Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aller Beschäftigten inkl. Städtischer Eigenbetriebe für den Zeitraum 01.06.2023 - 31.05.2025 mit der Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis max. 31.05.2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 2023-014-OV
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aller Beschäftigten inkl. Städtischer Eigenbetriebe für den Zeitraum 01.06.2023 - 31.05.2025...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aller Beschäftigten inkl. Städtischer Eigenbetriebe für den Zeitraum 01.06.2023 - 31.05.2025 mit der Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis max. 31.05.2027.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-03 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 025-070654
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
“Nur Vertreter des Auftraggebers.”
Quelle: OJS 2023/S 025-070654 (2023-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 246493.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1.) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis...”
1.) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Quelle: OJS 2023/S 086-265817 (2023-04-28)