Stadt Rosenheim: Beschaffung von 3 Stück mobilen Netzersatzanlage für den Katastrophenschutz der Stadt Rosenheim

Stadt Rosenheim

Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung: • zwei Stück Netzersatzanlage, Mindestleistung 125 kVA • zwei Stück Netzersatzanlage, Mindestleistung 230 kVA welche komplett ausgebaut und ausgestattet sind. Die Geräte bestehen jeweils aus: • einem Fahrgestell für den funktionsgerechten Transport • der Netzersatzanlage. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Rosenheim: Beschaffung von 3 Stück mobilen Netzersatzanlage für den Katastrophenschutz der Stadt Rosenheim
Referenznummer: MaBu-2023-0004
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung: • zwei Stück Netzersatzanlage, Mindestleistung 125 kVA • zwei Stück Netzersatzanlage, Mindestleistung 230 kVA welche komplett ausgebaut und ausgestattet sind. Die Geräte bestehen jeweils aus: • einem Fahrgestell für den funktionsgerechten Transport • der Netzersatzanlage. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Notstromversorgungsaggregate 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen:
1.) Eine öffentliche Öffnung erfolgt nicht. 2.) Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bd73df61c-15def5721119714d Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-19 13:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-19 13:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV sowie § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A1 Eigenerklärung gem. Abschnitt 4.2 (der BB) Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben. (Ausschlusskriterium: Antwort "Nein", = nicht eingereicht)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A2 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 500.000 Euro betrug (Mindestanforderung). Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort "Nein", = nicht eingereicht oder Werte nicht erbracht)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
A3 Referenzprojekte Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare (= Erstellung/Lieferung von NEA) Referenzaufträge die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen (ggf. auf einer Anlage zum Angebot). - Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen. - Angaben des jeweiligen Referenzauftrags (Ausschlusskriterium: Keine ausreichenden Referenzen)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten: §§ 123, 124 GWB Eignungskriterien wie in Auftragsbekanntmachung dargestellt § 57 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Rosenheim
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postanschrift: Königstr. 24
Postleitzahl: 83022
Postort: Rosenheim
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +4989451088960 📞
Fax: +4989451088969 📠
URL: https://www.rosenheim.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bd73df61c-15def5721119714d 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bd73df61c-15def5721119714d Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +498921762411 📞
Fax: +498921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 222-701194 (2023-11-16)