Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Sanierungsträgerleistungen der unter
Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten
Sanierungsträgerleistungen (Sanierungsmaßnahme, -fläche sowie Gesamtkosten), zum Leistungszeitraum und
dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten;
2. Angabe der in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen
Beschäftigten inklusive Geschäftsführung/Büroinhaber untergliedert in Fachkräfte (qualifizierte Fachkräfte mit
Hochschulabschluss oder einem vergleichbarem Qualifikationsniveau) und sonstige Bürokräfte/Assistenz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1) Der Bewerber muss über mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren
Sanierungsträgerleistungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten
Sanierungsträgerleistungen setzt jeweils voraus, dass alle folgenden Punkte erfüllt sind:
a) Sanierungsträgerleistungen gem. §§ 157, 158 BauGB
b) Sanierungsfläche mind. 30.000 qm
c) Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme mind. 5 Mio. Euro netto (Summe Sanierungs- und
Entwicklungsträgerleistungen, ohne treuhänderisch verwaltete Summen)
d) Abschluss und vollständige Abrechnung der Leistungen in den letzten 3 Jahren oder Maßnahme aktuell seit
mind. 2 Jahren (Stichtag: Ablauf Teilnahmefrist) in Bearbeitung
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die
geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte
verfügen.