Beschreibung der Beschaffung
Bei Angeboten deren Stundenverrechnungssatz einen Zuschlag von unter 80% und mehr auf den jeweils geltenden Tariflohn haben, muss die Anlage 5 komplett ausgefüllt werden. 0,00 Europositionen sind schriftlich zu begründen. Wird dieser Nachweis nicht beigefügt oder nicht vollständig ausgefüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Das Leistungsverzeichnis berücksichtigt die Forderung des Umweltbundesamtes und ist in Anlehnung an die DIN 77400:2015-09 erstellt worden.
Die Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Während der Schulzeit (nicht am 20.02.) stehen Termine in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr zur Verfügung. Für die Terminabsprache ist über das Portal der Deutschen eVergabe Kontakt zur Vergabestelle des Kreises Herford (siehe Ziff. I.3) Kommunikation) aufzunehmen. Von dort wird das Interesse an einem individuellen Besichtigungstermin an die Stadt Löhne weitergeleitet und vom Fachamt der Stadt Löhne terminiert.
Die Stadt Löhne geht davon aus, dass die gewünschte Qualität und eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung nur erreicht werden kann, wenn arbeitstäglich eine bestimmte Mindeststundenzahl nicht unterschritten wird. Deswegen ist bei der Kalkulation der täglichen Stunden für die Unterhaltsreinigung maximal von einem Leistungsoberwert von:
• Grundschule (Anlage 6) 190 m²
• Goethe-Realschule (Anlage 7) 240 m²
• Sporthalle Goethe-Realschule (Anlage 7) 280 m²
• Jugendtreff (Anlage 8) 130 m²
• WC-Anlage (Anlage 9) 46 m²
• OGS Villa Kunterbunt (Anlage 10) 150 m²
• Städtische Realschule (Anlage 11) 220 m²
• Sporthalle Städtische Realschule (Anlage 11) 330 m²
je Stunde für die Objekte auszugehen.
Der angegebene Leistungswert darf bei der Kalkulation der Reinigungsstunden nicht überschritten werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes wegen Änderung der Ausschreibungsunterlagen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Keine Aufteilung in Lose.
Als Zuschlagskriterien werden aus der Bietererklärung (Anlage 4) für den Preis, die Position 1.7 und für die Stunden, die Positionen 3.1, 3.2 und 3.3 wie folgt gewichtet:
• der Preis (Pos. 1.7) mit 50 %
• die Reinigungsstunden (Pos. 3.1) mit 35 %
• die Objektleiter/in (Pos. 3.2) mit 10 %
• die Vorarbeiter/in (Pos. 3.3) mit 5 %
Die Auswertungsmatrix (Anlage 29) wird zur Auswertung angewandt.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten “gesamte Punktzahl“. Das Angebote punktgleich aus dem Wettbewerb hervorgehen, ist recht unwahrscheinlich, sollte dieses der Fall sein, bekommt das Angebot mit dem geringeren Preis den Zuschlag.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu bekommen, der nicht nur einen wettbewerbsfähigen Preis, sondern zuverlässige Leistung erbringt. Die Vergabe erfolgt nach § 127 Abs.1 GWB unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot.