIN A1)
Referenzprojekt 1: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Das Referenzprojekt 2 wird nicht als Referenzprojekt 1 gewertet. Referenzprojekt 1: Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Freianlagenplanung der letzten 10 (10) Jah-re (ab 01.01.2013) (1) Schulbau (Neubau oder Komplettsanierung (2) Leistungsphasen 1 - 8 nach § 39 Abs. 3 HOAI beauftragt und abgeschlossen (3) Fertigstellung und Gesamtabnahme in der Zeit ab dem 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages (4) Auftraggeber Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) (5) Nettobaukosten ? 300.000,- EUR netto (6) Vorlage von Planzeichnungsunterlagen, die die Gestaltungsinhalte maßstäblich darstellen (maximal 2 Blätter DIN A2 - DIN A1)
Referenzprojekt 2: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Das Referenzprojekt 1 wird nicht als Referenzprojekt 2 gewertet. Referenzprojekt 2: Referenzobjekt für Freianlagenplanung der letzten zehn (10) Jahre (ab 01.01.2013) (1) technische Ausführungsplanung für Freianlagen, (2) mindestens Leistungsphase 5-8 nach § 39 Abs. 3 HOAI beauftragt und abgeschlossen, (3) bauliche Umsetzung vollständig abgeschlossen (4) Vorlage von aussagekräftigen und maßstäblichen Planunterlagen aus dem Bereich Tiefbau, Wegebau oder Baukon-struktionen in den Außenanlagen (maximal 2 Blätter DIN A2 - DIN A1)
Referenzprojekt 2: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Das Referenzprojekt 1 wird nicht als Referenzprojekt 2 gewertet. Referenzprojekt 2: Referenzobjekt für Freianlagenplanung der letzten zehn (10) Jahre (ab 01.01.2013) (1) technische Ausführungsplanung für Freianlagen, (2) mindestens Leistungsphase 5-8 nach § 39 Abs. 3 HOAI beauftragt und abgeschlossen, (3) bauliche Umsetzung vollständig abgeschlossen (4) Vorlage von aussagekräftigen und maßstäblichen Planunterlagen aus dem Bereich Tiefbau, Wegebau oder Baukon-struktionen in den Außenanlagen (maximal 2 Blätter DIN A2 - DIN A1)
Benennung Fachkräfte: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (1) Benennung von mindestens 3 Fachkräften mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftspla-nung o. ä. (2) Benennung mindestens einer Fachkraft mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung o. ä. mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Landschaftsarchitektur
Benennung Fachkräfte: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (1) Benennung von mindestens 3 Fachkräften mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftspla-nung o. ä. (2) Benennung mindestens einer Fachkraft mit dem Abschluss Master of Science oder Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung o. ä. mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Landschaftsarchitektur
Mitarbeiteranzahl: Ausschlusskriterium (Mindestanforderung) Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten mindestens 5 Mitarbeiter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHRH9
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 223-704231 (2023-11-17)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-17) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-08 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-08 14:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-01-08 14:01:00 📅
Öffentlicher Auftraggeber Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-17+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
Das Eignungskriterium K2.3 entfällt. Die Angebotsfrist wird bis zum 08.01.2024, 14:00 Uhr verlängert
Andere zusätzliche Informationen
Das Eignungskriterium K2.3 entfällt. Die Angebotsfrist wird bis zum 08.01.2024, 14:00 Uhr verlängert
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 51ebbd60-b443-46a4-9961-999f00e02559-01
Quelle: OJS 2023/S 244-769013 (2023-12-17)