Die Stadt Hemmingen wurde 2020 mit Ihrem Fördergebiet "Arnum-Mitte" in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartierte gestalten" aufgenommen. Zur Verwirklichung der mit dem Programm verbundenen Ziele werden in einem laufenden Vergabeverfahren die Leistungen eines Generalplaners vergeben. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Stärkung der Funktion des Ortsteils Arnum als Wohnstandort mit regionaler Versorgung sowie Freizeit- und Kulturqualität beitragen. Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt werden soll. Die Fördermittel können insbesondere auch für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze) eingesetzt werden.
Weitergehende Informationen zum Sanierungsgebiet entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen sowie den zur Verfügung gestellten Projektunterlagen.
Die Stadt Hemmingen hat daher seit 2020 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung mbH unter Mitwirkung der Verwaltung und einer Strategiegruppe, die sich aus Vertretern der Politik, Wirtschaft und Verwaltung zusammensetzte, eine "vorbereitende Untersuchung" (VU) und ein "teilräumliches integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept" (ISEK) für den Bereich Arnum-Mitte erarbeitet (siehe Projektunterlagen "Städtebauliche Sanierung Arnum Mitte").
Auf Basis der VU und des ISEK wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Arnum-Mitte in das Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartierte gestalten" aufgenommen.
Aufgabe des Generalplaners ist, den vorhandenen städtebaulichen Missständen entlang der Göttinger Straße durch den Erneuerungsbau entgegenzuwirken bzw. sie zu mindern und im besten Fall zu beseitigen. Die zu treffenden Maßnahmen an der Göttinger Straße sollen zur Verbesserung der Verkehrslage, zur Reduktion der Verkehrskonflikte sowie zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung des gesamten Bereichs auch unter Beachtung klimaschutzrelevanter Maßnahmen beitragen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stellt einen wichtigen und notwendigen Arbeitsschritt dar, um die Bürgerinnen und Bürger in das Projekt einzubeziehen. Eine hohe Akzeptanz der Maßnahme bei den Einwohnerinnen und Einwohnern bildet das Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung. Die Unterstützung der Kommune bei dieser Aufgabe, sowie die Ausarbeitung und Präsentation von Plänen stellt einen wichtigen Bestandteil der Arbeit des Generalplaners dar. Ziel der Gesamtmaßnahme ist, eine sozialräumliche nachhaltige Entwicklung und Resilienz für den Ortsteil Arnum zu erreichen.
Der Generalplaner hat in Rahmen der Planung verschiedene Varianten zu prüfen und zu präsentieren.
Die voraussichtlichen, überschlägig ermittelten Bruttokosten für die Umsetzung des Erneuerungsbaus im Vorhabenbereich belaufen sich auf rund 10,3 Mio. EUR (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Schmutz- und Regenwasserkanäle, Starkregenvorsorge).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 138-23
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hemmingen wurde 2020 mit Ihrem Fördergebiet "Arnum-Mitte" in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hemmingen wurde 2020 mit Ihrem Fördergebiet "Arnum-Mitte" in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartierte gestalten" aufgenommen. Zur Verwirklichung der mit dem Programm verbundenen Ziele werden in einem laufenden Vergabeverfahren die Leistungen eines Generalplaners vergeben. Mit dieser Komponente werden Gesamtmaßnahmen unterstützt, die zur Stärkung der Funktion des Ortsteils Arnum als Wohnstandort mit regionaler Versorgung sowie Freizeit- und Kulturqualität beitragen. Gefördert werden einzelne Vorhaben auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) durchgeführt werden soll. Die Fördermittel können insbesondere auch für die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze) eingesetzt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-15 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 033-096835
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 248-718671
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
“Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den...”
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2023/S 033-096835 (2023-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 2154304.49 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge