Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Neben der innerstädtischen Nachverdichtung soll die Revitalisierung von Brachflächen wie der Industriebrache Brinkhaus zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Der Klimaschutz, die Ressourcenknappheit und die soziale Spaltung zählen zu den wichtigsten Herausforderungen der Gegenwart. Auch wachsen mit der zunehmenden Urbanisierung die Lebens- und Arbeitsräume immer mehr zusammen, wodurch die Entwicklung von nachhaltigen Quartieren zu den Schlüsselaufgaben der heutigen Stadtentwicklung zählt. Die Stadt Warendorf hat sich daher das Ziel gesetzt, auf dem Brinkhausgelände ein zukunftsfähiges, lebenswertes Quartier mit Vorbildfunktion für umweltverträgliches Bauen zu schaffen, das funktional und städtebaulich an vorhandene Bebauung angebunden ist und in dem sich Menschen wohlfühlen können. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, könnte sich die Stadt Warendorf vorstellen, eine spätere Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) anzustreben. Um bereits im Zuge des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes den Grundstein für eine spätere erfolgreiche Zertifizierung zu legen, sollen bei der Erarbeitung der städtebaulich innovativen und kreativen Lösungen die Grundsätze der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und technische sowie Prozessqualitäten frühzeitig mitgedacht werden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für eine ca. 4,2 ha große Plangebietsfläche nördlich der Warendorfer Altstadt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: städtebaulicher und freiraumplanerischer Entwurf - Industriebrache Brinkhaus
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Neben der innerstädtischen Nachverdichtung soll die Revitalisierung von Brachflächen wie der Industriebrache Brinkhaus zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Der Klimaschutz, die Ressourcenknappheit und die soziale Spaltung zählen zu den wichtigsten Herausforderungen der Gegenwart. Auch wachsen mit der zunehmenden Urbanisierung die Lebens- und Arbeitsräume immer mehr zusammen, wodurch die Entwicklung von nachhaltigen Quartieren zu den Schlüsselaufgaben der heutigen Stadtentwicklung zählt. Die Stadt Warendorf hat sich daher das Ziel gesetzt, auf dem Brinkhausgelände ein zukunftsfähiges, lebenswertes Quartier mit Vorbildfunktion für umweltverträgliches Bauen zu schaffen, das funktional und städtebaulich an vorhandene Bebauung angebunden ist und in dem sich Menschen wohlfühlen können. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, könnte sich die Stadt Warendorf vorstellen, eine spätere Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) anzustreben. Um bereits im Zuge des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes den Grundstein für eine spätere erfolgreiche Zertifizierung zu legen, sollen bei der Erarbeitung der städtebaulich innovativen und kreativen Lösungen die Grundsätze der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und technische sowie Prozessqualitäten frühzeitig mitgedacht werden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für eine ca. 4,2 ha große Plangebietsfläche nördlich der Warendorfer Altstadt.
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Neben der innerstädtischen Nachverdichtung soll die Revitalisierung von Brachflächen wie der Industriebrache Brinkhaus zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Der Klimaschutz, die Ressourcenknappheit und die soziale Spaltung zählen zu den wichtigsten Herausforderungen der Gegenwart. Auch wachsen mit der zunehmenden Urbanisierung die Lebens- und Arbeitsräume immer mehr zusammen, wodurch die Entwicklung von nachhaltigen Quartieren zu den Schlüsselaufgaben der heutigen Stadtentwicklung zählt. Die Stadt Warendorf hat sich daher das Ziel gesetzt, auf dem Brinkhausgelände ein zukunftsfähiges, lebenswertes Quartier mit Vorbildfunktion für umweltverträgliches Bauen zu schaffen, das funktional und städtebaulich an vorhandene Bebauung angebunden ist und in dem sich Menschen wohlfühlen können. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, könnte sich die Stadt Warendorf vorstellen, eine spätere Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) anzustreben. Um bereits im Zuge des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes den Grundstein für eine spätere erfolgreiche Zertifizierung zu legen, sollen bei der Erarbeitung der städtebaulich innovativen und kreativen Lösungen die Grundsätze der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und technische sowie Prozessqualitäten frühzeitig mitgedacht werden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für eine ca. 4,2 ha große Plangebietsfläche nördlich der Warendorfer Altstadt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Warendorf🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Der Wettbewerb wird durchgeführt als nichtoffener, einphasiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb. Das Verfahren verläuft...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Der Wettbewerb wird durchgeführt als nichtoffener, einphasiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb. Das Verfahren verläuft anonym. Es sollen insgesamt 15 interdisziplinäre Teams, welche sich jeweils aus einem Stadtplanungs- und einem Landschaftsarchitekturbüro zusammensetzen, am Wettbewerb teilnehmen. Dabei werden fünf Teams zu Beginn des Verfahrens durch die Stadt Warendorf gesetzt. Weitere Teams können sich über ein offenes Verfahren bewerben. Sollten hierbei mehr als zehn Büroteams eine Bewerbung einreichen, so werden diese nach Losverfahren ausgewählt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zusätzliche Informationen:
“Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise in Bezug auf das Formblatt binnen 3 Werktagen nachgefordert werden.”
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Stadtplaner*in: Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Stadtplaner*in: Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Büros benennen selbst ein Büro der Landschaftsarchitektur als Teammitglied (die Benennung der jeweiligen Büros der Landschaftsarchitektur erfolgt nach der Auslosung der teilnehmenden Büros der Stadtplanung (s. Frist in Terminübersicht des Anhangs)). Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bewerberenden die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren: a) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) - Berufshaftpflichtversicherung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren: a) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) - Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro für Sachschäden b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV) - Anzahl technischer Fachkräfte: mind. 3 - Die Ausloberin erwartet in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist. c) Erzielter Preis im vorangegangenen, hier beschriebenen Wettbewerb nach RPW Büros, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, steht die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist wie folgt festgelegt, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden: 1. Platzierung aus dem vorausgehenden Wettbewerb: 50 % Die Wettbewerbsergebnisse werden wie folgt in das Verfahren übertragen: Erstplatzierter Entwurf: 50 Punkte Zweitplatzierter Entwurf: 35 Punkte Drittplatzierter Entwurf: 15 Punkte 2. Bereitschaft zur Umsetzung der Weiterentwicklung des Entwurfes auf Grundlage der Empfehlungen und Überarbeitungshinweise des Preisgerichts: 15 % Die uneingeschränkte Bereitschaft, alle Empfehlungen und Überarbeitungshinweise des Preisgerichts zu übernehmen, wird mit 15 Punkten bewertet. Bei Einschränkungen wird im pflichtgemäßen Ermessen eine Abstufung vorgenommen. Bei gänzlich fehlender Bereitschaft werden 0 Punkte vergeben. Eine weitere Untergewichtung bleibt vorbehalten. 3. Honorar: 25 % Das günstigste Angebot erhält 25 Punkte. Ein Angebot das um mindestens das 1,5 fache darüber liegt, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, gerundet auf zwei Nachkommastellen. 4. Projektumsetzung: 10 % Die volle Punktzahl in Höhe von 10 Punkten erhält ein Angebot, das bzgl. der Projektumsetzung einen uneingeschränkten und optimalen Erfolg versprechen lässt. Bei Einschränkungen wird im pflichtgemäßen Ermessen eine Abstufung vorgenommen. Bei gänzlich fehlender Erfolgsaussicht werden 0 Punkte vergeben. Eine weitere Untergewichtung bleibt vorbehalten. Der Zuschlag erfolgt dann an das Angebot, welches die genannten Kriterien am besten erfüllt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.