Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Bieter laden wir ein:
Träger physiotherapeutischer Einrichtungen, wie
- ambulante Physiotherapie-Praxis,
- Einrichtung der ambulanten/stationären Rehabilitation
- akut-stationäre Einrichtung mit entsprechender physiotherapeutischer Abteilung,
- eine physiotherapeutischen Ausbildungsstätte mit entsprechenden Kapazitäten hauptamtlicher Physiotherapeuten
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I. Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/BG erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem. § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/BG erklärt, dass er und die eingesetzten Therapeuten
a) die Qualifikationen und Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt/erfüllen,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich., GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle BG sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe (Personenschäden mind. EUR 5 Mio., Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden mind. 1 Mio., Bearbeitungsschäden mind. EUR 1 Mio., Schlüssel-/Transponderverlust mind. EUR 150.000) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist, (Angabe von Nr./Register)
f) den AG unverzüglich informiert u. ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung ergeben.
- Für BI/BG Angabe von vollständigen Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigen Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
- Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
- AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben u ggf. Nachweise einschließlich Erklärung u. Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
II." Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entspr. Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl. Wertung).
- Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
- Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
- Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl. gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.